Rezension: Manfred Spitzer – Digitale Demenz

Schon bevor ich das Buch gelesen habe, war ich in intensive Diskussionen darüber verwickelt: Der Bildungsjournalist Christian Füller warf mir und dem Medienpädagogen Beat Doebeli vor, »verbohrt« zu sein und »Aufklärung und Diskurs« zu »blockieren«. Entsprechend nahm ich mir vor, das Buch wohlwollend zu lesen.

Das habe ich nun getan und werde meine Rezension in zwei Teile gliedern: Zuerst in einen kritischen Teil, der sich auf die Methodik, Rhetorik und Argumentation von Spitzer bezieht, dann in einen eher zusammenfassenden, in dem ich die wesentlichen Thesen Spitzers festhalte und diskutiere. Wer sich also nicht für meine etwas ausführlich geratene Methodenkritik interessiert, soll einfach runterscrollen.

(1) Zur Methodik Spitzers – oder »digitale Demenz« googlen

Allem Wohlwollen zum Trotz hat mich das Buch verärgert. Und zwar ziemlich schnell. Spitzer inszeniert sich auf eine Art und Weise, die mir unseriös erscheint. Er tritt nicht als Experte, Psychiater und Lernforscher auf, sondern als Wissender, der den Unwissenden seine Botschaft verkündet. Schon auf der ersten Seite des Buches hält er fest, es gehe um »die Wahrheit« (7), in der Einführung stellt er sich vor, dass ihm seine Kinder später vorhalten könnte, er habe »das alles« gewusst und nichts getan (12). Das hängt mit seinem Wissenschaftsverständnis zusammen, wie gegen Schluss des Buches ersichtlich wird (288ff.): Wissenschaft ist für Spitzer nicht die Überprüfung von Thesen oder die Erfassung komplexer Zusammenhänge, sondern die Vereinfachung im Dienste der »Aufklärung« (ebd.), der gegenüber alles andere »Verharmlosung« ist – z.B. die Aussage, es gäbe keine widerspruchsfreie Theorie der Sucht, weil sie in komplexen Lebensbedingungen entstehe.

Die Opposition von »Aufklärung« und »Verharmlosung« nimmt die Züge einer Verschwörungstheorie an. So zitiert Spitzer immer wieder fiktionale Kritiker seines Buches und macht sogar eine Vorhersage, dass die Regierung mit unseriösen Experten und unseriösen Quellen sein Buch angreifen wird (283f.). Grund dafür, so Spitzer selbst, sei keine Verschwörungstheorie (25), sondern der Glaube daran, eine Industrie wolle »mit digitalen Produkten sehr viel Geld verdienen« (25) – was natürlich absolut richtig ist, aber als Einsicht nicht dazu geeignet ist, sämtliche Kritiker Spitzers zu desavouieren.

Die Pflicht, Aufklärung betreiben zu müssen, kann wohl auch andere Schwächen von Spitzers Methodik erklären: Der wirre Aufbau, bei dem nie deutlich wird, welche Thesen er vertritt oder welche Fragestellungen er genau untersucht. So kann er die Auswirkungen des One Laptop per Child Projekts in Nigeria beschreiben und dann direkt übergehen zur Behauptung, Menschen würden im Internet mehr lügen als in der realen Welt (74f.). Der Mangel an Klarheit betrifft auch die Begriffsverwendung von zentralen Begriffen, Spitzer klärt nie, was er mit »Sucht« meint, was er unter »Medien« oder »digitalen Medien« versteht, skizziert sein Verständnis von »digitaler Demenz« nur ansatzweise oder macht dazu »educated guesses« – also Mutmassungen (302). Um die Relevanz des Begriffs zu zitieren, git er an, Google finde dazu 8000 Einträge (16) – eine Methode, die nicht nur unwissenschaftlich ist, sondern auch dem Geist des ganzen Buches widerspricht.

Hinzu kommen untaugliche und populistische Vergleiche – wie z.B. der, dass Lernen mit Bergsteigen gleichzusetzen sei: Es nütze deshalb nichts, die Wegweiser lesen zu können oder Experten zum Thema Bergsteigen zu befragen, man müsse einfach auf einen Berg steigen (17f.).

Und letztlich störe ich mich an einem selektiven Umgang mit Studien: Studien, die Spitzers Aussagen belegen, werden aus dem Zusammenhang gerissen, vereinfacht dargestellt, mit zusätzlichen Annahmen versehen und mit anderen Aussagen verbunden; Studien, die den Nutzen von digitalen Medien belegen – die kaum erwähnt werden – hingegen methodisch kritisiert und umgedeutet.

Das alles macht Spitzers Aussagen nicht falsch. Aber es gibt mir als Leser – und ich bin, was Neuropsychologie betrifft, ein Laie – den Anschein, als schrecke der Autor davor zurück, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit anderen Ansichten Ernst zu nehmen und die Möglichkeit zuzulassen, dass einige seiner Thesen falsch sein könnten. Ein sehr perfides Beispiel ist seine Abrechnung mit einer Kritik durch Dirk Frank, bei der er Steven Johnson despektierlich »einen amerikanischen Journalisten« nennt (283), ohne ihn namentlich zu erwähnen. (Vgl. auch Beat Doebelis Kritik an Spitzers Umgang mit Zahlen und Zitaten.)

(2) Spitzers Argumente

  1. Es gibt keinen Beleg dafür, dass digitale Medien fürs Lernen förderlich sind.
    Diese Einsicht finde ich wirklich verblüffend. Trotz enormen Investitionen lässt sich nicht belegen, dass diese Investitionen das Lernen erleichtert haben. Es gibt drei mögliche Einwände gegen diese Erkenntnis, die ich allerdings für relativ schwach halte:
    (a) Es fehlen umfassende (langfristige) Studien in klar definierten Lernsituationen (z.B. an Gymnasien im deutschsprachigen Raum etc.).
    (b) Lernen mit digitalen Medien ist nicht mehr dasselbe, wie ohne. Man misst also Lernerfolge mit alten Methoden.
    (c) Die Investitionen wurden noch nicht nachhaltig und umfassend genug getätigt: Erst wenn Lehrende und Lernende mit digitalen Mitteln vertraut sind, wird sich ihr Effekt zeigen.
  2. Was wir nachschlagen können, speichern wir weniger gut ab.
    Das scheint einleuchtend zu sein – es wäre ja auch ineffizient, Inhalte abzuspeichern, die wir abrufen können. Und wozu müssen wir uns Fakten merken, die wir nachschlagen können? Diesen Einwand entkräftet Spitzer: Wir brauchen für viele Gehirnaktivitäten die Gehirnareale, die nur dann ausbildet werden, wenn wir diese Speichervorgänge auch wirklich durchführen.
  3. Um digitale Medien nutzen zu können, braucht es schon »Expertenwissen«, das mit digitalen Medien nicht aufgebaut werden kann.
    Genau das hat auch mit ii. zu tun: Wir brauchen ein Orientierungswissen, das uns dabei hilft, Quellen zu bewerten und zu wissen, wonach wir überhaupt suchen, welche Antworten für uns relevant sind. Hier schient mir Spitzer zu stark nur schwarz oder weiß zu sehen: Es gibt nicht nur den umfassenden Einsatz digitaler Medien, sondern es gibt auch die Möglichkeit eines dosierten Einsatzes (viii.) – der andere Lern- und Lehrmethoden unterstützt und ergänzt, nicht ersetzt.
  4. Digitale Medien verhindern den Aufbau einer Problemlösekompetenz.
    Die damit verbundenen neurologischen Einsichten stammen hauptsächlich aus Tierversuchen und zeigen die Verknüpfung des Hippocampus mit der Gehirnrinde. Hier ist das Buch am stärksten mit neurologischer Forschung unterfüttert – geht aber wiederum von der Annahme aus, digitale Medienhinhalte seien oberflächlich und ersetzten alle anderen Lernformen.
  5. Digitale Medien verunmöglichen eine hinreichend große Verarbeitungstiefe.
    Mit Verarbeitungstiefe meint Spitzer, dass verschiedene Aktivitäten und Perspektiven auf einen Lerninhalt dabei helfen, ihn besser zu erfassen. Digitale Technik dient oft der Abkürzung und Vereinfachung: Wo früher Texte abgeschrieben wurden, wird heute kopiert. Dadurch wird die Verarbeitungstiefe reduziert, der Lerneffekt reduziert und die Ausbildung der Gehirnstruktur verunmöglicht.
    Diese Einsicht ließe sich aber auch produktiv nutzen: Geeignete digitale Lerninhalte müssen eine hinreichende Verarbeitungstiefe gewährleisten – das ist ja nicht undenkbar.
  6. Digitale Medien vergrößern die digitale Kluft.
    Das überrascht mich nicht – zeigt aber, dass die digitale Kluft ein schwer zu lösendes Problem ist. Damit ist gemeint, dass sozial schwächere Schichten oder Regionen durch die digitale Technologie noch schwächer werden. In sozial schwächeren Haushalten werden technische Geräte oft medienpädagogisch falsch genutzt, was wiederum negative Auswirkungen auf die Lernfähigkeit von Kindern hat.
  7. Medienkompetenz kann nicht durch den Einsatz von Hardware erworben werden.
    Die Erfahrung zeigt: Wenn Geräte angeschafft werden, hat das selten keinen Effekt, meist einen negativen. Zuerst muss klar sein, wofür die Geräte sinnvoll verwendet werden können – und es muss sicher sein, dass die dafür nötigen Kompetenzen vorhanden sind. Medienkompetenz muss vor dem Anschaffen von Geräten vorhanden sein, nicht nachher.
  8. Computern verbessern schulische und kognitive Leistungen – aber nur, wenn sie dosiert eingesetzt werden.
    Spitzer unterschlägt diese Aussage etwas, obwohl man sie an mehreren Stellen in seinem Buch belegen kann (85, 229, 250). Die Untersuchungen zeigen den negativen Einfluss von unterschiedlichem Medienkonsum oder -nutzung – der aber dann positiv ist, wenn er dosiert erfolgt.
  9. Der Gebrauch von digitalen Medien beeinflusst die Entwicklung des Gehirns.
    Spitzers Argument ist immer etwas dasselbe: Es gibt keine Tätigkeiten, die das Gehirn nicht beeinflussen. Die Frage ist nun: Ist dieser Einfluss negativ, positiv oder neutral? Meiner Meinung nach gibt es für gewisse, oberflächliche Medienaktivitäten klare Belege, dass sie negative Auswirkungen haben – auch auf die Entwicklung des Gehirns. Aber für weiter reichende Aussagen fehlen Studien und Belege. Es kann durchaus sein, dass sich unsere Gehirn an neue Medien anpasst – und wir das weder schlecht noch gut finden müssen, weil es einfach die Aufgabe unseres Gehirns ist. Die Aussage Spitzers, das Gehirn sei nicht für die moderne Lebensweise entstanden (15), sondern für das Leben von Jägern und Sammlern, würde bedeuten, dass wir auch auf das Lesen, das Schreiben und eine Reihe sozialer Strukturen verzichten müssten, weil sie unser Gehirn beeinflussen. Gerade hier wird ein Kulturpessimismus deutlich, der ein ungutes Gefühl hinterlässt: Auch Notizen führen dazu, dass unser Gehirn weniger speichern muss etc.
  10. Soziale Netzwerke schaden dem Aufbau von Sozialkompetenz.
    Spitzer unterscheidet hier Erwachsene, die soziale Netzwerke als Ergänzungen zu realen Freundschaften und Beziehungen nutzen, von Kindern und Jugendlichen, die nur virtuelle Freundschaften pflegen. Dabei wird stark verallgemeinert: Auch Jugendliche führen reale Freundschaften neben virtuellen. Zudem gibt es pathologische Fälle, aber es gibt auch Jugendliche, die stark an ihrem sozialen Umfeld leiden und sich in einer virtuellen Gemeinschaft aufgehoben fühlen – zu denken ist beispielsweise an Marina Weisband, die das kürzlich in einem Zeit-Interview beschrieben hat.
  11. Der Gebrauch von digitalen Medien macht Menschen krank: Körperlich und psychisch.
    Das ist letztlich die reißerische These des Titels. Die Begriffe »Demenz«, »Sucht«, aber auch Aussagen zur Lebensdauer, Fettleibigkeit etc. sind nicht hinreichend präzise, dass sie zu einer so generellen Aussagen verdichtet werden könnten. Die Befürchtungen Spitzers sollten aber im Auge behalten werden. Aber es sind Befürchtungen, nicht Einsichten.

Zusammenfassend kann man folgende Grafik aus Spitzers Buch anschauen:

Die Grafik zeigt Spitzers Medienskepsis sehr gut – und seine Verallgemeinerungen. Digitale Medien – so meine Position – stehen einer gesunden Entwicklung nicht entgegen, weil sie keine Alternative dazu sind und sein sollen, sondern eine Ergänzung. Niemand soll auf das Begreifen der Welt verzichten, auf Sport, Musik oder Theater. Aber es ist möglich, zusätzlich am Computer zu spielen – nicht täglich und nicht stundenlang, aber dosiert, und das Smartphone als Lerninstrument zu nutzen – nicht immer und in einem sinnvollen Kontext.

Und noch ein paar Links:

  1. Videobeitrag von Spitzer (NDR, 2. August 2012).
  2. Interview mit Spitzer (seine Thesen verdichtet, Pressetext)
  3. Kritische Rezension von Christian Jakubetz (Cicero)
  4. Eine sehr wichtige Aussage macht André Spang in der taz: Spitzer versteht nicht, wie das Internet und das Lernen im Netz funktionieren.
  5. Kritik von Martin Lindner (Carta), hier sein Fazit:

Das Buch ist nicht ernst zu nehmen. Aber es hat keinen Sinn, sich über Spitzers Talkshow-Triumphzug lustig zu machen. Alle, die dazu lustig twittern, sollten sich an die eigene Nase fassen: Wir sind nämlich selber schuld.

Warum haben wir, die Web 2.0-Fraktion, diese Leerstelle gelassen, in die er sich jetzt so begeistert wirft? Warum kann ein ernsthaft besorgter Mensch sich kein Buch kaufen, in dem wir uns vernünftige Gedanken über all das machen: Werden Jugendliche, die (auch digitale) Schriftkultur nicht können, jetzt vollends abgehängt? Was machen faschistoide Ich-ballere-alles-ab-Stirb-langsam-Spiele und Überall-Porno in den Köpfen? Auch die Frage, was mit dem Selberschreiben wird, ist nicht von vornherein lächerlich.

Der Punkt ist nur: Das alles gibt es sowieso. Die Jugendlichen sind bereits im Netz und vor den Geräten, und gerade die potenziell Gefährdeten werden wir am wenigsten dran hindern können. Daran ist ganz sicher nicht die Schule schuld, oder wohlmeinende Eltern, weil sie ihre Kinder mit zum Lernen gedachten digitalen Geräten “anfixen”.

Nicht weniger Medien sind das Gegenmittel sind, sondern mehr, und anders: als Werkzeug der Selbstermächtigung, in einer Welt, die sich rasend schnell verändert. Da hilft nicht Nostalgie, kein Verbot, auch nicht medienpädagogisches Darüberreden, da hilft nur: vormachen.

Mit Smartphones bei Prüfungen betrügen

Heute ist in der NZZ ein Artikel mit dem Titel »Schöner spicken mit dem Smartphone« erschienen. Matthias Böhni diskutiert Möglichkeiten, wie Schülerinnen und Schüler mit dem Smartphone bei Prüfungen betrügen können, befragt diese Schülerinnen und Schüler und zitiert abschließend auch mich:

Und was meint ein Lehrer zu diesem Treiben? Philippe Wampfler ist Mathematik- und Deutschlehrer an der Kantonsschule Wettingen. «Wie oft Schüler mit dem Smartphone spicken, hängt stark von der Prüfungsart, der Lehrperson, der Infrastruktur wie dem WLAN-Netz und der Klasse ab», so Wampfler. «Wenn klassisches Spicken oft vorkommt, würde ich bei Smartphones von wenig sprechen – es ist riskanter und teilweise aufwendiger.» Der 34-Jährige bestätigt zudem, dass es unter den Lehrern viele digitale Analphabeten gebe, die das sogar noch zelebrierten. «Sie haben keine Ahnung, was technisch möglich ist. Eine Katastrophe, dass sie sich das im Jahr 2012 immer noch leisten können. Oft ist nur schon das Bedienen eines Beamers ein unüberwindbares Hindernis», so Wampfler […]. «Von den 20- bis 40-jährigen Lehrern wissen etwa die Hälfte, was die Schüler mit Smartphones anstellen. Je älter, umso weniger haben die Lehrer eine Ahnung.» Von Verboten hält er nicht viel. «Man sollte die Prüfungen so formulieren, dass das Smartphone nicht viel nützen kann, also keine reinen Wissensfragen stellen.»

Hier ein paar ausführlichere Kommentare von mir:

  1. Es ist nicht möglich, Prüfungen zu schreiben, bei denen der Einsatz eines Smartphones unter keinen Umständen einen Vorteil verschaffen könnte. Und oft ist es auch wichtig, Wissensfragen zu stellen.
  2. Es sollte immer möglich sein, dass Lehrpersonen vor Prüfungen Smartphones einziehen oder abschalten lassen.
  3. Auch der geschickte Einsatz von Smartphones demonstriert eine Kompetenz – wer unentdeckt betrügen kann, hat gewissermassen auch etwas gelernt. Selbstverständlich ist das keine Entschuldigung und auch keine Rechtfertigung, aber es hilft vielleicht zu einer gewissen Gelassenheit (auch mit Grafiktaschenrechnern oder anderen Geräten kann man betrügen).
  4. Gute Prüfungen stellen meiner Meinung nach neue Fragen und finden in einem möglichst realistischen Lernumfeld statt: Man darf Hilfsmittel benutzen. Schulen, die mit iPads ausgerüstet sind, sollten die auch bei Prüfungen einsetzen – genau so wie Duden bei Deutschprüfungen eingesetzt werden kann, weil niemand einen Text schreibt, ohne den Duden zu konsultieren. (Das einzige Problem ist, dass nicht alle Schülerinnen und Schüler gleichermassen mit Smartphones ausgerüstet sind.)
  5. Das Profil der Lehrperson hat sich verändert: Das traditionelle Bild erforderte keine speziellen technischen Kenntnisse, sondern Fach- und Sozialkompetenz. Heute erweitert sich – wie in vielen Berufen – der Anforderungskatalog: Es ist kaum möglich, die perfekte Lehrperson zu finden – weil die halt neben vielen Sachkenntnissen psychologische und kommunikative Fähigkeiten mitbringen soll, motiviert sein muss in einem aufreibenden Job und gleichzeitig auch noch die neuesten technologischen Entwicklungen überblicken und beherrschen soll. Dennoch sollte darauf in Ausbildung und Weiterbildung mehr Gewicht gelegt werden.
  6. Ein generelles Verbot von Smartphones halte ich für problematisch, wie ich hier ausgeführt habe.

Der Fotograf der NZZ, Christoph Ruckstuhl, hat noch weitere Bilder gemacht, eines davon verwende ich hier. Alle Rechte liegen bei ihm bzw. bei der NZZ.

 

Zusatz 21. August 2012: Auch der Blog der Swisscom, Hallo Zukunft, verwendet ein Zitat von mir.

Systematische Intransparenz: Kritik an Facebook und mobilen Apps

Ein aufschlussreicher Artikel in der FAZ übt massiver Kritik an Facebook und zeigt zurecht auf, dass Neuerungen oft versteckt und so eingeführt werden, dass man sie nicht freiwillig benutzen kann, sondern sie automatisch aufgeschaltet werden und man sie nur mit großem Aufwand wieder abschalten kann:

Nur Informatiker können wirklich verstehen, was Facebook mit den persönlichen Daten treibt. Gesichtserkennung, Zwangsadresse, Gruppenverhalten: die Intransparenz hat System.

Dieses System ermöglicht Facebook, mit den Inhalten von Usern Geld zu verdienen, Werbung zu schalten etc. Joana Kiel schreibt weiter:

Diese Informationen werden von einer großen Datenbank aufgenommen und verwertet. So kann die Datenbank beim Hochladen von neuen Bildern immer mehr Informationen und Markierungen miteinander vergleichen – das Datennetz wird immer dichter.

Ähnlich gehen mobile Apps vor, die viele Nutzerdaten ungefragt weiterleiten und verwenden. Dazu hat Henning Steier heute in der NZZ einen Artikel publiziert, in dem er Tools wie MobileScope vorstellt, mit deren Hilfe man erkennen kann, welche Apps welche Daten weiterleiten. Diese Tool sind selbst auch nicht unproblematisch, zumal sie auf alle Daten Zugriff haben und man faktisch sein Handy komplett überwachen lässt.

Wie eine Person gehackt werden kann und was man dagegen tun kann

Mat Honan ist Journalist bei Wired – einem Fachmagazin für digitale Entwicklungen und Technologie. Er ist, da darf man sicher sein, kein naiver Nutzer von Technologie. Seine Nutzung des Internets gleicht der vieler Menschen, die regelmäßig online sind: Er kaufte Bücher bei Amazon, hatte einen iTunes-Account, nutze das Mailprogramm von Google, war auf Twitter aktiv und speicherte viele seiner Daten in der so genannten Cloud – also auf einem Server, der übers Internet zugänglich ist.

Mat Honans Konten wurden alle gehackt, wie er selber schreibt – mit folgenden Konsequenzen:

  1. Sein Google-Konto wurde komplett gelöscht.
  2. Auf seinem Twitter-Konto wurden rassistische und homophobe Meldungen verbreitet.
  3. Sein Computer und sein iPhone wurden restlos gelöscht (Verlust von wichtigen Daten, u.a. allen Bilder seiner Tochter)

(1) Wie konnte das geschehen?

Die Hacker betrieben einen recht großen Aufwand und nutzen Schwächen im Sicherheitssystem. Anfällig waren Amazon und Apple, die beide Informationen an die Hacker herausgaben, die taten, als wären sie Honan, der sich nicht mehr in seine Konten einloggen konnte. Mit den jeweiligen Informationen war es möglich, auf beide Konten zuzugreifen. Das Apple-Konto war die Backup-Mailadresse für das Google-Konto und darüber konnten die Hacker Zugriff auf Google erlangen und damit auf Twitter zugreifen – das eigentlich Ziel: Sie sollten Honan öffentlich in Schwierigkeiten bringen.

Mit dem Apple-Zugriff kann man, wenn das eingerichtet ist, Computer und iPhones löschen – weil man das möglicherweise machen möchte, wenn die Geräte gestohlen werden.

(Diese Darstellung ist sehr knapp und vereinfacht – wenn jemand was Genaueres wissen möchte, bei Wired nachlesen oder in den Kommentaren nachfragen.)

(2) Kann das jeder und jedem passieren? 

Grundsätzlich schon. Wie gesagt: Der Aufwand muss sich lohnen. Hacker nehmen sich nicht 40 Stunden Zeit, um die Konton einer uninteressanten Person zu hacken. Aber falls sich was gewinnen lässt, ist niemand sicher.

(3) Das kann man dagegen tun

Apple und Amazon sind anfällig – man kann die Konten kaum besser schützen. Zudem ist es für dieses Problem irrelevant, wie gut die Passwörter sind – die wurden nicht geknackt, sondern umgangen. Was hilft ist, sind folgende Möglichkeiten, die nicht immer praktikabel sind:

  1. Email quasi jede Minute zu checken, dann würde man sehen, wenn Email mit temporären Zugangscodes eintreffen, die man selber nicht angefordert hat.
  2. Der Schutz von Google ist im Moment einer der besten im Netz – aber nur, wenn die sogenannten »2-Step-Verification« oder »Bestätigung in zwei Schritten« eingeschaltet ist: Dann erhält man jeweils eine SMS, mit der man sich dann definitiv einloggen kann. Niemand, der nicht das Mobiltelefon besitzt, kann sich ins Konto einloggen. Das Einschalten geht recht einfach, aber das Einrichten auf verschiedenen mobilen Geräten ist äußerst mühsam, finde ich.
  3. Die Konten nicht miteinander verbinden, d.h. als Backup-Email-Adresse nie eine aus einem anderen wichtigen Konto angeben (weil man sonst zwei Konten mit einem hacken kann).
  4. Alle Daten nicht nur in der Cloud, sondern auch auf Harddisk mit einem Backup speichern.

Für weitere Hinweise in den Kommentaren bin ich dankbar.

10 Gebote für Social Media

In der NZZ am Sonntag hat Daniel Perrin 10 Gebote für den korrekten Umgang mit Social Media veröffentlicht – ein inhaltlich dichter und spannender Text, die formale Anlehnung an die 10 biblischen Gebote erscheint mir eine etwas sehr abgedroschene Textsorte.

Hier der Link zum Webpaper, ich zitiere nur Perrins Fazit:

Schnell ist gefangen im weltweiten Netz, wer widersprüchlich daherschwätzt, sich übermütig auszieht oder über den siegreichen Gegner herfällt. Gezielter Indiskretion und ärgerlichem Abgang beugt letztlich nur Anstand vor: Anstand sich selbst und denen gegenüber, die einem vertrauen.

Vorstellung: Facebook für Eltern

Thomas Pfeiffer und Jöran Muuß-Merholz haben ein Buch mit dem Titel »Mein Kind ist bei Facebook – Tipps für Eltern« geschrieben.

Auf ihrer Homepage bieten sie einige Leseproben an, unter anderem auch zwei Kapitel als pdf:

Gut gefällt mir die Definition von Facebook als Balanceakt. Dabei werden einfache Richtlinien beschrieben sowie auch eine Rolle für Lehrpersonen oder Eltern definiert. Die konsequente Metaphorik ist verständlich, die Texte scheinen mir aber tendenziell etwas länger als nötig:

Es gibt keine einfache Wahrheit, nach der man genau weiß, was richtig und was falsch ist. Es lässt sich nur folgender allgemeine Grundsatz formulieren:

Du musst bei Facebook immer zwischen Offenheit und Geschlossenheit abwägen! So viel Offenheit wie nötig, damit Du Deine Ziele erreichst. So viel Geschlossenheit wie möglich, damit die unerwünschten Risiken und Nebenwirkungen möglichst unwahrscheinlich bleiben. […]

Die Höhe des Seils ist die Offenheit. Gleich alles mit allen teilen, gleich auch private und heikle Inhalte zu posten, das ist, also ob man gleich zu Beginn auf dem Drahtseil in großer Höhe einen Salto rückwärts ausprobiert. Das kann gut gehen, aber man kann auch leicht abstürzen. Also gilt: Ungeübte Facebook-Nutzer beginnen mit Geschlossenheit, mit harmlosen Inhalten und begrenztem Zugang für andere. […]

Das Auffangnetz unter dem Drahtseil gibt es bei Facebook nicht. Wenn man einen Inhalt veröffentlicht hat und daraus unerfreuliche Konsequenzen entstehen, kann man den Inhalt vielleicht noch löschen, aber die Folgen nicht mehr rückgängig machen. Als Ersatz für das Auffangnetz kann man sich eine „Gedanken-Probe“ erschaffen. Also: Man formuliere einen Inhalt und die gewünschten Einstellungen zur Privatsphäre, ohne den Inhalt aber tatsächlich abzusenden. Stattdessen zeigt man ihn sich selbst (oder Eltern, Freunden, Vertrauten) mit der Frage: Was könnte passieren, wenn ich das mit dieser Offenheit poste? […]

Der Trainer ist jemand, der schon Erfahrung auf dem Drahtseil hat und dem Neuling beratend zur Seite stehen kann. Dafür muss er nicht selbst jede Situation kennen, in die sein Schützling geraten kann. Häufig kommt es eher darauf an, die richtigen Fragen zu stellen oder einfach nur als Gesprächspartner zur Verfügung zu stehen.

Facebook durchsucht Chats

In einem einflussreicher Artikel von Reuters sagte der Chief Security Officer von Facebook, Joe Sullivan, dass Facebook proaktiv die Kommunikation seiner Nutzer auf potentielle Straftaten durchsuche. Konkret werden Chats protokolliert (und selbstverständlich bei Facebook gespeichert), aber auch auf bestimmte Schlüsselwörter durchsucht. Es ist unklar, wie das genau funktioniert, aber offenbar spielen folgende Faktoren eine Rolle:

  1. Die Art der Beziehung (Beziehungen, die nicht »real« zu sein scheinen, sind für Facebook verdächtiger).
  2. Das Alter der Chatteilnehmenden – junge User werden besonders geschützt.
  3. Bestimmte Begriffe oder Wendungen.
  4. Die Tatsache, ob jemand schon einmal wegen eines angeblichen Fehlverhaltens gemeldet worden ist.

Unklar ist, ob Facebook in Deutschland proaktiv auf Strafverfolgungsbehörden zugeht, wenn das Unternehmen aufgrund seiner automatisierten Systeme einen Verdacht auf eine potentielle Straftat hat, wie die Süddeutsche Zeitung berichtet. In einem Fall in Florida konnte mit dem System offenbar ein 33-jähriger Mann verhaftet werden, der sich mit einem 13-jährigen Mädchen treffen wollte.


Die Reaktionen sind deutlich. In seiner SPON-Kolumne fordert Sacha Lobo eine Ausweitung des Briefgeheimnisses hin zu einem »Telemediengeheimnis«:

Private Chats sind 2012 das, was Briefe 1948 waren. Die Frage nach der Sicherheit der User ist berechtigt und muss von Facebook beantwortet werden. Allerdings ist die heimliche Totalüberwachung eines Instruments, das von den meisten Leuten als höchst privat empfunden wird, keine Antwort auf diese Frage. Ungefähr ebenso wenig wie die Installation von Überwachungskameras in Privatwohnungen zum Schutz vor häuslicher Gewalt. Oder die grundsätzliche Öffnung und Durchsicht von Briefen. Womit der Zirkel geschlossen wäre, denn auch den 4 Müttern und den 66 Vätern des Grundgesetzes dürfte klar gewesen sein, dass die ständige Kontrolle aller Inhalte von Briefen, Post und Fernmeldesituationen eventuell Straftaten hätte verhindern können. Aber sie haben das Gegenteil davon ins Grundgesetz geschrieben. […] Wir brauchen ein Telemediengeheimnis.

Die Berliner taz stellt klar, dass es eigentlich keine Gesetzesänderung braucht, es lediglich unklar ist, ob sich Facebook an deutsches Recht halten muss. Zudem zeigt der Artikel, dass nicht nur Facebook, sondern auch Google und Skype Chats und Mails systematisch durchsuchen, es eine Privatsphäre nicht gibt.

Der Artikel zitiert Sullivan mit einer interessanten Aussage zur Frage, ob es nicht problematisch ist, wenn User systematisch überwacht werden:

„Wir wollten nie eine Umgebung schaffen, in der Angestellte private Kommunikation beobachten, deshalb ist es uns sehr wichtig, Technologie zu benutzen, die selten falschen Alarm auslöst“, erklärt Sicherheitschef Sullivan das Überwachungssystem. Chat-Verläufe werden deswegen zunächst maschinell gelesen und erst bei Auffälligkeiten an Menschen weitergeleitet.

Medienkompetenz als Polizeiaufgabe

Im Kanton Basel-Stadt (Schweiz) ist es Aufgabe der Polizei, »Kinder und Jugendliche bei einem selbstständigen, kritischen und verantwortungsbewussten Umgang mit den neuen Medien zu unterstützen«. Die Polizei kommt in die Schulklassen und gestaltet drei Lektionen, die in Bezug auf die Schülerinnen und Schüler folgende Ziele abdeckt, wie man der Homepage der Polizei Basel-Stadt entnehmen kann:

  • Aufklärung und Sensibilisierung über Risiken neuer Medien
  • Erwerb von Medienkompetenz, d.h. Kinder sind in der Lage zu erkennen, was Realität und Fiktion ist und bei Gewaltszenen und sexueller Gewalt distanziert zu reagieren
  • Opfer- und Täterprävention (Rechts- und Unrechtsbewusstsein)
  • Förderung positiver Verhaltensentwicklung (kommunikative und soziale Kompetenzen)

Was ist davon zu halten?

Zunächst ein positiver Aspekt: Es ist lobenswert, dass Medienkompetenz einen festen Platz im Unterricht hat und systematisch durchgeführt wird.

Darüber hinaus ist aber daran zu zweifeln, ob die Polizei diese Aufgabe ausführen sollte. Der Aufgabenbereich der Polizei kann nicht Prävention sämtlicher Risiken beinhalten, weil sie sonst auch Buchhaltung, Sport, Kunst und andere Fächer unterrichten sollte. Darüber hinaus erweckt die Präsenz der Polizei in einem Schulhaus den Eindruck, es mit etwas besonders Gefährlichen zu tun zu haben: Und danach sieht die Themenauswahl auch aus.

Das Handy wird benutzt, so die Homepage der Polizei, für »Happy Slapping, Gewalt, Pornographie«. Was man auch immer für die Realität der Jugendlichen halten mach: Tatsächlich werden Handys für Kommunikation gebraucht, für konstruktive Arbeiten.

Dadurch wird ein völlig falscher Akzent gesetzt und eine Begeisterung für Medien innerhalb einer ausgewogenen Diskussion über Chancen und Risiken verhindert.

Medienpädagogik ist – ganz knapp gesagt – Aufgabe von Pädagoginnen und Pädagogen, nicht der Polizei.

(Ich danke Patrik Tschudin für den Hinweis auf dieses Thema.)

Auf Facebook falsche Identität vortäuschen

Der folgende Post soll als Warnung verstanden werden und hoffentlich dazu dienen, dass Facebook dieses Problem so schnell als nur möglich löst.

Mit einem einfachen Trick ist es möglich, auf Facebook Nachrichten zu verschicken, die so aussehen, als kämen sie von einem anderen Konto. Das heißt, man kann vorgeben, eine Person zu sein, die man nicht ist. Man sollte also bei der Kommunikation auf FB von der Möglichkeit ausgehen, dass jemand eine falsche Identität angenommen hat und so Nachrichten verschickt.

Es geht folgendermassen (die Anleitung stammt von dieser Seite; eine explizite Warnung: Es ist unmoralisch und möglicherweise illegal, eine falsche Identität anzunehmen!):

  1. Herausfinden, welches die offizielle FB-Adresse dieser Person ist (die Adresse, mit der sie sich bei Facebook angemeldet hat).
  2. Von dieser Email-Adresse aus eine Email an <FB-ID>@facebook.com schicken (in meinem Fall ist das phwampfler@facebook.com, weil meine FB-Seite facebook.com/phwampfler heißt).
    Man kann z.B. von anonymailer.net aus Emails von beliebigen Absendern verschicken.
  3. Die Email erscheint entweder als FB-Message oder als Chat-Nachricht (wenn sie an mehrere Adressaten gegangen ist) und sieht aus wie eine gewöhnliche Mitteilung dieser Person, wie man hier erkennen kann.

Ich danke passuf für den Hinweis.

Zur Öffentlichkeit von Inhalten auf Social Media

Zu einem Fall, den die Schweiz letzte Woche beschäftigt hat, schreibt die NZZ:

Am Samstagabend gegen 21 Uhr versandte X., der die Kreispartei Zürich 7 und 8 der SVP seit dem vergangenen Jahr in der Schulpflege Y. vertritt, eine Meldung auf der Online-Plattform Twitter. Später löschte er den Eintrag, einen sogenannten Tweet, wieder. […] Hingegen kursierte in der Twitter-Community ein sogenannter Screenshot, eine Fotografie des ursprünglichen Tweets. «Vielleicht brauchen wir wieder eine Kristallnacht . . . diesmal für Moscheen» steht unter dem Absender «D.», dem Pseudonym des 37-jährigen X. […] Aufgrund der vorliegenden Informationen bereits die Reissleine gezogen hat hingegen X.s Arbeitgeber, ein weltweit tätiges Unternehmen der Finanzbranche. Ein Mitglied der Geschäftsleitung bestätigte am Montag auf Anfrage, X. sei nicht mehr angestellt. Zu den näheren Umständen der Entlassung wollte sich das Kadermitglied nicht äussern.

Im Anschluss an diese Nachricht, die in allen relevanten Medien der Schweiz und auch im Ausland erschienen ist, stellte sich die Frage, ob X. mit Namen genannt werden dürfe (was die NZZ getan hat, ich habe alle identifizierenden Angaben aus dem Zitat entfernt). Also:

  1. Gelten Äußerungen auf Social Media als öffentliche Äußerungen?
  2. Dürfen Informationen und Bilder aus Social Media in öffentlichen Medien genutzt und oder zitiert werden?
  3. Dürfen Personen, die auf Social Media unter dem eigenen Klarnamen auftreten, mit diesem Namen in Medien genannt werden?

Naiv könnte man diese Fragen wie folgt beantworten: Alles, was öffentlich einsehbar ist – z.B. in einem nicht-privaten Twitter-Account steht -, darf auch verbreitet werden. Alles, was sich an einen eingeschränkten Personenkreis wendet, z.B. nur für Facebook-Freunde einsehbar ist, nicht.

Die Rechtslage sieht aber etwas komplexer aus. Ich möchte zwei einschlägige Grundlagendtexte kurz zitieren und dann meine Einschätzung abgeben – mit der Warnung, dass ich ein juristischer Laie bin.

Die Netzwoche hat zu diesem Thema mit der Spezialistin und Anwältin Lilian Snaidero Kriesi gesprochen. Sie erläutert zunächst zwei Fragen:

  1. Sind Tweets (oder allgemein: Inhalte in Social Media) urheberrechtlich geschützt?
  2. Dürfen Tweets zitiert werden?

Diese beiden Fragen sind rechtlich klar geregelt – obwohl eine gerichtliche Beurteilung der Frage fehlt, ob Tweets ein »Werk« im urheberrechtlichen Sinne sind. Fazit der beiden Fragen:

Unzulässig ist ein Zitat dann, wenn es dem reinen Selbstzweck oder überwiegend der schmückenden Illustration dient. Erforderlich ist somit immer ein inhaltlicher Bezug zwischen zitiertem Werk(teil) und der eigenen Darstellung.

Heißt: Tweets dürfen zitiert werden, wenn es in einem Artikel um eine inhaltliche Fragestellung geht, mit der der Tweet in Zusammenhang steht, aber nicht als »Tweet der Woche«, der in keinem Kontext zu journalistischen Arbeiten steht.

Bildquelle: blickamabend.tumblr.com

Zur Frage der Öffentlichkeit äußert sich Snaidero präziser – immer noch im Kontext der Frage, ob Tweets zitiert oder abgebildet werden dürfen:

Öffentlichkeit darf grundsätzlich nicht mit Carte Blanche gleichgesetzt werden. Damit meine ich, dass öffentlich zugängliche Informationen, Bilder etc. nicht ohne weiteres und bedenkenlos weiterverbreitet werden dürfen. […] Ich bin deshalb der Ansicht, dass es grundsätzlich der vorgängigen Einwilligung des Autors bedarf.

Diese Frage steht auch im Mittelpunkt eines Presseratsurteil, für das die Spezialisten Manuel Bianchi della Porta (Anwalt) und Sami Coll (Soziologe) angehört hat. Der Presserat bilanziert (nur auf französisch verfügbar, meine Übersetzung unten):

Les informations et les documents mis en ligne sur les réseaux sociaux, les sites personnels et les blogs, qui sont accessibles librement à chacun, relèvent de l’espace public. Néanmoins, une information reprise de l’Internet peut garder sa nature privée suivant son contenu. Dès lors, une telle information ne doit pas être considérée a priori comme pouvant être publiée dans un autre média. […]
Pour cette pesée des intérêts le contexte dans lequel les informations sont mises en ligne est déterminant. Par contexte il faut entendre: la nature du site (réseau social comme Facebook, blog personnel, forum, site institutionnel, etc.), l’identité de l’auteur (individu lambda, personnalité publique, journaliste, etc.) et son intention dans la mesure où elle est évidente (communication large ou s’adressant à un milieu restreint). Le seul fait qu’une information ou une photo se trouve sur internet ne permet pas de présumer que son auteur autorise une diffusion dans un autre média.

[Übersetzung phw:] Die Informationen und Dokumente, die online in Sozialen Netzwerken, auf Internetseiten oder Blogs allen zugänglich sind, fallen unter den öffentlichen Raum. Dennoch kann eine Information aus dem Internet abhängig von ihrem Inhalt privater Natur sein. Infolgedessen darf man eine solche Information nicht behandeln, als sei sie in einem anderen Medium publiziert worden […]
Aus dieser Abwägung der Interessen ist der Kontext entscheidend, in dem die Information online gestellt worden ist. Unter Kontext ist Folgendes zu verstehen: Die Funktionsweise der Internet-Seite (soziales Netzwerk wie Facebook, persönlicher Blog, Forum, Seite einer Institution etc.), die Identität des Autors (Durchschnittsbürger, öffentliche Persönlichkeit, Journalist etc.) und seine Absicht, insofern sie offensichtlich ist (breite Kommunikation oder Adressierung eines eingeschränkten Personenkreises). Nur weil eine Information im Internet abrufbar ist, darf nicht angenommen werden, der Autor autorisiere eine Verbreitung in anderen Medien.

Dieses Urteil enthält eigentlich eine Checkliste, die ich im Folgenden noch einmal aufliste. Ich schlage vor, in jeder Kategorie drei Punkte zu vergeben, analog zum Umgang mit dem Recht am eigenen Bild:

  1. Wo wurde eine Information publiziert?
    1: soziales Netzwerk – 2: persönlicher Blog – 3: Seite einer Organisation oder Institutiton
  2. Wer hat die Information publiziert?
    1: Privatperson – 2: Person der Zeitgeschichte – 3: Amtsperson
  3. An wen ist sie gerichtet?
    1: eingeschränkter Kreis von Adressaten – 2: Adressaten, aber öffentlich einsehbar – 3: an die Öffentlichkeit (Wunsch maximaler Verbreitung)

Sechs Punkte wären meiner Meinung nach die Grenze – was klar mehr Punkte bekommt, darf ohne Rückfrage in Medien publiziert werden (unter Angabe der Quelle), was weniger erhält, nicht.

Als Exkurs kurz die Rechnung im eingangs zitierten Fall des SVP-Twitterers:

  1. 1 Punkt, Twitter
  2. 2 Punkte, als Schulpfleger handelt es sich wohl um eine Amtsperson, fraglich ist, ob er als Privatperson diese Twittermeldung geäußert hat.
  3. 2 Punkte, öffentlich einsehbarer Twitter-Account (allerdings wurde Nachricht gelöscht und war direkt nicht abrufbar, die Intention ist klar, dass die Information nicht verbreitet werden soll).

Auch mit dieser eher großzügigen Punktgebung kann davon ausgegangen werden, dass die Information und der Name des Autors unter den Schutz der Privatsphäre fallen sollte. Das hat selbstverständlich keinen Einfluss auf strafrechtliche Belange oder Entscheide eines Arbeitgebers – sondern betrifft lediglich den Umgang der Medien. Sie sollten im Zweifelsfall um eine Abdruckgenehmigung bitten.

Als Fazit eine breitere Empfehlung: Es handelt sich hier um eine rechtliche Grauzone. Relevante Gerichtsentscheide fehlen. Man kann davon ausgehen, dass alle in Social Media abrufbaren Information bei Bedarf in Medien Verbreitung finden (wenn man also z.B. durch einen historischen Lottogewinn bekannt geworden ist, muss man damit rechnen, FB-Bilder von sich selbst in der Zeitung vorzufinden).