Die Abkürzung MOOC steht für Massively Open Online Courses, also Unterrichtseinheiten, die sehr vielen Studierenden offen stehen. Gemeint sind Tausende von Lernenden, die gleichzeitig Vorlesungen hören können, sich darüber austauschen und teilweise sogar interaktiv einbezogen werden können.
Das Herstellen von Videos ist heute vom Aufwand und vom technischen Know-How her kaum mehr von der Produktion von Texten zu unterscheiden.
Online Learning führt dazu, dass die Arbeitszeit von sehr kompetenten Lehrenden effektiver eingesetzt werden kann.
Online Leraning führt zu einer Demokratisierung der Bildung: Auch Studierende an anderen Unis können die Top-Professoren von Stanford in Videovorlesungen erleben.
Studierende können die Zeit ihres Studiums flexibler nutzen – z.B. berufsbegleitend oder von zuhause aus studieren.
Gleichzeitig bieten MOOC für die Zeit an der Uni mehr individuelle Betreuungsmöglichkeiten, weil die Lehre zu einem großen Teil online stattfindet.
Mitchell erwähnt auch eine Gefahr, dass die Forschungsgemeinschaft an einer Uni, die Lehre und Forschung verbindet, auseinanderfallen könnte – was auch zu wirtschaftlichen Problemen führen könnte, weil viele bedeutende Forscherinnen und Forscher sich mit Drittmitteln finanzieren, die sie vor allem dank ihrer Forschung erhalten.
Bettina Wulff hat Google verklagt, weil die Suchmaschine mit seiner Autocomplete-Funktion im Zusammenhang mit ihrem Namen die Suchanfragen »Bettina Wulff Prostitutierte« und »Bettina Wulf Escort« vorschlägt.
Zur Klage gibt es zwei unterschiedliche juristische Einschätzungen, wie Wolfgang Michal auf Carta schreibt: Rechtsanwalt Thomas Stadler ist der Meinung, die Klage dürfte und dürfe keinen Erfolg haben, weil das Resultat eine Zugangserschwerung zu Suchdiensten und Informationen sei. Die vorgeschlagenen Suchanfragen würden zu Texten aus seriösen Medien führen, die nichts anderes besagte, als dass Frau Wulff verleumdet worden sei.
Die andere Seite wird vom Juristen Ernst Müller vertreten, der von Google verlangt, die redaktionelle Verantwortung für die Autocomplete-Funktion zu übernehmen – oder sie ganz auszuschalten. Ein zentrales Argument: Vielen Nutzern wird selbst bei der Eingabe »be« der »verleumderischen Ergänzungsvorschlag«angezeigt, ohne dass ein Interesse des Users an diesem Thema erkennbar wäre.
Wie auch immer diese Frage rechtlich zu beantworten ist: Für Suchmaschinenbenutzer ist unklar geworden, ob die Autocomplete-Funktion:
die häufigsten Suchbegriffe anzeigt, die mit den eingegebenen Buchstaben beginnen
Vorschläge einer Redaktion präsentiert, die eventuell auch gegen Bezahlung gewisse Begriffe häufiger einblendet oder andere ausblendet
Resultate eines Alogrithmus darstellt, der bestimmte Prinzipien berücksichtigt, die nicht dokumentiert sind.
Diese Vermischung verschiedener Möglichkeiten begegnet uns im sozialen Netz häufiger: Wir wissen nicht, ob wir Texte oder Daten lesen, die Menschen generiert haben oder Maschinen – oder beliebige Mischformen.
In seinem bekannten Buch »Simulacrum und Simulation« (hier das pdf auf Englisch) verweist Jean Beaudrillard in der Einleitung auf eine Erzählung von Jorge Luis Borges (»Die Strenge der Wissenschaft«), in der die Idee von einer 1:1-Karte entwickelt wird. Beaudrillard leitet daraus seinen Begriff des Simulacrums ab, dem scheinbaren Abbild, die ohne Original auskommt. Ein Simulacrum sind heute die Google-Karten, die uns auf dem Handy die Welt oft wahrer zeigen, als sie in der Wirklichkeit ist.
Abgesehen von solch philosophischen Überlegungen kann man sich aber – z.B. im Rahmen des Geographie-Unterrichts – ganz konkret fragen, wie Google seine Karten erstellt. Die Frage beantwortet ein äußerst lesenswerter Artikel in The Atlantic (auch TechCrunch berichtet ausführlich darüber). Grundsätzlich geht es darum, die Realität so abzubilden, dass die daraus resultierenden Daten benutzbar sind, z.B. für Navigation. Geht man von verfügbaren Daten aus, dann erhält man ungefähr solche Satellitenbilder, die offensichtliche Fehler enthalten:
Spezialisten arbeiten bei Google daran, diese Daten zu verbessern und zu ergänzen. Teilweise hunderte von Informatikern füttern Daten in Datenbanken ein, damit Karten entstehen, die so aussehen:
Erstaunlich ist dabei die Vorgehensweise von Google:
Um Abzweigungen etc. korrekt abzubilden, werden Fahrzeuge getrackt, welche die Strassen benutzen.
Wegweiser werden mit einer speziellen Software von Fotos aus eingelesen und als Daten eingebunden.
Rückmeldungen von Kartenbenutzern über Ungenauigkeiten werden innert wenigen Stunden bearbeitet und führen zu verbesserten Karten.
Wie beim Übersetzungsprojekt Google Translate handelt es sich auch bei Google Maps um Social Media: Die Erfahrung von Menschen wird direkt eingebunden.
Google, so nehmen Spezialisten an, arbeitet daran, die Kartendaten zu ihrem Hauptgeschäft zu machen; die Superkarte fügt alle unseren mentalen Karten, die Orte mit Bedeutungen aufladen, zusammen und macht sie individuell nutzbar, ein Stück »augmented reality«, also eine verbesserte Realität. Wir werden, so das Fazit des Artikel, Mühe haben, der Versuchung zu widerstehen, die darin besteht, Google unseren Standort anzuvertrauen, damit Google uns sagen kann, wo wir uns eigentlich befinden.
Onlinecolleges.net hat eine schöne Infografik publiziert, die konkret zeigt, welcher Nutzen bestehende soziale Netzwerke für Lehrpersonen und das Unterrichten haben können. Die Einsatzmöglichkeiten sind nach vier Katergorien geordnet, die hilfreich sind:
sich vernetzen
benachrichtigen
Inhalte kuratieren
lehren
Die in der Grafik oben stehenden Statistiken beziehen sich auf den Kontext amerikanischer Colleges, sie sind für den deutschsprachigen Raum so nicht gültig.
Der Strassenkünstler Above (Webseite, Wikipedia) hat am Galore-Festival in Kopenhagen diese Tage aus 9000 gemalten Bildern ein Timelapse-Video mit dem Titel #socialmedia erstellt, mit dem er dein Einfluss von Social Media kritisiert.
As irony has it this video will be reblogged and seen on social media outlets the world over. Go ahead and participate in the irony and reblog the video on your facebook and twitter accounts.
People look at me like I’m from another planet when I tell them I don’t have social media like Facebook, Twitter, or Instagram. In the eyes of social media I’m severely outdated, lost and not ‘connected’. Not partaking in the aforementioned social media makes me an outsider looking in on how hyper frequent society uses its sacred social media. I can’t help but observe the people around me who appear to be consumed and addicted to trying to keep up to speed on their social media pages. You check your Facebook page while driving. Tweet a message that you ‘just took a shower’. Instagram a photo of your double soy macchiato with extra foam and so it continues ad infinitum.
I have more questions than I do answers with social media. We live in a ridiculously hyper fast pace life where information is exchanged so rapidly that it makes us feel inadequate and drains our attention span. [Übersetzung phw:] Ironischerweise wird dieses Video auf Blogs erscheinen und via Social Media zirkulieren. Nimm an dieser Ironie teil und verteile das Video über deinen Facebook- und Twitter-Account. Leute schauen mich an, als käme ich von einem anderen Planeten, wenn ich ihnen erzähle, dass ich Social Media nicht nutze. In ihren Augen lebe ich in einer anderen Zeit, bin verloren und nicht verbunden. Die Weigerung, Social Media zu nutzen, macht mich zum Außenseiter, der eine hyperaktive Gesellschaft dabei beobachten kann, wie sie die heiligen Social Media nutzt. Ich kann nicht übersehen, wie Menschen um mich herum von Social Media absorbiert werden und danach süchtig sind, ihre Social Media-Seiten zu aktualisieren. Du schaust eine Facebook-Seite während dem Autofahren an. Du twitterst »ich habe gerade geduscht«. Du zeigst ein Photo von deinem doppelte Soja Macchiato mit extra Schaum auf Instagram und so geht das immer weiter ohne Ende. Ich habe mehr Fragen als Antworten zu Social Media. Wir leben in einer lächerlich schnellen Zeit, in der Informationen so rasch ausgetauscht werden, dass uns nur noch das Gefühl der Bedeutungslosigkeit bleibt und unsere Konzentrationsfähigkeit schwindet.
Andreas Pfister und Philippe Weber haben an der Kantonsschule Zug, wo sie unterrichten, eine Umfrage zu »mediale[m] Konsum, digitale[n] Fertigkeiten und Wertungen von Medien« durchgeführt, deren (nicht-repräsentativen) Ergebnisse sie in einem Essay in der NZZ interpretiert haben.
Terminator 2 Judgment Day (1991): John Connor, der Digital Native, hackt einen Bankomaten.
Dabei geht es ihnen darum, die »messianische Figur« des Digital Native zu dekonstruieren. Diese Figur weise, so stellen sie einleitend fest, paradoxe Züge auf:
Während man Jugendlichen auf der Ebene des technischen Know-hows alles Mögliche zutraut, wird ihnen zugleich eine kolossale Naivität den Medien gegenüber unterstellt. Der jugendliche Frohmut mache sie blind gegenüber den eigentlichen Kräften, die hinter der Technik lauerten.
Die Figur sei für die Gesellschaft deshalb so wichtig, weil Jugendliche als »Vorhut des Fortschritts« verstanden werden. Die Umfrage zeige jedoch, dass die Realität von dieser Projektion abweicht. Die zentralen Punkte von Pfister und Weber sind dabei:
Jugendliche nutzen Neue Medien zweckgebunden, ihre Lebenswelt ist nicht mit der virtuellen verschmolzen, wie man denken könnte.
Mediennutzung ist nichts Selbstverständliches, sondern wird historisch kontextualisiert und differenziert betrachtet.
Trotz einer gewissen Unbekümmertheit können Jugendliche die Qualität und den Gehalt medialer Produkte beurteilen.
Die Beherrschung digitaler Technik lernen Jugendliche auch heute noch vielfach von Erwachsenen und nicht autodidaktisch.
Das Fazit der Autoren:
Offenbar übernehmen auch Jugendliche gerne die Figur des Digital Natives. Diese Identifikation ist aufschlussreich, weil die Selbstwahrnehmung den tatsächlichen Umgang der Jugendlichen mitprägt und vielleicht zu jener unbekümmerten Praxis führt, die wir feststellen konnten. Diese Erkenntnis lässt sich auch auf die Erwachsenen übertragen: Das Bild vom jugendlichen Umgang mit Medien prägt den Wandel zur digitalen Gesellschaft mit. Eine Entmystifizierung der Jugendlichen könnte demnach auch eine Chance sein, den digitalen Wandel anders zu gestalten – jenseits von Heilserwartungen und Horrorvisionen.
Auch wenn ich weit gehend mit Pfister und Weber einig gehe, möchte ich zwei Aspekte ansprechen, die blinde Flecken einer solchen Untersuchung sein könnten. Eine Lesart der Digital Divide, die auch z.B. Manfred Spitzer sehr stark macht, ist die, dass der Einsatz von digitaler Technik intelligente, schulisch erfolgreiche Jugendliche in ihrer Leistungsfähigkeit unterstütze, Jugendliche mit Lernschwierigkeit und wenig Schulerfolg jedoch einschränke. Zu fragen wäre also, ob es nicht eine Art Kompetenz ist, digitale Technik so einzusetzen, dass man gerade nicht damit verschmilzt und damit auch in der Schule erfolgreich sein kann.
Damit ist auch die Vermutung verbunden, dass Jugendliche in Bezug auf Medienkompetenz oft Haltungen und Wertungen von Erwachsenen übernehmen – gerade wenn sie von diesen befragt werden. So scheinen die Autoren selbst der Meinung zu sein, die Tagesschau sei ein hochwertigeres Produkt als »Blogs«, eine sehr verbreitete, jedoch komplett undifferenzierte Position: Schlechte Tagesschaubeiträgen stehen hochwertigen Blogposts gegenüber – und umgekehrt. Meine Vermutung wäre, dass gerade die Figur des Digital Native und die damit verbundenen kulturpessimistischen Befürchtungen Jugendliche daran hindern, mit der virtuellen Welt zu verschmelzen, und dazu führen, dass Jugendliche diese Haltungen mindestens teilweise übernehmen. Das führt dazu, dass 16-jährige Gymnasiastinnen und Gymnasiasten teilweise nicht einmal wissen, was ein Blog ist.
Wolfram Alpha ist ein Algorithmus, mit dem man Wissen abfragen und verarbeiten kann. Das langfristige Ziel des Tools von Stephen Wolfram und seinem Team ist es, alles Wissen verfügbar und abrufbar zu machen. Das sieht dann z.B. so aus:
Neu bietet Wolfram Alpha auch die Möglichkeit, das eigene Facebook-Profil zu analysieren. Wie t3n.de berichtet hat, muss man dazu als Abfrage »my facebook« eingeben und erhält dann eine detaillierte Auswertung seiner Facebook-Aktivitäten. Diese Abfrage ist allen Facebook-Nutzern zu empfehlen – sie zeigt, was mit einer Datenauswertung alles möglich ist.
Hier ein paar Beispiele aus meinen Ergebnissen:
Art der Postings und Verteilung auf Wochentage/Zeitpunkte.Analyse der eigenen Posting, inklusive durchschnittliche Likes/Kommentare.Benutzung mit der Website und der iPhone-App: Verteilung auf Wochentage.Aktivitäten der verschiedenen Facebook-Apps.
Wolfram Alphas Funktionalität ist beeindruckend – sehr ärgerlich ist aber, dass viele Möglichkeiten der Anwendung zwar angeboten werden, aber nur mit einem Premium-Account nutzbar sind.
Am 29. August hat die Bundesregierung Deutschlands einen Gesetzesentwurf für ein so genanntes Leistungsschutzrecht für Presseverleger (pdf) beschlossen. Im Folgenden eine kurze Erklärung, was damit gemeint ist – gefolgt von einem Aufriss der dadurch entstandenen Kritik am vorgeschlagenen Gesetz.
Was bedeutet Leistungsschutzrecht?
Leistungsschutzrechte sind Teil des Urheberrechts – sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz. Die auch »verwandte Schutzrechte« genannten Rechte schützen nicht die Urheber von Rechten, sondern künstlerische, wissenschaftliche oder gewerbliche Leistungen, die nicht die nötige Originalität aufweisen, um urheberrechtlichen Schutz zu erhalten. Konkret sind damit zum Beispiel folgende Leistungen gemeint:
Künstler treten mit Werken auf, die sie nicht selber geschaffen haben (z.B. Cover)
ein Buch wird in einer wissenschaftlichen Ausgabe aufbereitet und kommentiert
ein Film oder ein Tondokument wird durch die Veröffentlichung zugänglich gemacht.
Presseverlage machen – so die Idee des Leistungsschutzrechtes – journalistische Texte einer Öffentlichkeit zugänglich. Deshalb müssen sie für diese Leistung geschützt werden. Schutz hießt konkret: Wer ihre Leistung kommerziell nutzt, muss dafür eine Lizenz erwerben und bezahlen.
Gemeint sind damit Suchmaschinen und ähnliche Dienste. Betrachtet man ein Google-Suchergebnis, dann sieht man, dass Google sowohl auf die Texte von Online-Portalen verweist, als auch daraus zitiert (so genannte Snippets publiziert).
Damit nutzt Google die Leistung von Presseverlagen kommerziell, so die Idee des Leistungsschutzrechtes für Presseverleger. Google verdient sein Geld nämlich mit Werbung. Fährt Google nach der Einführung des Gesetzes fort, Suchergebnisse von Webseiten von Presseverlagen in dieser Art und Weise aufzubereiten, muss das Unternehmen die Verlage dafür entschädigen.
Ein Leistungsschutzrecht ist deshalb nötig, weil Google nicht gegen das Urheberrecht verstößt, zumal nur wenige Wörter zitiert werden, was das Urheberrecht zulässt.
Kritik am Leistungsschutzrecht
Obwohl der Gesetzesentwurf »andere Nutzer, wie z. B. Blogger, Unternehmen der sonstigen gewerblichen Wirtschaft, Verbände, Rechtsanwaltskanzleien oder private bzw. ehrenamtliche Nutzer« explizit ausschließt und sich nur auf Suchmaschinen und ähnliche Leistungen (gemeint ist z.B. das online Kulturmagazin Perlentaucher, das schon einen Nachruf mit dem Titel »Das Internet war eine Episode der Freiheit« publiziert hat) bezieht, stößt er auf heftige Kritik. Die fünf wichtigsten Aspekte in der Übersicht:
Wer nicht bei Google erscheinen will, erscheint nicht bei Google.
Verlage, die sich daran stören, dass Google ihre Texte abruft, können mit wenigen Klicks Google daran hindern, das zu tun. Die Verlage nutzen die Leistungen von Google freiwillig, niemand zwingt sie dazu, im Google-Index zu erscheinen.
Die Verlage profitieren mehr von Google als Google von den Verlagen.
Die Suchergebnisse von Presseverlagen machen etwas 10% der Google-Suchergebnisse in Deutschland aus. Bei den Presseportalen machen die über Google vermittelten Zugriffe aber 30-60% aller Zugriffe aus. D.h. ohne die Presseportale funktionierte Google weiterhin problemlos – die Presseportale verlören hingegen einen Großteil ihrer von Google vermittelten Zugriffe.
Google erbringt eine andere Leistung als die Presseverleger.
Zu sagen, Google nutze die Leistung der Presseverleger unentgeltlich, impliziert, Google sei auch eine Art Verlag. Google ist aber eine Suchmaschine. Die Werbeeinnahmen erhält Google nicht wegen seiner verlegerischen Leistung, sondern weil es hilft, relevante Links zu finden.
Die Verlage werden durch das Leistungsschutzrecht nichts einnehmen.
Das wahrscheinlichste Vorgehen der Suchmaschinenanbieter ist, die Presseverlage nicht mehr in ihre Suchergebnisse einzubinden. Dadurch verdienen die Verlage nicht nur nicht, sondern sie verlieren auch massiv Werbeeinnahmen durch fehlende Zugriffe. Sie schneiden sich ins eigene Fleisch, könnte man denken.
Das Gesetz verhindert den freien Fluss der Information.
Das Internet funktioniert mit Links, mit denen auf andere Informationen verwiesen wird. Darf man – egal in welchem Kontext – nicht verlinken, ohne dafür zu bezahlen, so hindert man Menschen daran, Informationen zu erhalten, die frei verfügbar wären. Das ist grundsätzlich unethisch.
Auch in der Schweiz wurde die Idee eines Leistungsschutzrechtes schon debattiert, am prominentesten wird es durch den Schaffhauser Verleger Norbert Neininger vertreten (NZZ August 2010, NZZ Juni 2012).
Ich verlinke nicht auf sämtlichen relevante Texte, eine lesenswerte Übersicht über die Reaktionen bietet aber irights.info.
Auch Sascha Lobos Analyse der politischen Hintergründe ist sehr lesenswert, zudem zeigt er, dass der Gesetzesentwurf andere, konstruktivere Massnahmen im Umgang mit der problematischen Monopolstellung von Google verhindert oder erschwert.
Die unten stehende Infografik von Martin Mißfeldt hat mich zu einer Skizze einer Unterrichtseinheit über Creative Commons-Lizenzierung angeregt. Idealerweise würde sie im Rechtsunterricht stattfinden, aber auch der Kunst- oder Literaturunterricht bietet die Möglichkeit einer Einbettung. So thematisiert Torsten Larbig in einer Unterrichtseinheit zu Kafkas »Das Urteil« (CC-BY-NC-SA) im Rahmen eines »medienpädagogischen Intermezzos« die Frage, wie Quellen anzugeben sind und mit Material, das im Internet scheinbar »frei« verfügbar ist, umgegangen werden soll:
Ich nutze die Ausgabe solcher freien Materilalien, die im Internetz legal kostenfrei verfügbar sind, um über freie Materialien mit den Jugendlichen ins Gespräch zu kommen und ihnen das Lizenzmodell der CreativeCommons-Bewegung zu erläutern.
Dabei gehe ich dann auch auf die Frage ein, dass in den meisten Fällen von Schülerinnen und Schüler sowie von Lehrerinnen und Lehrer Material von z.B. Wikipedia fälschlicher Weise ohne Lizenzangabe verwendet wird. Ich erkläre, wie man sich über die Exportforunktion auf Wikipedia schnell die korrekte Lizenzangabe mit dem dazu gehörenden Text erstellen lassen kann, sodass zukünftig korrekte und vollständige Literaturangaben bei nicht nur in kleinen Teilen zitierten Texten möglich sind – und dann von mir auch (notenrelevant) erwartet werden.
Der Plan der Unterrichtseinheit sieht einen zweiteiligen Einstieg vor, bei dem z.B. in Gruppenarbeit drei unterschiedliche Fragestellungen (1-3) erarbeitet werden, die Erkenntnisse dann in einer abschließenden Sequenz (4) zusammengeführt werden.
(1) Was sind Commons/Gemeingüter?
Diese Fragestellung soll anhand von Auszügen aus dem ausgezeichneten Gemeingüter-Report der Boell Stiftung (als pdf kostenlos verfügbar) bearbeitet werden, z.B. das Liegestuhl-Beispiel von Heinrich Popitz oder die einfachen Übersichtsgrafiken mit Erläuterung:
Die Aufgabe wäre dann, dass man die Idee der Gemeingüter und sowie den Zusammenhang von Ressourcen, Communities und Regeln erklärt und an Beispielen veranschaulicht.
(2) Urheberrecht
Am Beispiel der Fotographie kann gut erläutert werden, aus welchen Komponenten das Urheberrecht besteht. Sinnvoll ist z.B. das Übersichtsdokument des Schweizer Rechtsanwalts Ueli Grüter, in dem die rechtliche Situation in der Schweiz erklärt und einige Beispiele diskutiert werden.
Angewendet kann diese Ausgangslage dann auf eine weitere Infografik von Martin Mißfeldt, in der das Vorgehen bei der Verwendung von Bildern diskutiert wird. Hier nur ein Auszug (CC-BY-SA):
Dieser Teil, bei dem die Erkenntnisse und das Wissen der Gruppenarbeiten ausgewertet und angewendet werden soll, könnte mit einem Quiz beginnen:
Darf ich ein Bild, das ich mit der Google-Suche gefunden habe, auf Facebook veröffentlichen?
Darf ich einen Ausschnitt aus einem Text zitieren?
a) Wenn er 20 Wörter lang ist?
b) Wenn er 20 Seiten lang ist?
Dürfen Lehrpersonen aus Lehrmitteln Kapitel kopieren und mit ihren Schülerinnen und Schülern bearbeiten?
Was würde es bedeuten, wenn Lady Gaga ein Album mit Creative Commons Lizenz veröffentlichen würde?
Wenn eine Schülerin oder ein Schüler mit dem Smartphone ein Foto macht – hat sie oder er dann das Urheberrecht daran?
Ist es illegal, einen Film oder ein Ebook gratis aus dem Internet runterzuladen?
Dann könnten Fragen diskutiert werden, welche die heutige rechtliche Praxis betreffen, den Umgang mit Urheberrechten in der Schule, die Publikation von Bildern und Texten im Internet und die Bedeutung von Quellenangaben – diese Fragestellungen entwickle ich hier nicht genauer, die dürften sich aus dem Unterrichtskontext ergeben.
(5) Ausweitung: Rollenspiel
Darüber hinausgehend wäre es möglich, in einem Rollenspiel ein ideales Urheberrecht zu entwickeln. Die Schülerinnen und Schüler vertreten jeweils eine Gruppe von Interessierten, z.B.:
erfolgreiche Urheberinnen und Urheber, die von ihren Einnahmen leben
Urheberinnen und Urheber, die wenig oder keine Einnahmen erzielen
Konsumentinnen und Konsumenten von Inhalten
Internetnutzer, die häufig Inhalte runterladen (legal oder illegal)
Politikerinnen und Politiker, die versuchen, eine möglichst hohe Lebensqualität und Rechtssicherheit herzustellen
In sinnvollen Gruppen könnten dann grundsätzliche Regelungen festgelegt und verabschiedet werden – oder Differenzen beobachtet werden, die sich nicht lösen lassen.
Auf LeMatin.ch ist heute ein Interview mit mir erschienen, in dem es wieder um die Frage des Betrügens bei Prüfungen mit Smartphones geht. Die Kurzfassung: Ja, Schülerinnen und Schüler betrügen mit Smartphones und einige Lehrpersonen sind darüber nicht im Bild.