Onlinecolleges.net hat eine schöne Infografik publiziert, die konkret zeigt, welcher Nutzen bestehende soziale Netzwerke für Lehrpersonen und das Unterrichten haben können. Die Einsatzmöglichkeiten sind nach vier Katergorien geordnet, die hilfreich sind:
sich vernetzen
benachrichtigen
Inhalte kuratieren
lehren
Die in der Grafik oben stehenden Statistiken beziehen sich auf den Kontext amerikanischer Colleges, sie sind für den deutschsprachigen Raum so nicht gültig.
Der Strassenkünstler Above (Webseite, Wikipedia) hat am Galore-Festival in Kopenhagen diese Tage aus 9000 gemalten Bildern ein Timelapse-Video mit dem Titel #socialmedia erstellt, mit dem er dein Einfluss von Social Media kritisiert.
As irony has it this video will be reblogged and seen on social media outlets the world over. Go ahead and participate in the irony and reblog the video on your facebook and twitter accounts.
People look at me like I’m from another planet when I tell them I don’t have social media like Facebook, Twitter, or Instagram. In the eyes of social media I’m severely outdated, lost and not ‘connected’. Not partaking in the aforementioned social media makes me an outsider looking in on how hyper frequent society uses its sacred social media. I can’t help but observe the people around me who appear to be consumed and addicted to trying to keep up to speed on their social media pages. You check your Facebook page while driving. Tweet a message that you ‘just took a shower’. Instagram a photo of your double soy macchiato with extra foam and so it continues ad infinitum.
I have more questions than I do answers with social media. We live in a ridiculously hyper fast pace life where information is exchanged so rapidly that it makes us feel inadequate and drains our attention span. [Übersetzung phw:] Ironischerweise wird dieses Video auf Blogs erscheinen und via Social Media zirkulieren. Nimm an dieser Ironie teil und verteile das Video über deinen Facebook- und Twitter-Account. Leute schauen mich an, als käme ich von einem anderen Planeten, wenn ich ihnen erzähle, dass ich Social Media nicht nutze. In ihren Augen lebe ich in einer anderen Zeit, bin verloren und nicht verbunden. Die Weigerung, Social Media zu nutzen, macht mich zum Außenseiter, der eine hyperaktive Gesellschaft dabei beobachten kann, wie sie die heiligen Social Media nutzt. Ich kann nicht übersehen, wie Menschen um mich herum von Social Media absorbiert werden und danach süchtig sind, ihre Social Media-Seiten zu aktualisieren. Du schaust eine Facebook-Seite während dem Autofahren an. Du twitterst »ich habe gerade geduscht«. Du zeigst ein Photo von deinem doppelte Soja Macchiato mit extra Schaum auf Instagram und so geht das immer weiter ohne Ende. Ich habe mehr Fragen als Antworten zu Social Media. Wir leben in einer lächerlich schnellen Zeit, in der Informationen so rasch ausgetauscht werden, dass uns nur noch das Gefühl der Bedeutungslosigkeit bleibt und unsere Konzentrationsfähigkeit schwindet.
Andreas Pfister und Philippe Weber haben an der Kantonsschule Zug, wo sie unterrichten, eine Umfrage zu »mediale[m] Konsum, digitale[n] Fertigkeiten und Wertungen von Medien« durchgeführt, deren (nicht-repräsentativen) Ergebnisse sie in einem Essay in der NZZ interpretiert haben.
Terminator 2 Judgment Day (1991): John Connor, der Digital Native, hackt einen Bankomaten.
Dabei geht es ihnen darum, die »messianische Figur« des Digital Native zu dekonstruieren. Diese Figur weise, so stellen sie einleitend fest, paradoxe Züge auf:
Während man Jugendlichen auf der Ebene des technischen Know-hows alles Mögliche zutraut, wird ihnen zugleich eine kolossale Naivität den Medien gegenüber unterstellt. Der jugendliche Frohmut mache sie blind gegenüber den eigentlichen Kräften, die hinter der Technik lauerten.
Die Figur sei für die Gesellschaft deshalb so wichtig, weil Jugendliche als »Vorhut des Fortschritts« verstanden werden. Die Umfrage zeige jedoch, dass die Realität von dieser Projektion abweicht. Die zentralen Punkte von Pfister und Weber sind dabei:
Jugendliche nutzen Neue Medien zweckgebunden, ihre Lebenswelt ist nicht mit der virtuellen verschmolzen, wie man denken könnte.
Mediennutzung ist nichts Selbstverständliches, sondern wird historisch kontextualisiert und differenziert betrachtet.
Trotz einer gewissen Unbekümmertheit können Jugendliche die Qualität und den Gehalt medialer Produkte beurteilen.
Die Beherrschung digitaler Technik lernen Jugendliche auch heute noch vielfach von Erwachsenen und nicht autodidaktisch.
Das Fazit der Autoren:
Offenbar übernehmen auch Jugendliche gerne die Figur des Digital Natives. Diese Identifikation ist aufschlussreich, weil die Selbstwahrnehmung den tatsächlichen Umgang der Jugendlichen mitprägt und vielleicht zu jener unbekümmerten Praxis führt, die wir feststellen konnten. Diese Erkenntnis lässt sich auch auf die Erwachsenen übertragen: Das Bild vom jugendlichen Umgang mit Medien prägt den Wandel zur digitalen Gesellschaft mit. Eine Entmystifizierung der Jugendlichen könnte demnach auch eine Chance sein, den digitalen Wandel anders zu gestalten – jenseits von Heilserwartungen und Horrorvisionen.
Auch wenn ich weit gehend mit Pfister und Weber einig gehe, möchte ich zwei Aspekte ansprechen, die blinde Flecken einer solchen Untersuchung sein könnten. Eine Lesart der Digital Divide, die auch z.B. Manfred Spitzer sehr stark macht, ist die, dass der Einsatz von digitaler Technik intelligente, schulisch erfolgreiche Jugendliche in ihrer Leistungsfähigkeit unterstütze, Jugendliche mit Lernschwierigkeit und wenig Schulerfolg jedoch einschränke. Zu fragen wäre also, ob es nicht eine Art Kompetenz ist, digitale Technik so einzusetzen, dass man gerade nicht damit verschmilzt und damit auch in der Schule erfolgreich sein kann.
Damit ist auch die Vermutung verbunden, dass Jugendliche in Bezug auf Medienkompetenz oft Haltungen und Wertungen von Erwachsenen übernehmen – gerade wenn sie von diesen befragt werden. So scheinen die Autoren selbst der Meinung zu sein, die Tagesschau sei ein hochwertigeres Produkt als »Blogs«, eine sehr verbreitete, jedoch komplett undifferenzierte Position: Schlechte Tagesschaubeiträgen stehen hochwertigen Blogposts gegenüber – und umgekehrt. Meine Vermutung wäre, dass gerade die Figur des Digital Native und die damit verbundenen kulturpessimistischen Befürchtungen Jugendliche daran hindern, mit der virtuellen Welt zu verschmelzen, und dazu führen, dass Jugendliche diese Haltungen mindestens teilweise übernehmen. Das führt dazu, dass 16-jährige Gymnasiastinnen und Gymnasiasten teilweise nicht einmal wissen, was ein Blog ist.
Wolfram Alpha ist ein Algorithmus, mit dem man Wissen abfragen und verarbeiten kann. Das langfristige Ziel des Tools von Stephen Wolfram und seinem Team ist es, alles Wissen verfügbar und abrufbar zu machen. Das sieht dann z.B. so aus:
Neu bietet Wolfram Alpha auch die Möglichkeit, das eigene Facebook-Profil zu analysieren. Wie t3n.de berichtet hat, muss man dazu als Abfrage »my facebook« eingeben und erhält dann eine detaillierte Auswertung seiner Facebook-Aktivitäten. Diese Abfrage ist allen Facebook-Nutzern zu empfehlen – sie zeigt, was mit einer Datenauswertung alles möglich ist.
Hier ein paar Beispiele aus meinen Ergebnissen:
Art der Postings und Verteilung auf Wochentage/Zeitpunkte.Analyse der eigenen Posting, inklusive durchschnittliche Likes/Kommentare.Benutzung mit der Website und der iPhone-App: Verteilung auf Wochentage.Aktivitäten der verschiedenen Facebook-Apps.
Wolfram Alphas Funktionalität ist beeindruckend – sehr ärgerlich ist aber, dass viele Möglichkeiten der Anwendung zwar angeboten werden, aber nur mit einem Premium-Account nutzbar sind.
Am 29. August hat die Bundesregierung Deutschlands einen Gesetzesentwurf für ein so genanntes Leistungsschutzrecht für Presseverleger (pdf) beschlossen. Im Folgenden eine kurze Erklärung, was damit gemeint ist – gefolgt von einem Aufriss der dadurch entstandenen Kritik am vorgeschlagenen Gesetz.
Was bedeutet Leistungsschutzrecht?
Leistungsschutzrechte sind Teil des Urheberrechts – sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz. Die auch »verwandte Schutzrechte« genannten Rechte schützen nicht die Urheber von Rechten, sondern künstlerische, wissenschaftliche oder gewerbliche Leistungen, die nicht die nötige Originalität aufweisen, um urheberrechtlichen Schutz zu erhalten. Konkret sind damit zum Beispiel folgende Leistungen gemeint:
Künstler treten mit Werken auf, die sie nicht selber geschaffen haben (z.B. Cover)
ein Buch wird in einer wissenschaftlichen Ausgabe aufbereitet und kommentiert
ein Film oder ein Tondokument wird durch die Veröffentlichung zugänglich gemacht.
Presseverlage machen – so die Idee des Leistungsschutzrechtes – journalistische Texte einer Öffentlichkeit zugänglich. Deshalb müssen sie für diese Leistung geschützt werden. Schutz hießt konkret: Wer ihre Leistung kommerziell nutzt, muss dafür eine Lizenz erwerben und bezahlen.
Gemeint sind damit Suchmaschinen und ähnliche Dienste. Betrachtet man ein Google-Suchergebnis, dann sieht man, dass Google sowohl auf die Texte von Online-Portalen verweist, als auch daraus zitiert (so genannte Snippets publiziert).
Damit nutzt Google die Leistung von Presseverlagen kommerziell, so die Idee des Leistungsschutzrechtes für Presseverleger. Google verdient sein Geld nämlich mit Werbung. Fährt Google nach der Einführung des Gesetzes fort, Suchergebnisse von Webseiten von Presseverlagen in dieser Art und Weise aufzubereiten, muss das Unternehmen die Verlage dafür entschädigen.
Ein Leistungsschutzrecht ist deshalb nötig, weil Google nicht gegen das Urheberrecht verstößt, zumal nur wenige Wörter zitiert werden, was das Urheberrecht zulässt.
Kritik am Leistungsschutzrecht
Obwohl der Gesetzesentwurf »andere Nutzer, wie z. B. Blogger, Unternehmen der sonstigen gewerblichen Wirtschaft, Verbände, Rechtsanwaltskanzleien oder private bzw. ehrenamtliche Nutzer« explizit ausschließt und sich nur auf Suchmaschinen und ähnliche Leistungen (gemeint ist z.B. das online Kulturmagazin Perlentaucher, das schon einen Nachruf mit dem Titel »Das Internet war eine Episode der Freiheit« publiziert hat) bezieht, stößt er auf heftige Kritik. Die fünf wichtigsten Aspekte in der Übersicht:
Wer nicht bei Google erscheinen will, erscheint nicht bei Google.
Verlage, die sich daran stören, dass Google ihre Texte abruft, können mit wenigen Klicks Google daran hindern, das zu tun. Die Verlage nutzen die Leistungen von Google freiwillig, niemand zwingt sie dazu, im Google-Index zu erscheinen.
Die Verlage profitieren mehr von Google als Google von den Verlagen.
Die Suchergebnisse von Presseverlagen machen etwas 10% der Google-Suchergebnisse in Deutschland aus. Bei den Presseportalen machen die über Google vermittelten Zugriffe aber 30-60% aller Zugriffe aus. D.h. ohne die Presseportale funktionierte Google weiterhin problemlos – die Presseportale verlören hingegen einen Großteil ihrer von Google vermittelten Zugriffe.
Google erbringt eine andere Leistung als die Presseverleger.
Zu sagen, Google nutze die Leistung der Presseverleger unentgeltlich, impliziert, Google sei auch eine Art Verlag. Google ist aber eine Suchmaschine. Die Werbeeinnahmen erhält Google nicht wegen seiner verlegerischen Leistung, sondern weil es hilft, relevante Links zu finden.
Die Verlage werden durch das Leistungsschutzrecht nichts einnehmen.
Das wahrscheinlichste Vorgehen der Suchmaschinenanbieter ist, die Presseverlage nicht mehr in ihre Suchergebnisse einzubinden. Dadurch verdienen die Verlage nicht nur nicht, sondern sie verlieren auch massiv Werbeeinnahmen durch fehlende Zugriffe. Sie schneiden sich ins eigene Fleisch, könnte man denken.
Das Gesetz verhindert den freien Fluss der Information.
Das Internet funktioniert mit Links, mit denen auf andere Informationen verwiesen wird. Darf man – egal in welchem Kontext – nicht verlinken, ohne dafür zu bezahlen, so hindert man Menschen daran, Informationen zu erhalten, die frei verfügbar wären. Das ist grundsätzlich unethisch.
Auch in der Schweiz wurde die Idee eines Leistungsschutzrechtes schon debattiert, am prominentesten wird es durch den Schaffhauser Verleger Norbert Neininger vertreten (NZZ August 2010, NZZ Juni 2012).
Ich verlinke nicht auf sämtlichen relevante Texte, eine lesenswerte Übersicht über die Reaktionen bietet aber irights.info.
Auch Sascha Lobos Analyse der politischen Hintergründe ist sehr lesenswert, zudem zeigt er, dass der Gesetzesentwurf andere, konstruktivere Massnahmen im Umgang mit der problematischen Monopolstellung von Google verhindert oder erschwert.
Die unten stehende Infografik von Martin Mißfeldt hat mich zu einer Skizze einer Unterrichtseinheit über Creative Commons-Lizenzierung angeregt. Idealerweise würde sie im Rechtsunterricht stattfinden, aber auch der Kunst- oder Literaturunterricht bietet die Möglichkeit einer Einbettung. So thematisiert Torsten Larbig in einer Unterrichtseinheit zu Kafkas »Das Urteil« (CC-BY-NC-SA) im Rahmen eines »medienpädagogischen Intermezzos« die Frage, wie Quellen anzugeben sind und mit Material, das im Internet scheinbar »frei« verfügbar ist, umgegangen werden soll:
Ich nutze die Ausgabe solcher freien Materilalien, die im Internetz legal kostenfrei verfügbar sind, um über freie Materialien mit den Jugendlichen ins Gespräch zu kommen und ihnen das Lizenzmodell der CreativeCommons-Bewegung zu erläutern.
Dabei gehe ich dann auch auf die Frage ein, dass in den meisten Fällen von Schülerinnen und Schüler sowie von Lehrerinnen und Lehrer Material von z.B. Wikipedia fälschlicher Weise ohne Lizenzangabe verwendet wird. Ich erkläre, wie man sich über die Exportforunktion auf Wikipedia schnell die korrekte Lizenzangabe mit dem dazu gehörenden Text erstellen lassen kann, sodass zukünftig korrekte und vollständige Literaturangaben bei nicht nur in kleinen Teilen zitierten Texten möglich sind – und dann von mir auch (notenrelevant) erwartet werden.
Der Plan der Unterrichtseinheit sieht einen zweiteiligen Einstieg vor, bei dem z.B. in Gruppenarbeit drei unterschiedliche Fragestellungen (1-3) erarbeitet werden, die Erkenntnisse dann in einer abschließenden Sequenz (4) zusammengeführt werden.
(1) Was sind Commons/Gemeingüter?
Diese Fragestellung soll anhand von Auszügen aus dem ausgezeichneten Gemeingüter-Report der Boell Stiftung (als pdf kostenlos verfügbar) bearbeitet werden, z.B. das Liegestuhl-Beispiel von Heinrich Popitz oder die einfachen Übersichtsgrafiken mit Erläuterung:
Die Aufgabe wäre dann, dass man die Idee der Gemeingüter und sowie den Zusammenhang von Ressourcen, Communities und Regeln erklärt und an Beispielen veranschaulicht.
(2) Urheberrecht
Am Beispiel der Fotographie kann gut erläutert werden, aus welchen Komponenten das Urheberrecht besteht. Sinnvoll ist z.B. das Übersichtsdokument des Schweizer Rechtsanwalts Ueli Grüter, in dem die rechtliche Situation in der Schweiz erklärt und einige Beispiele diskutiert werden.
Angewendet kann diese Ausgangslage dann auf eine weitere Infografik von Martin Mißfeldt, in der das Vorgehen bei der Verwendung von Bildern diskutiert wird. Hier nur ein Auszug (CC-BY-SA):
Dieser Teil, bei dem die Erkenntnisse und das Wissen der Gruppenarbeiten ausgewertet und angewendet werden soll, könnte mit einem Quiz beginnen:
Darf ich ein Bild, das ich mit der Google-Suche gefunden habe, auf Facebook veröffentlichen?
Darf ich einen Ausschnitt aus einem Text zitieren?
a) Wenn er 20 Wörter lang ist?
b) Wenn er 20 Seiten lang ist?
Dürfen Lehrpersonen aus Lehrmitteln Kapitel kopieren und mit ihren Schülerinnen und Schülern bearbeiten?
Was würde es bedeuten, wenn Lady Gaga ein Album mit Creative Commons Lizenz veröffentlichen würde?
Wenn eine Schülerin oder ein Schüler mit dem Smartphone ein Foto macht – hat sie oder er dann das Urheberrecht daran?
Ist es illegal, einen Film oder ein Ebook gratis aus dem Internet runterzuladen?
Dann könnten Fragen diskutiert werden, welche die heutige rechtliche Praxis betreffen, den Umgang mit Urheberrechten in der Schule, die Publikation von Bildern und Texten im Internet und die Bedeutung von Quellenangaben – diese Fragestellungen entwickle ich hier nicht genauer, die dürften sich aus dem Unterrichtskontext ergeben.
(5) Ausweitung: Rollenspiel
Darüber hinausgehend wäre es möglich, in einem Rollenspiel ein ideales Urheberrecht zu entwickeln. Die Schülerinnen und Schüler vertreten jeweils eine Gruppe von Interessierten, z.B.:
erfolgreiche Urheberinnen und Urheber, die von ihren Einnahmen leben
Urheberinnen und Urheber, die wenig oder keine Einnahmen erzielen
Konsumentinnen und Konsumenten von Inhalten
Internetnutzer, die häufig Inhalte runterladen (legal oder illegal)
Politikerinnen und Politiker, die versuchen, eine möglichst hohe Lebensqualität und Rechtssicherheit herzustellen
In sinnvollen Gruppen könnten dann grundsätzliche Regelungen festgelegt und verabschiedet werden – oder Differenzen beobachtet werden, die sich nicht lösen lassen.
Auf LeMatin.ch ist heute ein Interview mit mir erschienen, in dem es wieder um die Frage des Betrügens bei Prüfungen mit Smartphones geht. Die Kurzfassung: Ja, Schülerinnen und Schüler betrügen mit Smartphones und einige Lehrpersonen sind darüber nicht im Bild.
In Bezug auf die Messung des IQ, des Intelligenzquotienten, gibt es eine einschlägige Formulierung: »Intelligenz ist, was Intelligenztests messen« (etwas genauer hier nachlesbar). In Bezug auf soziale Netzwerke ist Einfluss das, was der Klout-Score misst. Damit sind zwei Dinge gesagt:
Was der Klout-Score misst, lässt sich nicht unabhängig vom Klout-Mechanismus formulieren.
Einfluss in sozialen Netzwerken ist keine klar definierte und ergo auch keine messbare Größe.
Bevor ich mich frage, wozu der Einfluss überhaupt gemessen werden soll, halte ich kurz fest, was Klout ist und wie es funktioniert.
Im Mittelpunkt steht der Score. Er weist jedem Nutzer einen Wert zwischen 1 und 100 zu. Dieser Wert wird mit einer geheimen Formel berechnet, die über 400 verschiedene »Signale« (bzw. Variablen) einbezieht. Dazu gehören die Anzahl der Facebook-Freunde ebenso wie die Häufigkeit, mit der ein Tweet von anderen Usern weiterverbreitet wird. Klout verwendet eine Art dynamischen Berechnungsprozess, bei dem berücksichtigt wird, mit wie vielen verschiedenen Leuten man in Kontakt steht, wie intensiv man mit ihnen kommuniziert und wie themenspezifisch diese Kommunikation ist. Es ist praktisch unmöglich, den Klout-Score mit einfachen Methoden zu beeinflussen oder zu erhöhen.
Klout klassifiziert die User in Typen:
Dabei werden eigentlich nur positive Attribute verwendet. Ich bin z.B. ein »Broadcaster«, d.h. ich beteilige mich an vielen Diskussionen und verbreite oft Inhalte zu verschiedenen Themen, ohne sie selber erstellt zu haben. Die drei User ganz rechts bearbeiten Themen fokussierter als ich.
Einfluss bedeutet, dass sich andere Menschen mit den verbreiteten Inhalten auseinandersetzen. Die Zahl der Verbindungen ist sekundär.
Je mehr Netzwerke man mit Klout verknüpft, desto größer ist der eigene Klout-Score.
Klout haben alle Menschen – auch die, die sich nie bei Klout angemeldet haben. Jede Interaktion verbessert den Klout-Score, egal mit wem.
Klout bezieht sich nicht auf eine feste Zeit, sondern auf ein Zeitfenster von 90 Tagen, in dem kürzlich erfolgte Interaktionen stärker gewichtet werden.
Die Klout-Berechnungen verändern sich ständig, so wurde kürzlich der Klout-Score bei vielen Usern um rund 10 erhöht.
Klout bezieht auch den »Real-World-Influence« mit ein – damit ist gemeint, wie einflussreich man auf Wikipedia erscheint. Das führt neu dazu, dass Barack Obama den höchsten Klout-Score hat (99) und Justin Bieber einen tieferen (92).
Es gibt dennoch einige generelle Hinweise, wie man den eigenen Klout-Score verbessern kann:
Seinen Status auf Twitter oder Facebook recht häufig aktualisieren, damit Menschen darauf reagieren können.
Sich auf ein Thema konzentrieren.
So positiv wie möglich bleiben.
Sich mit Leuten verbinden, die einen hohen Klout-Score haben, damit man sein Netzwerk erweitern kann.
Bild: Garry McLeod, Quelle: Wired.com.
Ein Wired-Artikel, von dem auch die oben stehende Abbildung stammt, hält fest, was die Bedeutung des Klout-Scores in den USA ist: Bei Vorstellungsgesprächen bei Berufen mit Marketing- oder Öffentlichkeitsarbeitsbezug ist der Klout-Score ein Thema und kann dazu führen, dass jemand eingestellt wird oder nicht. Zudem erhalten Menschen mit höheren Klout-Scores Vergünstigungen oder Geschenke (teilweise, ohne dass ihnen das bewusst ist: sie erhalten bessere Hotelzimmer, bessere Mietwagen und müssen am Flughafen weniger lang warten).
Der Autor des Artikels, Seth Stevenson, formuliert vier Kritikpunkte am Klout-System:
Psychologie. Menschen reagieren emotional stark auf Bewertungen – vor allem, wenn sie so klar sind wie eine Zahl zwischen 1-100. Problematisch ist, dass diese Bewertung zudem höchst intransparent ist und unklar ist, was man genau tun müsste, um sie zu verbessern (weil das sonst alle täten).
Bildung einer Elite. Menschen mit hohem Klout-Score werden besser behandelt, ohne das verdient zu haben.
Zwang. Der Einfluss von Klout führt dazu, dass man mitmachen muss – weil in der Arbeitswelt eine Zahl wichtig werden kann, von deren Existenz viele Leute gar nichts wissen.
Filterblasen. Um den Klout-Score hoch zu halten, muss man Informationen verbreiten, die andere Leute mögen und auf die sie reagieren. Das sind aber immer wieder dieselben – abweichende Meinungen und Inhalte werden bestraft.
So untersucht Stevenson Profile mit tiefen Klout-Scores und stellt fest, dass dort viel Interessantes und Authentisches verbreitet wird:
The un-Kloutiest’s thoughts, jokes, and bubbles of honest emotion felt rawer, more authentic, and blissfully oblivious to the herd. Like unloved TV shows, these people had low Nielsen ratings—no brand would ever bother to advertise on their channels. And yet, these were the people I paid the most attention to. They were unique and genuine. That may not matter to marketers, and it may not win them much Klout. But it makes them a lot more interesting.
* * *
Meine Beurteilung: Klout ist ein professionelles System. Es funktioniert und es misst, was es zu messen vorgibt – nicht den Einfluss an sich, sondern den Einfluss aus der Perspektive von Klout.
Wer professionell mit Social Media arbeitet, kommt um Klout nicht herum. Nicht als soziales Netzwerk, sondern als Bewertung der eigenen Arbeit und als Orientierung für Verbesserungen. Mehr Bedeutung darf der Klout-Score aber nicht bekommen. Menschen werden heute an vielen Orten von Algorithmen beurteilt und auf dieser Grundlage unterschiedlich behandelt – beim Mobilfunkanbieter, bei der Bank, in der Migros. Wir müssen darauf achten, dass die Funktionsweise dieser Algorithmen transparent ist. Mehr ist wohl nicht zu erreichen.
Der Essayist und Gymnasiallehrer Eduard Kaeser hat in einem dichten Essay in der NZZ skizziert, was man sich unter einer Ökologie der Aufmerksamkeit vorstellen könnte. Nicht umsonst hat ihn der Internetexperte Christoph Kappes als »intelligenteren Spitzer« bezeichnet, im »Ton besorgter Gymnasiallehrer« analysiert er Zusammenhänge äußerst lesenswert, intelligent und belesen – aber auch mit einem Hang zum Pathologisieren.
Worum geht es Kaeser? Er unterscheidet in Anlehnung an Georg Francks Konzept der »Ökonomie der Aufmerksamkeit«, in dem Aufmerksamkeit als Kapital analysiert wird, von einer »Ökologie des Aufmerksamkeit«:
Wir leben heute mit den digitalen Medien in einem neuen Ökosystem der Aufmerksamkeiten, und die wichtige Frage stellt sich, welche Arten von Aufmerksamkeit darin gedeihen und welche verkümmern – eine Frage der geistigen Ökologie also.
Diese Frage bezieht er dann direkt auf die Schule und macht folgende Beobachtungen:
»Aufmerksamkeitsschwund«:
Heute muss die Lehrperson von den Schülerinnen und Schüler Aufmerksamkeit bekommen, nicht mehr umgekehrt.
»Enkulturation über digitale Medien«:
Eine »stilistische Aufmerksamkeit« gewinnt an Bedeutung auf Kosten einer »substanziellen Aufmerksamkeit«: Medieninhalte werden nicht ihres Inhaltes wegen, sondern ihrer medialen und stilistischen Eigenheiten wegen konsumiert. Wichtig wird das Demonstrieren von Medienkompetenz als soziale Leistung – man gehört dazu; vertieftes Nachdenken und Konzentration geraten schon fast in Verruf.
»ADHS als Normalzustand«:
Konzentrationsfähigkeit werde schon bald als Krankheit betrachtet, während die neue Form der Aufmerksamkeit durch Multitasking und Multimedialität geprägt sei.
»Ausbalancieren unserer Aufmerksamkeitsarten«:
Das Fazit Käsers: Verschiedene Formen von Aufmerksamkeit müssen sich abwechseln und sich ausbalancieren.
Kaeser schlägt abschließend einen Selbsttest vor:
Man setze sich irgendwohin – möglichst an einen reizarmen, belanglosen, von Hektik freien Ort – und schenke der Umgebung während einer Viertelstunde seine volle Aufmerksamkeit: dem Boden der Dusche, einer eingefallenen Gartenmauer oder – für schon Fortgeschrittene – dem Bildschirm des ausgeschalteten Computers. Halte ich diesen Offline-Modus aus? Wer das kann, lernt, dass wahre Aufmerksamkeit damit zu tun hat, Leere und Langeweile ertragen zu können – und Warten. Warten lässt einen in einer Gegenwart ankommen, aus der man sich nicht herausschnattern kann: bei sich selber. Wahre Aufmerksamkeit ist – ernst genommen – eine Extremerfahrung. Sie kann uns – in einem zweiten Schritt – lehren, dass die Offline-Existenz gerade durch die Online-Existenz an neuer Bedeutung gewinnt.
Damit schließt Kaeser an eine Diskussion über die Frage an, ob die ständige Beschäftigung, die soziale Netzwerke ermöglichen und erfordern, positiv oder negativ zu bewerten sei – und an die Bewertung des Verhältnisses offline-online, wo die naive Sichtweise, dass das richtige Leben sich nur offline Abspiele, längst durch differenzierte Betrachtungsweisen abgelöst worden ist.
Kaeser Argumentation ist in diesem Sinne auch nicht undifferenziert, durch den Bezug auf den Code »gesund/krank« wird es aber schwierig, eine Entwicklung zu sehen: Mediale und gesellschaftliche Entwicklungen müssen zunächst beschrieben werden, bevor es darum gehen kann, sie zu bewerten. In diesem Sinne ist der Rede von »Aufmerksamkeitsarten« sehr zu begrüßen, die normative Frage, welche Formen denn nun als Krankheit gelten werden oder sollen, könnte dabei ausgeklammert werden.
Im Juni hat Facebook angekündigt, dass die Untergrenze von 13 Jahren fallen soll: Aus wirtschaftlichen Gründen sollen auch Kinder Zugang zu Facebook erhalten können. Allerdings prüft das Unternehmen Schutzmassnahmen für die Privatsphäre von Kindern, die ich in einem früheren Post skizziert habe.
[…] neben Anpassungen der Gesetzgebung auch Massnahmen zur Unterstützung von Eltern, Erziehungsberechtigten und Schulen aufzuzeigen. Insbesondere soll der Bundesrat die Verknüpfung von Profilen der Kinder an vorhandene Profile von Eltern prüfen, wie sie Facebook vorschlägt. In diesem Zusammenhang sind die Möglichkeiten der SuisseID zu berücksichtigen.
Die SuisseID, das zur Klärung, ist ein Verfahren zur Identitätsüberprüfung im elektronischen Geschäftsverkehr – ein Verfahren, das schon starke Kritik auf sich gezogen hat. Wenn ich das Postulat richtig verstehe, so würde Facebook in der Schweiz verpflichtet, die SuisseID zur Altersüberprüfung einzusetzen – und zwar bei allen Usern. Damit würden sämtliche Facebook-Nutzerinnen und -Nutzer in der Schweiz verpflichtet, sich eine SuisseID zuzulegen – ansonsten wäre es ja möglich, sich mit einem falschen Account trotzdem Zugang zu Facebook zu verschaffen.