Bettina Wulff hat Google verklagt, weil die Suchmaschine mit seiner Autocomplete-Funktion im Zusammenhang mit ihrem Namen die Suchanfragen »Bettina Wulff Prostitutierte« und »Bettina Wulf Escort« vorschlägt.
Zur Klage gibt es zwei unterschiedliche juristische Einschätzungen, wie Wolfgang Michal auf Carta schreibt: Rechtsanwalt Thomas Stadler ist der Meinung, die Klage dürfte und dürfe keinen Erfolg haben, weil das Resultat eine Zugangserschwerung zu Suchdiensten und Informationen sei. Die vorgeschlagenen Suchanfragen würden zu Texten aus seriösen Medien führen, die nichts anderes besagte, als dass Frau Wulff verleumdet worden sei.
Die andere Seite wird vom Juristen Ernst Müller vertreten, der von Google verlangt, die redaktionelle Verantwortung für die Autocomplete-Funktion zu übernehmen – oder sie ganz auszuschalten. Ein zentrales Argument: Vielen Nutzern wird selbst bei der Eingabe »be« der »verleumderischen Ergänzungsvorschlag«angezeigt, ohne dass ein Interesse des Users an diesem Thema erkennbar wäre.
Wie auch immer diese Frage rechtlich zu beantworten ist: Für Suchmaschinenbenutzer ist unklar geworden, ob die Autocomplete-Funktion:
- die häufigsten Suchbegriffe anzeigt, die mit den eingegebenen Buchstaben beginnen
- Vorschläge einer Redaktion präsentiert, die eventuell auch gegen Bezahlung gewisse Begriffe häufiger einblendet oder andere ausblendet
- Resultate eines Alogrithmus darstellt, der bestimmte Prinzipien berücksichtigt, die nicht dokumentiert sind.
Diese Vermischung verschiedener Möglichkeiten begegnet uns im sozialen Netz häufiger: Wir wissen nicht, ob wir Texte oder Daten lesen, die Menschen generiert haben oder Maschinen – oder beliebige Mischformen.
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