Auf Facebook falsche Identität vortäuschen

Der folgende Post soll als Warnung verstanden werden und hoffentlich dazu dienen, dass Facebook dieses Problem so schnell als nur möglich löst.

Mit einem einfachen Trick ist es möglich, auf Facebook Nachrichten zu verschicken, die so aussehen, als kämen sie von einem anderen Konto. Das heißt, man kann vorgeben, eine Person zu sein, die man nicht ist. Man sollte also bei der Kommunikation auf FB von der Möglichkeit ausgehen, dass jemand eine falsche Identität angenommen hat und so Nachrichten verschickt.

Es geht folgendermassen (die Anleitung stammt von dieser Seite; eine explizite Warnung: Es ist unmoralisch und möglicherweise illegal, eine falsche Identität anzunehmen!):

  1. Herausfinden, welches die offizielle FB-Adresse dieser Person ist (die Adresse, mit der sie sich bei Facebook angemeldet hat).
  2. Von dieser Email-Adresse aus eine Email an <FB-ID>@facebook.com schicken (in meinem Fall ist das phwampfler@facebook.com, weil meine FB-Seite facebook.com/phwampfler heißt).
    Man kann z.B. von anonymailer.net aus Emails von beliebigen Absendern verschicken.
  3. Die Email erscheint entweder als FB-Message oder als Chat-Nachricht (wenn sie an mehrere Adressaten gegangen ist) und sieht aus wie eine gewöhnliche Mitteilung dieser Person, wie man hier erkennen kann.

Ich danke passuf für den Hinweis.

Anleitung: Tafelbilder teilen

Smartphones bieten die Möglichkeit, Tafelbilder am Ende einer Stunde zu fotographieren und sie so mit Schülerinnen und Schülern zu teilen. Diese könnten dann die Tafelbilder wiederum kopieren.

Ich stelle im Folgenden drei automatisierte Methoden vor, bei denen das Erstellen des Bilder automatisch zu einer sinnvollen Darstellung für die Schülerinnen und Schüler führt. Selber benutze ich auch lore.com, ein Service, bei dem ich die Bilder manuell hochlade.

(1) Evernote

Ich erstelle auf Evernote ein Notizbuch, das ich öffentlich freigebe. Dann erhalte ich eine URL, die ich mit den Schülerinnen und Schülern teilen kann, in diesem Fall handelt es sich um diesen Link (ein einfaches Beispiel zu Übungszwecken).

In der App (Evernote gibt es sowohl für iPhones/iPads als auch für Android) kann ich dann das Notizbuch auswählen und mit dem +-Knopf ein Bild erstellen, das dann automatisch in diesem Notizbuch gespeichert wird. Evernote bietet mir die Möglichkeit, einen Titel zu setzen und Notizen einzutragen, die ich später auch online oder in der Computer-App ändern kann.

Wenn ich Tafelbilder für mehrere Klassen speichern möchte, kann ich für jede ein Notizbuch erstellen.

(2) If-this-then-that, z.B. Instagram – Tumblr

Die Seite ifttt.com, kurz für: »if this, then that«, also: »wenn das, dann das«, lässt einen »Rezepte« erstellen. Rezepte bestehen aus einem Trigger, einem auslösenden IF-Ereignis und einer Folge davon, dem THAT-Ereignis.

Im vorliegenden Beispiel habe ich nun ein Rezept erstellt, bei dem ein Instagram-Bild (auch hier gibt es eine App für iOS und für Android) automatisch in einem Tumblr-Blog publiziert wird. Dort wäre es dann möglich, Kommentare einzufügen (die von Instagram werden automatisch übernommen). Hier mein kleines Testbeispiel:

Das einzige Problem ist hier, dass diese Lösung schwierig für verschiedene Klassen umsetzbar ist, dass ifttt.com nur einen Account pro Service erlaubt, man kann also nicht zwei verschiedene Instagram-Accounts gleichzeitig laufen lassen.

(3) WordPress

Auch von WordPress gibt es eine iOS- und eine Android-App. Die App erlaubt das Erstellen von Post, in die können Bilder direkt in der App eingebettet werden. Das sieht dann so aus:

 

Es wäre also möglich, ein Tafelbild-Blog direkt aus der mobilen App zu bespielen. Auf ein Beispiel habe ich hier verzichtet: Es ist aber auch hier möglich, mehrere Blogs für mehrere Klassen gleichzeitig zu führen.

* * * 

Meine Favoriten wären Lösungen (1) oder (3) – sie sind einfach zu implementierenbieten dann auch mehr Möglichkeiten.

Aber evtl. gibt es viel bessere, einfachere Lösungen: Auf die freue ich mich in den Kommentaren!

Beschäftigt sein – Erlösung oder Horror

Heute ist auf der Freitag-Seite ein Essay von Robreto Simanowski pulbiziert worden, der eine schöne Spannung zu einem Kommentar von Tim Kreider auf dem Meinungsblog der New York Times aufspannt. In beiden Texten geht es darum, dass viele Menschen heute ständig »busy« sind, also beschäftigt. Das hängt auch mit Social Media zusammen – sie beschäftigen uns, sie involvieren uns in unzählige Aktivitäten, geben uns etwas zu tun.

Die Spannung zwischen den Texten zeigen schon die beiden Titel:

Ist man nun »schön busy« oder ist das busy-Sein eine »trap«, eine Falle?

Kreider argumentiert wie folgt: Wir hüllen uns in unser Beschäftigtsein. Es beginnt schon im Kindesalter und wurde zu einer Art Mode – eine Mode, die verhindert, dass wir ein erfülltes Leben führen, weil es uns davon abhält, Beziehungen zu führen, intensiv zu erleben und zu denken. Der busy-Modus konsumiert unser Hirn, konsumiert uns.

The present hysteria is not a necessary or inevitable condition of life; it’s something we’ve chosen, if only by our acquiescence to it. […] Busyness serves as a kind of existential reassurance, a hedge against emptiness; obviously your life cannot possibly be silly or trivial or meaningless if you are so busy, completely booked, in demand every hour of the day.

Idleness is not just a vacation, an indulgence or a vice; it is as indispensable to the brain as vitamin D is to the body, and deprived of it we suffer a mental affliction as disfiguring as rickets. The space and quiet that idleness provides is a necessary condition for standing back from life and seeing it whole, for making unexpected connections and waiting for the wild summer lightning strikes of inspiration — it is, paradoxically, necessary to getting any work done.

Die Beschäftigung deckt eine existenzielle Leere zu und hindert uns daran zu denken, dass wir vielleicht unwichtig und unbedeutend sind. Sie hindert uns aber generell am Denken, weil sie jede Art von Distanznahme verhindert.

Anders sieht das Simanowski. Er geht von einem berühmten Bonmot Pascals aus:

Das ganze Unglück der Menschen rührt allein daher, dass sie nicht ruhig in einem Zimmer zu bleiben vermögen.

Dieser Mensch setzt sich angstvoll mit seiner Sterblichkeit auseinander, weil er sich nicht zerstreuen kann. Simanowski skizziert dann eine Geschichte des medialen Wandels als Abfolge von intensiveren Zerstreuungen, vom Buch über den Fernseher bis hin zu Social Media. Heute, wo es weder ein religiöses Sinnangebot gibt, mit dem wir uns trösten können, noch eine Zukunftsaussicht, die uns eine Orientierung ermöglichen würde, bleibt uns nur der Trost der Technik:

Gehen wir von Folgendem aus: Die Kommunikation der sozialen Netzwerke ist mehr oder weniger das, was die Sprachwissenschaft phatisch nennt und der Volksmund Small Talk. Eine Art Placebo-Gespräch, das nichts anderes zum Ziel hat als sich selbst und den unmittelbaren Augenblick. Genauer: Ziel ist die Vermeidung des Augenblicks, der, wie Pascals Zimmer, das Ich mit sich allein ließe. Deswegen die permanente Kommunikation als Grundgesetz unser Kultur. Das mag man gelegentlich als Bürde beklagen, aber wenn das Leben Momente der Untätigkeit aufdrängt (im Bus, im Wartesaal, am Taxistand), spürt man dunkel wieder die Todesangst und greift rasch zum Smartphone. Die neuen Medien garantieren, dass man nie mit sich allein ist, und werben sogar, wie Apple für den iPad-Kalender, lässig mit Sprüchen, die einst Grund zum Aufschrei waren: „Immer schön busy“. […]
Die Moderne kann ihr Projekt – das scheitern würde mit der Rückkehr der Religion – nur retten durch die Flucht ins Technische: Sie übersetzt die Bedeutung von „Verbindung“ im Lateinischen religio als „Link“ und kürt zum heilbringenden Medium nicht die Kanzel, sondern das Online-Netzwerk. Dort ereignen sich die Begegnungen unserer Zeit im Takt der Updates. Dort feiert sich, in Anbetung unentwegter Gegenwart, die ewige Wiederkunft des Gleichen.

Zur Öffentlichkeit von Inhalten auf Social Media

Zu einem Fall, den die Schweiz letzte Woche beschäftigt hat, schreibt die NZZ:

Am Samstagabend gegen 21 Uhr versandte X., der die Kreispartei Zürich 7 und 8 der SVP seit dem vergangenen Jahr in der Schulpflege Y. vertritt, eine Meldung auf der Online-Plattform Twitter. Später löschte er den Eintrag, einen sogenannten Tweet, wieder. […] Hingegen kursierte in der Twitter-Community ein sogenannter Screenshot, eine Fotografie des ursprünglichen Tweets. «Vielleicht brauchen wir wieder eine Kristallnacht . . . diesmal für Moscheen» steht unter dem Absender «D.», dem Pseudonym des 37-jährigen X. […] Aufgrund der vorliegenden Informationen bereits die Reissleine gezogen hat hingegen X.s Arbeitgeber, ein weltweit tätiges Unternehmen der Finanzbranche. Ein Mitglied der Geschäftsleitung bestätigte am Montag auf Anfrage, X. sei nicht mehr angestellt. Zu den näheren Umständen der Entlassung wollte sich das Kadermitglied nicht äussern.

Im Anschluss an diese Nachricht, die in allen relevanten Medien der Schweiz und auch im Ausland erschienen ist, stellte sich die Frage, ob X. mit Namen genannt werden dürfe (was die NZZ getan hat, ich habe alle identifizierenden Angaben aus dem Zitat entfernt). Also:

  1. Gelten Äußerungen auf Social Media als öffentliche Äußerungen?
  2. Dürfen Informationen und Bilder aus Social Media in öffentlichen Medien genutzt und oder zitiert werden?
  3. Dürfen Personen, die auf Social Media unter dem eigenen Klarnamen auftreten, mit diesem Namen in Medien genannt werden?

Naiv könnte man diese Fragen wie folgt beantworten: Alles, was öffentlich einsehbar ist – z.B. in einem nicht-privaten Twitter-Account steht -, darf auch verbreitet werden. Alles, was sich an einen eingeschränkten Personenkreis wendet, z.B. nur für Facebook-Freunde einsehbar ist, nicht.

Die Rechtslage sieht aber etwas komplexer aus. Ich möchte zwei einschlägige Grundlagendtexte kurz zitieren und dann meine Einschätzung abgeben – mit der Warnung, dass ich ein juristischer Laie bin.

Die Netzwoche hat zu diesem Thema mit der Spezialistin und Anwältin Lilian Snaidero Kriesi gesprochen. Sie erläutert zunächst zwei Fragen:

  1. Sind Tweets (oder allgemein: Inhalte in Social Media) urheberrechtlich geschützt?
  2. Dürfen Tweets zitiert werden?

Diese beiden Fragen sind rechtlich klar geregelt – obwohl eine gerichtliche Beurteilung der Frage fehlt, ob Tweets ein »Werk« im urheberrechtlichen Sinne sind. Fazit der beiden Fragen:

Unzulässig ist ein Zitat dann, wenn es dem reinen Selbstzweck oder überwiegend der schmückenden Illustration dient. Erforderlich ist somit immer ein inhaltlicher Bezug zwischen zitiertem Werk(teil) und der eigenen Darstellung.

Heißt: Tweets dürfen zitiert werden, wenn es in einem Artikel um eine inhaltliche Fragestellung geht, mit der der Tweet in Zusammenhang steht, aber nicht als »Tweet der Woche«, der in keinem Kontext zu journalistischen Arbeiten steht.

Bildquelle: blickamabend.tumblr.com

Zur Frage der Öffentlichkeit äußert sich Snaidero präziser – immer noch im Kontext der Frage, ob Tweets zitiert oder abgebildet werden dürfen:

Öffentlichkeit darf grundsätzlich nicht mit Carte Blanche gleichgesetzt werden. Damit meine ich, dass öffentlich zugängliche Informationen, Bilder etc. nicht ohne weiteres und bedenkenlos weiterverbreitet werden dürfen. […] Ich bin deshalb der Ansicht, dass es grundsätzlich der vorgängigen Einwilligung des Autors bedarf.

Diese Frage steht auch im Mittelpunkt eines Presseratsurteil, für das die Spezialisten Manuel Bianchi della Porta (Anwalt) und Sami Coll (Soziologe) angehört hat. Der Presserat bilanziert (nur auf französisch verfügbar, meine Übersetzung unten):

Les informations et les documents mis en ligne sur les réseaux sociaux, les sites personnels et les blogs, qui sont accessibles librement à chacun, relèvent de l’espace public. Néanmoins, une information reprise de l’Internet peut garder sa nature privée suivant son contenu. Dès lors, une telle information ne doit pas être considérée a priori comme pouvant être publiée dans un autre média. […]
Pour cette pesée des intérêts le contexte dans lequel les informations sont mises en ligne est déterminant. Par contexte il faut entendre: la nature du site (réseau social comme Facebook, blog personnel, forum, site institutionnel, etc.), l’identité de l’auteur (individu lambda, personnalité publique, journaliste, etc.) et son intention dans la mesure où elle est évidente (communication large ou s’adressant à un milieu restreint). Le seul fait qu’une information ou une photo se trouve sur internet ne permet pas de présumer que son auteur autorise une diffusion dans un autre média.

[Übersetzung phw:] Die Informationen und Dokumente, die online in Sozialen Netzwerken, auf Internetseiten oder Blogs allen zugänglich sind, fallen unter den öffentlichen Raum. Dennoch kann eine Information aus dem Internet abhängig von ihrem Inhalt privater Natur sein. Infolgedessen darf man eine solche Information nicht behandeln, als sei sie in einem anderen Medium publiziert worden […]
Aus dieser Abwägung der Interessen ist der Kontext entscheidend, in dem die Information online gestellt worden ist. Unter Kontext ist Folgendes zu verstehen: Die Funktionsweise der Internet-Seite (soziales Netzwerk wie Facebook, persönlicher Blog, Forum, Seite einer Institution etc.), die Identität des Autors (Durchschnittsbürger, öffentliche Persönlichkeit, Journalist etc.) und seine Absicht, insofern sie offensichtlich ist (breite Kommunikation oder Adressierung eines eingeschränkten Personenkreises). Nur weil eine Information im Internet abrufbar ist, darf nicht angenommen werden, der Autor autorisiere eine Verbreitung in anderen Medien.

Dieses Urteil enthält eigentlich eine Checkliste, die ich im Folgenden noch einmal aufliste. Ich schlage vor, in jeder Kategorie drei Punkte zu vergeben, analog zum Umgang mit dem Recht am eigenen Bild:

  1. Wo wurde eine Information publiziert?
    1: soziales Netzwerk – 2: persönlicher Blog – 3: Seite einer Organisation oder Institutiton
  2. Wer hat die Information publiziert?
    1: Privatperson – 2: Person der Zeitgeschichte – 3: Amtsperson
  3. An wen ist sie gerichtet?
    1: eingeschränkter Kreis von Adressaten – 2: Adressaten, aber öffentlich einsehbar – 3: an die Öffentlichkeit (Wunsch maximaler Verbreitung)

Sechs Punkte wären meiner Meinung nach die Grenze – was klar mehr Punkte bekommt, darf ohne Rückfrage in Medien publiziert werden (unter Angabe der Quelle), was weniger erhält, nicht.

Als Exkurs kurz die Rechnung im eingangs zitierten Fall des SVP-Twitterers:

  1. 1 Punkt, Twitter
  2. 2 Punkte, als Schulpfleger handelt es sich wohl um eine Amtsperson, fraglich ist, ob er als Privatperson diese Twittermeldung geäußert hat.
  3. 2 Punkte, öffentlich einsehbarer Twitter-Account (allerdings wurde Nachricht gelöscht und war direkt nicht abrufbar, die Intention ist klar, dass die Information nicht verbreitet werden soll).

Auch mit dieser eher großzügigen Punktgebung kann davon ausgegangen werden, dass die Information und der Name des Autors unter den Schutz der Privatsphäre fallen sollte. Das hat selbstverständlich keinen Einfluss auf strafrechtliche Belange oder Entscheide eines Arbeitgebers – sondern betrifft lediglich den Umgang der Medien. Sie sollten im Zweifelsfall um eine Abdruckgenehmigung bitten.

Als Fazit eine breitere Empfehlung: Es handelt sich hier um eine rechtliche Grauzone. Relevante Gerichtsentscheide fehlen. Man kann davon ausgehen, dass alle in Social Media abrufbaren Information bei Bedarf in Medien Verbreitung finden (wenn man also z.B. durch einen historischen Lottogewinn bekannt geworden ist, muss man damit rechnen, FB-Bilder von sich selbst in der Zeitung vorzufinden).

Rezension: Byung-Chul Han – Transparenzgesellschaft

Der Philosoph und Medientheoretiker Byung-Chul Han hat dieses Jahr ein schmales Bändchen zur „Transparenzgesellschaft“ geschrieben. Es enthält einen Essay, in dem die Forderung nach Transparenz einer ausführlichen Kritik unterzogen wird, indem gezeigt wird, was diese Forderung für verschiedene soziale Systeme bedeutet.

Transparenz ist ein systemischer Zwang, der alle gesellschaftlichen Vorgänge erfasst und sie einer tiefgreifenden Veränderung unterwirft.

Transparenz versteht Han als eine umfassende Angleichung: Alles andere und Fremde bedrohe Transparenz und müsse deshalb eliminiert werden.

Han formuliert einige konkrete Einwände gegen das Gebot der Transparenz, das ein Ersatz für das fehlende moralische Fundament der Gesellschaft geworden sei:

  • Die transparente Sprache ist eine maschinelle, die menschliche eine, in der niemand genau weiß, was der andere meint.
  • Transparentes Denken ist Rechnen – Denken braucht das Ungedachte, Undenkbare, Unbewusste und lässt weg, ohne transparent zu machen.
  • Der Mensch ist sich nicht einmal selbst transparent – wie sollte er dieser Forderung andern gegenüber genügen sollen?
  • Mehr Informationen führen nicht zu besseren Entscheidungen.
  • Transparenz verunmöglicht Bereiche, in denen Menschen nicht den Blicken anderen ausgesetzt sind.
  • Negative Gefühle und der Umgang mit Schmerz und Leiden erhalten in der transparenten Gesellschaft keinen Raum.

Für Han ist die Transparenzgesellschaft eine „Positivgesellschaft“: Negatives (in jedem Sinn des Begriffs) kann und darf es nicht geben, weil es nicht transparent gemacht werden kann.

Hans kritische Lektüre der Post-Privacy- und Piratenbewegung enthält auch eine Auseinandersetzung mit sozialen Netzwerken:

Das allgemeine Verdikt der Positivgesellschaft heisst ‚Gefällt mir‘. Es ist bezeichnend, dass Facebook sich konsequent weigerte, einen Dislike-Button einzuführen. Die Positivgesellschaft meidet jede Spielart der Negativität, denn diese bringt die Kommunikation ins Stocken. […] Auf ‚Like‘ folgt schneller Anschlusskommunikation als auf ‚Dislike‘. Die Negativität der Ablehnung lässt sich vor allem ökonomisch nicht verwerten.

Damit sind wir bei der Basis von Hans Kritik:

Erstens ist die Transparenzgesellschaft die ultimative Leistungsgesellschaft, weil alle Widerstände ausgeräumt sind und die Kontrollmechanismen so subtil, dass sich alle selbst disziplinieren, weil alle anderen sofort sähen, wenn keine Leistung erbracht wird.

Zweitens gibt es in der Transparenzgesellschaft kein Nicht-Wissen mehr und damit auch kein Vertrauen. Wenn man alles weiß, ist Vertrauen unnötig. Es gibt auch keine Wahrheit und keinen Schein mehr, alles ist wie es ist.

Und drittens ist die Transparenzgesellschaft pornographisch: Ihre Bilder zeigen alles, ihre Liebesverhältnisse kommen ohne Spiele, Geheimnisse und Negativität aus.

* * *

Hans Schrift ist lesenswert: Er zitiert interessante Nietzsche-, Benjamin- und Heideggerpassagen, fasst Gedankengänge von Platon bis Agamben knapp zusammen und schreibt unterhaltsam. Seine Kritik ist fundiert – auch wenn sie die Transparenzgesellschaft als eine Folie konstruiert, die es so nicht gibt. (Matthes & Seitz, 10 Euro).

 

Social Media Guidelines für Schulen

Im Folgenden umreiße ich, welche Inhalte solche Guidelines umfassen sollen oder könnten. Ich habe bereits skizziert, wie Guidelines nur für Lehrpersonen aussehen könnten, diesen Post möchte ich gewissermassen ausbauen, indem ich eine Liste verfasse, sie kurz kommentiere und danach noch ein Beispiel erwähne:

  1. Die Adressaten
    Sinnvoll sind umfassende Guidelines dann, wenn Sie sich an alle Akteure wenden: Also an die Schulleitung selbst, die Administration, die Lehrpersonen sowie die Schülerinnen und die Schüler. Eventuell ist es aber auch sinnvoll, jeweils getrennte Leitfäden zu verfassen.
  2. Der Sinn von Guidelines
    Am Anfang sollte stehen, warum diese Guidelines nötig sind. Es sollte deutlich werden, dass die Schule bestimmte kommunikative Ziele verfolgt und Social Media ein Teil davon ist – eine Guideline darf nicht wie ein Regelwerk daherkommen, mit dem Kontrolle und Überwachung assoziiert werden.
  3. Offizielle Kanäle der Schule
    Es sollte allen Mitarbeitenden und auch den Schülerinnen und Schülern klar sein, welche Kanäle die Schule offiziell pflegt (wo findet man das richtige Facebook-Profil etc.) Sinnvoll kann auch sein, wenn Lehrpersonen und auch Schülerinnen und Schüler eingeladen werden, sich an den offiziellen Kanälen zu beteiligen.
  4. Privater und berufliches Auftreten auf Social Media
    Alle unter i. Erwähnten repräsentieren auch die Schule, wenn sie mit ihrem Namen auf Social Media aktiv sind. Das sollte eine Guideline deutlich machen.
  5. Funktionsweise von Social Media, Auswirkungen
    Guidelines sollten darauf hinweisen, dass sich Botschaften auf Social Media sehr schnell verbreiten können und dass ihre Verbreitung kaum mehr gestoppt werden kann. Kontrolle gibt es nur, bevor etwas gepostet ist – nachher nicht mehr.
  6. Verhalten
    Das ist ein selbstverständlicher Punkt – der dennoch erwähnt werden muss: Auf Social Media verhält man sich anständig, höflich und offen. Die Kommunikationsschwellen liegen sehr tief, die Emotionalität ist teilweise hoch – dennoch hält man sich an die Gepflogenheiten der persönlichen Umgangs. Zudem beantwortet man Fragen und nimmt Feedback auf.
  7. Themen
    Guidelines können Themen ausschließen: Gewisse religiöse und politische Themen könnten einer Schule zu heikel sein, ebenso sind Internas selbstverständlich auf Social Media tabu. Das gilt auch für Schülerinnen und Schüler: Nur weil es Social Media gibt, ersetzen sie nicht alle etablierten Kommunikationskanäle und Feedback-Möglichkeiten.
  8. Privatsphäre und Gefahren
    Eigentlich genügt ein Hinweis darauf, dass Privatsphäreneinstellungen wichtig sind und Social Media nicht ohne Gefahren ist, über die man sich informieren sollte. Es ist nicht möglich, Gefahren abschließend aufzulisten.

Gute Social Media Guidelines sind knapp und  machen mindestens im gleichen Maße Lust auf Social Media, wie sie problematische Bereiche aufzeigen.

Sehr gelungen ist meines Erachtens der Leitfaden des Kantons Aargau:

(Ich habe mich beim Verfassen der Punkte an dieser Liste orientiert.)

Den Google-Suchalgorithmus verstehen

Der Ort, an dem Wissensmanagement in den letzten Jahrhunderten begonnen hat, war die Bibliothek. Sie entwickelte raffinierte Systeme für das Finden von Wissen und ermöglichte seine Sammlung. Heute befinden sich Bibliotheken im Internet: Man findet nicht nur Datenbanken mit elektronisch lesbaren Büchern und Faksimileausgaben, sondern auch neueste Forschungsergebnisse, täglich aktualisierte Lexikoneinträge, multimediale Inhalte und fachspezifische Nachschlagewerke. Die Herausforderung besteht darin, dieses Wissen zu filtern, Wesentliches von Unwesentlichem zu trennen. Die Schwierigkeit ist nicht, einen Zugang zum Wissen zu erhalten, sondern einen Überblick zu bewahren.

In meiner Schul- und Studienzeit habe ich an jedem neuen Schulort eine genaue Einführung in die Bibliothek erhalten – im Mittelpunkt stand immer das Ordnungssystem und die Möglichkeiten, wie bestimmte Bücher gesucht und gefunden werden können. Diese Systeme waren verständlich und nachvollziehbar, meistens bestanden sie aus Karteikarten, später auch aus einfachen Computerprogrammen.

Heute verwenden wir dafür Google. Weil wir in unserem Umgang mit Wissen so stark von Google abhängig sind, ist es unumgänglich, dass sich Lehrpersonen und Schülerinnen und Schüler damit auseinandersetzen, wie Google funktioniert.

Nehmen wir als Beispiel die Suchanfrage »Prometheus« – im Zusammenhang mit dem Goethe-Gedicht. Diesen Sommer läuft ein Film namens Prometheus im Kino. Was also macht Google?

Es bietet mir den Mythos als erste Option an, dann zwei Mal den Film (aus der englischen Wikipedia, meine Spracheinstellungen sind Deutsch und Englisch, btw), dann Bilder (eher Mythos) und noch zwei Mal den Film.

»Wie funktioniert das?« war meine Einstiegsfrage, damit sich Schülerinnen und Schüler selber Gedanken darüber machen, wie denn die Suchmaschine das findet, was sie suchen – oder ihnen Angebote macht, was sie überhaupt hätten finden wollen.

* * *

Werden wir etwas genauer. Wie funktioniert Google? Dieses Video (mit deutschen Untertiteln, auf CC drücken) ist aufschlussreich:

Man kann festhalten, dass folgende Kriterien entscheidend sind, welche Resultate zuoberst gezeigt werden:

  1. Wie häufig kommt das Suchwort vor (auch in Synonymen)?
  2. Wie bedeutend ist das Suchwort (kommt es im Titel, in der URL vor)?
  3. Wie bedeutsam ist die Seite (d.h. wie gut ist sie vernetzt)?
  4. Was ist die Qualität der Seite (Google stuft so genannte Spam-Seiten oder solche, die es darauf anlegen, möglichst weit vorne eingeblendet zu werden, um mit Werbung zu verdienen, regelmässig herab)?
  5. Wie häufig wird diese Seite in den Suchresultaten angeklickt?

Wichtig ist festzuhalten: Die Google Suche wir regelmässig verändert, weil so genannte SEO-Spezialisten versuchen, kommerzielle Seiten möglichst wirksam in den Suchergebnissen zu platzieren, ohne dass sie es »verdient« hätten (d.h. relevante Informationen beinhalten). Das wird zu einer Art Spiel: Google erschwert das Spiel, die Spezialisten finden neue Tricks.

Zudem wird die Suche in Zukunft persönlicher werden. Nutze ich das englische Google (google.com), dann werden persönliche Suchergebnisse mit einem Männchen markiert. Persönliche Suchergebnisse sind Inhalte, die von meinen Kontakten oder »Freunden« verlinkt oder erstellt worden sind.

Die Idee für diesen Eintrag stammt von diesem Post bei Mindshift. Dort gibts mehr Informationen und Links.

Moral und Social Media – eine Geschichte aus den USA

Karen Klein ist 68-jährig und arbeitet als Aufsichtsperson in einem Bus, der Schülerinnen und Schüler in eine Middle School bringt (5.-8. Schuljahr). Während mehrere Schüler Frau Klein belästigt haben, haben sie davon ein Video gemacht und es auf Facebook geladen.

Als Reaktion wurde dieses Video mit den Namen der beteiligten Schüler sowie der Buslinie und dem Schulort auf Youtube geladen (Link oben), wo es bis heute fast vier Millionen Menschen angesehen haben.

Zudem wurde auf Indiegogo ein Spendenaufruf installiert, mit dem man über Spenden der Frau Ferien ermöglichen wollte. Dafür hoffte man $ 5000 zu sammeln. Bis heute wurden aber schon über $ 450’000 gesammelt – genug, damit die Frau sich pensionieren lassen kann.

Die Geschichte zeigt die Kraft von Social Media und von einer globalen Verbreitung von Inhalten: Aus einem klassischen Mobbing-Fall, verbunden mit gemeinem Cyberbullying, der nur die Frau selbst und die Schüler im Bus betrifft, wurde ein Medienspektakel, an dem beliebig viele Menschen teilnehmen können. Sie können sich an verbaler und psychischer Gewalt belustigen – aber auch moralisch darauf reagieren. Social Media befähigt Menschen nicht nur, Inhalte zu konsumieren, sondern auch selber einzugreifen, zu handeln. Das ist das Schöne an der Geschichte. Social Media führt zu einer Lösung.

Allerdings, und das muss auch gesagt sein: Wir haben keine Möglichkeit den Wahrheitsgehalt auch nur eines Bestandteils zu prüfen. Auf der Sammelseite werden viele Links angegeben – ohne dass die uns aber definitiv darüber Aufschluss geben können, ob es sich hier um die Wahrheit handelt.

Social Media und Bewerbungen

Die Schule hat die Aufgabe, Schülerinnen und Schüler auf das Berufsleben vorzubereiten. Dazu gehört auch die Präsentation bei Bewerbungen. Diese Präsentation hat eine Online-Dimension, die wesentlich durch Social Media geprägt ist. Im Folgenden einige Hinweise, wie Schülerinnen und Schüler in diesem Bereich gecoacht werden könnte.

Dieses Video zeigt zwei Dinge:

  • eine klischeehafte Vorstellung, dass in Social Media hauptsächlich negative Seiten von Menschen abrufbar sind (»betrunken an einer Party«)
  • die Forderung, man müsse sich damit vertraut machen, wie man im Internet erscheint und auftritt.

Diese Forderung soll am Anfang stehen: Watzlawicks Maxime »Man kann nicht nicht kommunizieren!« gilt selbstverständlich auch fürs Web 2.0: Wer im Internet nicht erscheint, gibt ebenso ein Bild ab wie die Person, die auf allen denkbaren Plattformen präsent ist.

Nun gibt es folgende drei Ausgangssituationen für Schülerinnen und Schüler:

  1. Sie waren bisher sehr zurückhaltend und es erscheinen nur minimale Spuren von ihnen im Internet (z.B. von Sportveranstaltungen oder Vereinstätigkeiten). [Alternativ: Sie haben einen oft vorkommenden Namen und können nicht eindeutig identifiziert werden.]
  2. Sie waren bisher aktiv und finden Spuren im Netz, mit denen sie nicht mehr in Verbindung stehen möchten (z.B. alte Blogs, Kinderphotos, Schreibprojekte etc.)
  3. Sie waren aktiv auf Social Media und präsentieren sich als kompetent und für potentielle Arbeitgeber attraktiv.

Als Coach kann eine Lehrperson bei diesen Situationen drei mögliche Hilfestellungen geben:

  • Wie kann ich ii. präventiv verhindern?
  • Wie kann ich mein Profil gezielt verbessern bzw. negative/unliebsame Spuren löschen?
  • Wie kann ich Social Media nutzen, um einen guten Eindruck von mir abzugeben?

(1) Prävention

Gemeint ist nicht allgemeine Prävention in Bezug auf negative Auswirkungen von Social Media, sondern in spezifischer Hinsicht auf die Pflege von Profilen. Hier ist der Grundsatz bedeutsam, der auch jede schulische Arbeit mit Social Media prägen sollte:

Alle im Internet hinterlassenen Daten (Texte, Bilder, Videos) sollten so behandelt werden, als könnten sie alle einsehen und als könnten sie nie gelöscht werden.

Selbstverständlich kann von diesem Grundsatz unter speziellen Bedingungen abgewichen werden. Eines meiner ersten Blogprojekte hat dazu geführt, dass eine Abschlussklasse einen Abschlussblog verfasst hat. Bei mehr als der Hälfte der Schülerinnen und Schüler ist ihr humorvolle Eintrag der erste Google-Treffer, wenn man ihren Namen eingibt.

Zudem geht es ganz allgemein um die Frage, wie man sich in der Öffentlichkeit präsentiert – eine Frage, die in einem viel allgemeineren Rahmen diskutiert werden kann.

Und zuletzt sollte auf das Paradox aufmerksam gemacht werden, dass wir uns auf Social Media oft offener verhalten als gegenüber Menschen, die wir kennen. Darüber sollte man nachdenken – auch über die Konsequenzen. Auch die Freude über einen erfolgreichen Schulabschluss kann eine negative Wirkung hinterlassen, wie dieses Beispiel zeigt:

(2) Negative Spuren beseitigen

Webseiten können gelöscht werden, ebenso Facebookeinträge und Tweets. All diese Inhalte werden aber im Web archiviert, kopiert und auch an anderen Orten gespeichert, wo eine Löschung unmöglich ist. Der oben abgebildete Facebook-Status befindet sich als Bild auf meiner Harddisk.

Wie also beseitigt man negative Spuren? Grundsätzlich gibt es zwei Ansätze:

  • Inhalte löschen und die Sucheinträge bei Google löschen, damit sie nicht mehr gefunden werden können. Allenfalls fremde Autoren bitten, Inhalte zu löschen (im Notfall rechtliche Schritte in Erwägung ziehen).
  • Selber positive Inhalte generieren und so die negativen in den Hintergrund drängen.

Ich bin beispielsweise so aktiv im sozialen Netz, dass nur von mir selbst erstellte Beiträge in den ersten Suchresultaten bei Google auftreten:

Wer also negative Ereignisse ausblenden will, sollte eine eigene Webseite kreieren, einen Blog eröffnen oder Konten bei sozialen Netzwerken erstellen, die kontrolliert werden können.

(3) Wie kann ich auf Social Media einen guten Eindruck abgeben? 

Es geht häufig vergessen, dass Vorgesetzte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter suchen, die im Netz kompetent sind. Diese Kompetenz kann man auch auf Social Media-Profilen zeigen. Manche Leute gehen so weit, dass sie ihre Facebook-Präsenz als kreativen Lebenslauf aufbereiten. Generell reicht es wohl auch, sich als sympathisch, anständig und kompetent zu präsentieren. Kompetenz strahlt man auch aus, indem man interesse Inhalte auf seinen Seiten präsentiert und weiterverbreitet.

Zu private Ereignisse und Bilder sollten zudem immer mit Privatsphäreneinstellungen geschützt werden.

* * *

Zum Schluss noch einmal zurück zum Video: Ich habe die Vorstellung, auf Social Media würden vor allem negative Seiten von Menschen sichtbar, ein Klischee genannt. Es ist bekannt, dass Jugendliche sich vergnügen, dass sie Alkohol trinken und Parties besuchen. Ein Arbeitgeber, der vernünftig über Menschen nachdenkt, lässt sich dadurch nicht schockieren. Vielmehr geht es gerade darum, Medienkompetenz zu zeigen. Das Problem sind weder die Party noch der Alkohol, sondern das fehlende Bewusstsein, welche Inhalte wo abrufbar sind. Dieses Bewusstsein zu vermitteln ist Aufgabe der Schule.

Kinderfotos auf Facebook

Gestern machte ein Artikel von Golem.de die Runde auf dem Internet (auch auf zeit.de), in dem es um folgenden Vorfall geht:

In Braunlage im Harz wurden sechs Schüler von einer Unterrichtsstunde mit einem Geschichtenerzähler ausgeschlossen, weil ihre Eltern einer Veröffentlichung von Fotos der Veranstaltung bei Facebook nicht zugestimmt hatten.

Das Beispiel zeigt die Bedeutung der Frage, ob Eltern und Schulen Fotos von Kindern in sozialen Netzwerken oder überhaupt im Internet publizieren dürfen. (Klar ist, dass man keine Kinder von Veranstaltungen ausschließen kann, nur weil sie oder ihre Eltern nicht wollen, dass sie auf Facebook-Fotos erscheinen.)

Auf Facebook gibt es eine Gruppe, die fordert, dass im Social Web keine Kinderfotos publiziert werden dürfen.

Bild

Die wesentlichen Argumente sind die folgenden:

  • Man überträgt mit der Publikation gewisse Rechte an Facebook.
  • Eltern und Schule haben die Aufgabe, die Privatsphäre von Kindern zu schützen.
  • Eltern und Schule dürfen nicht über die Publikation von Bildern befinden, welche die Kinder unter Umständen später nicht wünschen.
  • Pädophile nutzen Social Media zum Finden von potentiellen Opfern.

Wenn Schulen trotzdem darauf bestehen, Bilder zu publizieren, so müssen sie das Einverständnis der Eltern einholen und sie dabei auch darauf hinweisen, was eine Publikation bedeutet. Golem.de erwähnt »Risiken wie weltweite Abrufbarkeit, Veränderbarkeit und Nutzung«.

Der Datenschützer von Schleswig-Holstein findet deutliche Worte:

Selbst der unzulässige Betrieb einer Facebook-Fanpage ist im Schulbereich nicht tabu – und zugleich ein pädagogisch katastrophales Vorbild für die Kinder und Jugendlichen. Facebook legt alles darauf an, nicht nur den Kindern, sondern auch den Schulleitungen den Kopf zu verdrehen.

Die rechtliche Situation mag in der Schweiz eine leicht andere sein. Eine Schule kann über eine Facebook-Seite Kommunikationsaufgaben wahrnehmen und es ist auch möglich, sich und die Schülerinnen und Schüler ausreichen zu schützen. Dennoch ist es wichtig, sich folgende Fragen zu stellen:

  • Was ist der Zweck des Hochladens?
  • Wer soll dieses Bild überhaupt sehen – und wer nicht?
  • Wenn ich es jetzt und hier poste, welchen Bedingungen unterwerfe ich mich, wie viel Kontrolle habe ich?
  • Verstehe ich all diese Bedingungen? Verstehe ich meine Kontrollmöglichkeiten?
  • Bin ich nun in der Lage, hier eine sichere Entscheidung zu treffen, mich guten Gewissens dafür oder dagegen zu entscheiden?
  • Oder gibt es sozialen Druck: weil alle mitmachen, ich nicht außen vor bleiben will oder ich schon zugesagt habe, ohne mich vorher ausführlich zu informieren?
  • Gibt es Alternativen zum bisherigen Vorhaben?
  • Wie kann ich die mir aufscheinenden Risiken minimieren oder gar ganz ausschließen?

Die Fragen stammen aus diesem aufschlussreichen Grundlagenartikel von Dr. Stephan Humer.