Guideline: Fotos von Kindern/Jugendlichen veröffentlichen

In den Kommentaren zu meinem Blogpost über Kinderfotos im Internet wurde die Frage gestellt, wie denn Sportvereine, Schulen etc. mit Fotos von Kindern und Jugendlichen umgehen sollen. Auf der Homepage der Schule, an der ich unterrichte, werden Anlässe immer mit Fotos dokumentiert. Diese Guideline sind Überlegungen, die auch im Gespräch mit den dafür Verantwortlichen entstanden sind.

Der amerikanische Botschafter in der Schweiz, Donald S. Beyer Jr. zu Besuch an der Kantonsschule Wettingen.
  1. Einverständnis einholen.
    Sowohl die Kinder/Jugendlichen als auch die Eltern müssen damit einverstanden sein, dass Fotos publiziert werden. Um das Einverständnis einzuholen, muss der Modus der Aufnahmen und der Veröffentlichung klar geregelt sein.
  2. Recht am Bild reflektieren.
    An der Schule muss Verantwortlichen bewusst sein, was Recht am eigenen Bild bedeutet. Gute Lektüre dazu: Educa Guide Schulen am Netz. Rechte und Pflichten, S. 18f. (pdf)
  3. Sehr sorgfältig auswählen. 
    Alle Bilder, die unangenehme, zu emotionale, möglicherweise peinliche etc. Momente von Kindern oder Jugendlichen zeigen, müssen gelöscht werden – auch wenn man sie sehr lustig findet.
  4. Löschmöglichkeit klar angeben. 
    Wer will, dass ein Bild von ihr oder ihm (bzw. seiner/ihrer Kinder) gelöscht wird, muss das problemlos verlangen können und über diese Möglichkeit informiert sein.
  5. Namen und Bilder nicht verbinden. 
    Bildlegenden, welche die Personen auf Bildern identifizierbar machen, sollen nur in Ausnahmefällen vorgenommen werden (z.B. Preisverleihung etc.). Ansonsten ist allen Betroffenen klar, wer auf dem Bild zu sehen ist. (Namensangaben helfen Gesichtserkennungsdienste, Personen zu identifizieren.)
  6. Temporäre Galerien anlegen. 
    Es reicht, Fotos von Anlässen während zwei oder drei Monaten publiziert zu lassen. Danach sollen sie gelöscht werden.
  7. Galerien eingeschränkt zugänglich machen. 
    Alle professionellen Anbieter von Fotogalerien erlauben es, Einladungen zum Betrachten zu verschicken. Diese Einladungen können widerrufen werden und verhindern, dass die Bilder über Suchmaschinen etc. gefunden werden können. Meist gibt es keinen Grund, die Bilder über die Schulgemeinschaft hinaus verfügbar zu machen – interne Lösungen (Intranet) würden genügen.
  8. Für permanente Bilder zusätzlich Einverständnis einholen. 
    Werden Bilder für Broschüren, eine Homepage etc. permanent verwendet, muss dazu gesondert noch einmal das Einverständnis eingeholt werden.
  9. Generell: Zurückhaltung. 
    Es ist einfach, digitale Bilder zu machen. Und es scheint, als würde heute nur noch stattfinden, was im Bild dokumentiert ist. Dennoch ist Zurückhaltung hier eine Tugend. Wenige, gute Bilder publizieren. Auch mal eine Fotowand im Schulhaus ausstellen oder auf eine Galerie auf einem Schulpanel laufen lassen, anstatt die Bilder ins Netz zu stellen.
  10. Generell: Differenzieren. 
    Jüngere Kinder eher stärker schützen, ältere mehr in den Prozess einbinden. Analog auch für auffällige, normferne, scheue oder besonders offene Kinder.

Social Media Guidelines – eine allgemeine Perspektive

Ich habe sowohl für Schulen wie auch für Lehrpersonen festgehalten, wie Social Media Guidelines aussehen könnten. Ausschnitt.de hat in einer Studie 132 Social Media Guidelines untersucht und Experten dazu Stellung nehmen lassen – und eine sehr lesenswerte Studie publiziert (pdf).

Ich möchte dazu einen interessanten Gedanken von Mario Sixtus präsentieren und danach die wichtigsten Erkenntnisse als Infografik vorstellen.

Sixtus schreibt in seinem kurzen Text eine schlaues Plädoyer, weshalb Organisationen (auch Schulen) keine Social Media Guidelines verwenden sollen. Sein Hauptargument:

Laut vieler Guidelines wünschen sich Unternehmer, dass ihre Mitarbeiter im Social Web „ehrlich”, „authentisch”, „respektvoll”, und „höflich” auftreten (an dieser Stelle bitte Loriot mit einem „Ach was!?” imaginieren), bedeutet das im Umkehrschluss, dass die gleichen Mitarbeiter außerhalb des Social Web, also im so genannten „echten Leben”, „unehrlich”, „gekünstelt”, „respektlos” und „unhöflich” auftreten dürfen? Wer Sonderregeln für das Verhalten im Internet einführen will, beweist damit nur, dass er selbst noch nicht im Internet-Zeitalter angekommen ist, dass das Web für ihn ein fremder Ort ist.

Es würde also genügen, allgemeine Verhaltensregeln für die Öffentlichkeitsarbeit und für die Vertraulichkeit von Informationen zu etablieren – unabhängig davon, ob man damit traditionelle Medien, Kaffeeklatsch oder Facebook meint.

Die wichtigsten Punkte der Infografik vorweg (sie werden im Gesamtdokument alle genauer erläutert):

  • Verbindliche Guidelines sind oft unfreundlich formuliert.
  • Arbeitgeber wünschen, dass Angestellte im Netz identifizierbar sind.
  • Wichtig wäre, dass es auch offizielle Social Media Kanäle der Unternehmen gäbe – oder zumindest Ansprechpersonen, die in der Guideline erwähnt werden.
  • Nur ein Drittel der Guidelines ermuntert Angestellte, auf Social Media aktiv zu sein.

Ein gelungenes Beispiel einer Guideline ist meines Erachtens die des Kantons Aargau – sie gilt für alle Staatsangestellten, auch für Lehrpersonen.

 

Social Media Guidelines für Schulen

Im Folgenden umreiße ich, welche Inhalte solche Guidelines umfassen sollen oder könnten. Ich habe bereits skizziert, wie Guidelines nur für Lehrpersonen aussehen könnten, diesen Post möchte ich gewissermassen ausbauen, indem ich eine Liste verfasse, sie kurz kommentiere und danach noch ein Beispiel erwähne:

  1. Die Adressaten
    Sinnvoll sind umfassende Guidelines dann, wenn Sie sich an alle Akteure wenden: Also an die Schulleitung selbst, die Administration, die Lehrpersonen sowie die Schülerinnen und die Schüler. Eventuell ist es aber auch sinnvoll, jeweils getrennte Leitfäden zu verfassen.
  2. Der Sinn von Guidelines
    Am Anfang sollte stehen, warum diese Guidelines nötig sind. Es sollte deutlich werden, dass die Schule bestimmte kommunikative Ziele verfolgt und Social Media ein Teil davon ist – eine Guideline darf nicht wie ein Regelwerk daherkommen, mit dem Kontrolle und Überwachung assoziiert werden.
  3. Offizielle Kanäle der Schule
    Es sollte allen Mitarbeitenden und auch den Schülerinnen und Schülern klar sein, welche Kanäle die Schule offiziell pflegt (wo findet man das richtige Facebook-Profil etc.) Sinnvoll kann auch sein, wenn Lehrpersonen und auch Schülerinnen und Schüler eingeladen werden, sich an den offiziellen Kanälen zu beteiligen.
  4. Privater und berufliches Auftreten auf Social Media
    Alle unter i. Erwähnten repräsentieren auch die Schule, wenn sie mit ihrem Namen auf Social Media aktiv sind. Das sollte eine Guideline deutlich machen.
  5. Funktionsweise von Social Media, Auswirkungen
    Guidelines sollten darauf hinweisen, dass sich Botschaften auf Social Media sehr schnell verbreiten können und dass ihre Verbreitung kaum mehr gestoppt werden kann. Kontrolle gibt es nur, bevor etwas gepostet ist – nachher nicht mehr.
  6. Verhalten
    Das ist ein selbstverständlicher Punkt – der dennoch erwähnt werden muss: Auf Social Media verhält man sich anständig, höflich und offen. Die Kommunikationsschwellen liegen sehr tief, die Emotionalität ist teilweise hoch – dennoch hält man sich an die Gepflogenheiten der persönlichen Umgangs. Zudem beantwortet man Fragen und nimmt Feedback auf.
  7. Themen
    Guidelines können Themen ausschließen: Gewisse religiöse und politische Themen könnten einer Schule zu heikel sein, ebenso sind Internas selbstverständlich auf Social Media tabu. Das gilt auch für Schülerinnen und Schüler: Nur weil es Social Media gibt, ersetzen sie nicht alle etablierten Kommunikationskanäle und Feedback-Möglichkeiten.
  8. Privatsphäre und Gefahren
    Eigentlich genügt ein Hinweis darauf, dass Privatsphäreneinstellungen wichtig sind und Social Media nicht ohne Gefahren ist, über die man sich informieren sollte. Es ist nicht möglich, Gefahren abschließend aufzulisten.

Gute Social Media Guidelines sind knapp und  machen mindestens im gleichen Maße Lust auf Social Media, wie sie problematische Bereiche aufzeigen.

Sehr gelungen ist meines Erachtens der Leitfaden des Kantons Aargau:

(Ich habe mich beim Verfassen der Punkte an dieser Liste orientiert.)