Humanistische Bildung und Social Media

Ich wurde gebeten, einen Artikel zu meiner Perspektive auf das »humanistische Bildungsideal« zu schreiben. Mit »meiner Perspektive« ist die des Lernens in und mit digitalen Medien gemeint, mit dem »humanistischen Bildungsideal« die Frage, ob es sich dabei um ein »Auslaufmodell oder wieder zu entdeckendes Orientierungssystem« handle.

Daraus entstand ein Essay, den man hier als pdf-Dokument runterladen kann.

Hier auf dem Blog habe ich die Frage wie meistens schrittweise abgehandelt und mit Gedankengängen verbunden, die ich früher schon diskutiert habe. Es gibt drei Teile:

  1. Das humanistische Bildungsideal
  2. Javascript und Latein
  3. Mensch und Maschine

* * *

Hier also der erste Abschnitt zu meinem Verständnis des humanistischen Bildungsideals.

Im dritten Kapitel seiner »Ideen zu einem Versuch, die Grenzen der Wirksamkeit des Staats zu bestimmen« von 1792 formuliert Wilhelm von Humboldt einen politischen Gedanken, der als Grundbaustein zu einem Bildungsideal gelesen werden kann:

Was nun der Mensch von außen empfängt, ist nur Samenkorn. Seine energische Tätigkeit muß es, seis auch das schönste, erst auch zum segenvollsten für ihn machen. […] Das höchste Ideal des Zusammenexistierens menschlicher Wesen wäre mir dasjenige, in dem jedes nur aus sich selbst und um seiner selbst willen sich entwickelte.

Bildung ist – ganz knapp – die Entwicklung eines Individuums in Abgrenzung von Einflüssen von außen und Abgrenzung von fremden Zwecken. Objekte lassen sich von außen manipulieren, Instrumente dienen einem ganz bestimmten Zweck: Der gebildete Mensch ist weder Objekt noch Instrument, sondern setzt sich in ein Verhältnis zu den auf ihn wirkenden Einflüssen und zu den anzustrebenden Zwecken.

Bildung ist die Anregung aller Kräfte eines Menschen, damit diese sich über die Aneignung der Welt in wechselseitiger Ver- und Beschränkung harmonisch – proportionierlich entfalten und zu einer sich selbstbestimmenden Individualität oder Persönlichkeit führen, die in ihrer Idealität und Einzigartigkeit die Menschheit bereichere.

Hier werden genauere Kriterien für die Entwicklung des Menschen im Bildungsprozess angegeben: Sie beinhaltet alle seine Fähigkeiten, die zudem im korrekten Verhältnis zueinander stehen sollen. Ihre Ausprägung erhalten sie, wenn Menschen in vielfältiger Weise mit der Welt interagieren und dabei selbstbestimmt zu einem Individuum werden.

Die humanistische Bildung organisiert diese breit angelegte Interaktion mit der Welt, indem sie Angebote bereit hält, mit denen sie – wiederum selbstbestimmt – stattfinden kann. Social Media fügt sich nun als ein Angebot ein: Wie das Lesen von Büchern, wie ein Gespräch oder wie ein Experiment in der Natur ermöglichen soziale Netzwerke eine Auseinandersetzung mit eigenen und fremden Ideen, die Wahrnehmung von Darstellungen anderer Menschen und solchen der Natur, der Interaktion in Themenfeldern, welche menschlichen Interessen und Entwicklungsbedürfnissen entsprechen.

Social Media sind eine Ergänzung, Erweiterung der Bildungslandschaft, nicht ein Ersatz für etablierte Verfahrensweisen. In dieser Perspektive ist ganz klar, dass sie in Programm des humanistischen Bildungsideals gehören.

Listicles im Deutschunterricht

Seit letzte Woche mit blickamabend.ch der erste deutschsprachige Buzzfeed-Klon gestartet ist, verbreitet sich eine neue Textsorte: So genannte Listicles. Der Zusammenzug aus »List« und »Article« führt zu einer nummerierten Liste, in der ein Thema mit einer Kombination von Schlagzeilen, Bildern und Kommentaren dazu. Ich habe dazu selbst ein Beispiel gebastelt: Ein Kafka-Listicle.

Die Frage, wie leistungsfähig das Format ist, will ich hier nicht ausführlich abhandeln. Es entstammt aus einem Infotainment-Ansatz, der Informationen unterhaltsam verpackt. Viele Listicle-Geschichten sind rein unterhaltsam, einige haben durchaus einen Informationsgehalt, den man ernst nehmen kann. Hier ein Beispiel:

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Eine Klasse habe ich beauftragt, Listicles zu schreiben. Folgende Schritte ermöglichen einen einfachen Zugang:

  1. Lektüre von Listicles.
  2. Beschreibung der wesentlichen Merkmale (nummerierte Liste – Zusatztipp von Simon Haering: die Anzahl sollte ungerade sein, um zu zeigen, dass sie nicht fertig ist -, Text-Bild-Kombination, Quellenangaben, auch bewegte Bilder, häufig .gifs).
  3. Vereinbarung des Themas und es Umfangs zu schreibender Listicles.
  4. Tools für Listicles: Tackk ermöglicht es, enorm einfach eine kleine Webseite zu schrieben, auf der ein Listicle Platz hat.
  5. Für gifs empfiehlt sich makeagif, dort können Bilder und Videos problemlos verarbeitet werden.

Ist es nun sinngemäß, jede Modeerscheinung in den Unterricht einfließen zu lassen? Rainer Stadler, Medienjournalist bei der NZZ, findet nicht:

Tatsächlich: Schülerinnen und Schüler lernen nicht besser zu schreiben, weil sie das digital tun. Elementare Kompetenzen können mit vielen verschiedenen Textsorten gelernt werden. Und der motivierende Effekt der digitalen Lerntätigkeit wird häufig genug durch die Frustrationen im Umgang mit Technik kompensiert.

Warum also Listicles im Unterricht? Die Kombination von Analyse und eigenem Produzieren führt einerseits zu einer Erkenntnis darüber, wie Medienprodukte, die wir täglich konsumieren, entstehen. Ob nun Balladen gedichtet oder Listicles geschrieben werden: Ein Verständnis, dass Textsorten Regeln vorgeben, mit denen ein kreativer Umgang möglich ist, ist für mich entscheidend. Andererseits ist die Kombination von Text und Bild bzw. bewegtem Bild eine Fähigkeit, die immer stärker gefragt wird und in der formale und inhaltliche Aspekte einander herausfordern.

Facebook speichert auch nicht-publizierte Inhalte

Bildschirmfoto 2013-12-15 um 12.55.41

Öffnen wir Facebook, werden wir eingeladen, Inhalte zu teilen. Eine Statusmeldung zu tippen, ein Foto hochzuladen. Oft öffnen wir Facebook, weil wir unserem Netzwerk etwas mitzuteilen haben. Und dann entscheiden wir uns anders, löschen die Nachricht oder teilen das Bild doch nicht.

Wie eine Forschungsarbeit von Sauvik Das und Adam Kramer nahe legt, kann Facebook auch auf diese Inhalte zugreifen, welche User gar nicht publiziert haben. Die beiden Wissenschaftler untersuchen nämlich mit Daten von Facebook, unter welchen Umständen »Self-Censoring«, also Selbstzensur erfolgt. Ihre Ergebnisse:

We studied the last-minute self-censorship habits of 3.9 million English speaking Facebook users, and found that a large majority (71%) self-censored content at least once. Decisions to self-censor appeared to be driven by two principles: […] while posts directed at vague audiences (e.g., status updates) are censored more, so are posts directed at specifically defined targets (e.g., group posts), because it is easier to doubt the relevance of content directed at these focused audiences.

Es gibt einen nachvollziehbaren Grund, weshalb Facebook wissen möchte, wann und wie Nutzerinnen und Nutzer Inhalte nicht publizieren: Diese Inhalte betreffen Bereiche, in denen Facebook kein Vertrauen genießt und die deshalb auch für Werbekunden nicht zugänglich gemacht werden können. Findet Facebook heraus, welche User weshalb Inhalte selbst-zensieren, können Änderungen an der Architektur einen Anreiz schaffen, dass das seltener geschieht.

Die Tatsache, dass Facebook auch nicht-veröffentliche Inhalte speichert und durchsucht, ist beängstigend. In einem Slate-Artikel wird zurecht auf die Parallele zu den elektronischen Überwachungsmöglichkeiten des FBI und der NSA hingewiesen. Problematisch ist insbesondere, dass Facebook erstaunlich genau darüber informiert, wie das Unternehmen an Informationen über Nutzerinnen und Nutzer gelangt – dabei aber die Möglichkeit verschweigt, dass auch nicht-veröffentliche Informationen gespeichert werden:

Deine Informationen umfassen auch diejenigen Daten, die du anderen Personen auf Facebook zugänglich machst, zum Beispiel wenn du eine Statusmeldung postest, ein Foto hochlädst oder die Meldung eines Freundes kommentierst.

Auch wenn ein offizieller Facebook-Sprecher behauptet, Facebook würde unveröffentlichte Statusmeldungen nicht speichern, zeigt das Beispiel zeigt ein weiteres Mal, weshalb wir heute davon ausgehen müssen, dass alles, was wir an einem internetfähigen Gerät tun, erstens Unternehmen und Staaten zugänglich ist, zweitens auf Arten ausgewertet werden wird, die wir uns heute nicht vorstellen können.

Dürfen Äußerungen im Internet zu Schulstrafen führen?

Quelle.
Quelle.

Im aktuellen Jusletter ITeiner Fachzeitschrift für Recht und Internet, beschäftigt sich ein Aufsatz von Nuscha Wieczorek mit der Frage,

ob und wann Schulen ihre Schüler für ausserschulische Äusserungen im Internet (etwa über soziale Netzwerke) disziplinieren dürfen, ohne dabei die Meinungsfreiheit zu verletzen.

Der Aufsatz – leider hinter der Paywall, danke für den Hinweis, Martin Steiger! – benutzt für die Beurteilung dieser Frage Gerichtsurteile aus den USA, weil die schweizerische Rechtssprechung noch keine solchen Fälle beurteilen musste. Ihre Aussagen haben dabei keine rechtliche Verbindlichkeit, sondern entsprechen dem Status eines Rechtsgutachtens, von dem die Gerichtspraxis durchaus abweichen kann. Der Aufsatz bietet jedoch Schulleitungen und Schulen eine sinnvoll, juristisch fundierte Entscheidungsgrundlage. Im Folgenden fasse ich Ihre Einsichten so zusammen, wie ich sie als Laie verstehe. Über Korrekturen und Präzisierungen freue ich mich wie immer.

Die Ausgangslage: Schulen genießen ein Sonderstatut, das heißt sie dürfen unter bestimmten Umständen die staatlich garantierte Freiheiten von Jugendlichen einschränken. Dazu gehört unter anderem die Meinungsäußerungsfreiheit: Schülerinnen und Schüler können beispielsweise bestraft werden, wenn sie Lehrpersonen gegenüber verbal ausfällig werden.

Unter welchen Umständen gilt das nun für Äußerungen im Internet?

Wieczorek kommt zu folgenden Schlüssen:

  1. Ein personell-örtlicher Zusammenhang zur Schule ist gegeben, wenn
    a) Kommunikation auf der Schulwebseite oder im Schulintranet erfolgt
    b) schulische Infrastruktur dafür benutzt wird
    c) die betroffenen Schülerinnen oder Schüler während der Schulzeit (d.h. an der Schule) kommunizieren.
  2. Es reicht nicht aus, dass der Adressatenkreis Mitschülerinnen oder Mitschüler sind.
  3. Die Äußerung muss den Schulbetrieb stören und gleichzeitig in einem kausalen Zusammenhang mit der Störung stehen, d.h. es reicht nicht alleine aus, dass nur der Schulbetrieb gestört wird (weil z.B. ein Schüler sich im Internet freizügig präsentiert oder in einem Computerspiel großen Schaden anrichtet). Die Aussagen müssen sich deshalb grundsätzlich gegen Schulpersonal oder Mitschülerinnen/Mitschüler richten.
  4. Schulen müssen klar zwischen berechtigter Kritik an Lehrpersonen und Diffamierungen unterscheiden, was besonders problematisch ist, wenn die kritisierten Personen auch die disziplinarbefugten sind.
  5. Problematisch sind nur öffentliche Äußerungen. Private berechtigen eine Schule nicht zu Disziplinarmaßnahmen.

Das Fazit:

Aus der vorangehenden Erörterung ergibt sich, dass das Interesse von Schulen an der Ausübung ihrer Disziplinargewalt über die Internetkommunikation von Schülern nur unter sehr engen Voraussetzungen schwer genug wiegt, um einen derartigen Eingriff in die Meinungsfreiheit der Schüler zu rechtfertigen. Hierzu muss die ausserschulische Internetkommunikation eine ernsthafte Störung der Schulordnung zur Folge haben, eine Verletzung der einen Schüler bindenden besonderen Pflichten darstellen und öffentlich erfolgt sein.

Wieczorek merkt weiter an, dass die »Anforderungen an die Normstufe und Normbestimmtheit« sehr hoch sein müssen, d.h. konkret, die Schule muss sich bei dieser Einschränkung der Meinungsäußerungsfreiheit auf ein Gesetz und eine Verordnung stützen können, welche  Schülerinnen und Schüler erkennen lassen, dass und wie ihre Meinungsäußerungsfreiheit im Internet eingeschränkt ist.

Eine Checkliste sähe wie folgt aus:

Ein Schüler, eine Schülerin darf nicht bestraft werden, wenn Sie eine der folgenden Fragen mit »nein« beantworten können. Die Checkliste bezieht sich nur auf außerschulische Kommunikation im Internet, d.h. nicht auf Äußerungen, die von der Schule aus oder mit Infrastruktur der Schule gemacht werden:

  • Stört die Äußerung den Schulbetrieb?
  • Verletzt die Äußerung die Pflichten des Schülers/der Schülerin?
  • Richtet sie sich gegen eine Lehrperson oder eine Mitschülerin?
  • Kann ausgeschlossen werden, dass es sich bei der Äußerung um eine legitime Kritik handelt?
  • Ist die Äußerung öffentlich erfolgt?
  • Gibt es für die Bestrafung eine für Schülerinnen und Schüler transparente Norm?

Gerade die letzte Frage ist dabei der Knackpunkt: Viele Äußerungen in sozialen Netzwerken sind halb-öffentlich, d.h. weder komplett privat noch komplett öffentlich. Mit diesem Status tut sich die Rechtssprechung schwer.

»Quizduell« als Beispiel für ein soziales Netzwerk

A social network site is a networked communication platform in which participants 1) have uniquely identifiable profiles that consist of user-supplied content, content provided by other users, and/or system-provided data; 2) can publicly articulate connections that can be viewed and traversed by others; and 3) can consume, produce, and/or interact with streams of user- generated content provided by their connections on the site. – Danah Boyd und Nicole Ellison

In einer revidierten Fassung ihrer einschlägigen Definition von sozialen Netzwerken betonen Boyd und Ellison neu den Zugang zu Inhalten über »Streams« (3), die User hervorbringen, konsumieren oder mit denen sie interagieren können.

Diptic

Ein schönes Beispiel für einen solchen Stream ist die App »Quizduell«. Die App erlaubt, mit Freunden oder Fremden ein Quiz in sechs Runden à drei Fragen zu stellen, die jeweils einer Kategorie entnommen werden, welche die Spieler abwechselnd bestimmen können.

Diese Fragen stellen einen »Stream« dar, der aufgrund unterschiedlicher Kriterien zusammengestellt wird (zufällige Wahl der Fragen/Kategorien, Wahl der Kategorien durch User). Quizduell ermöglicht es Usern auch, eigene Fragen einzustellen und so Streams herzustellen. Dadurch verändert sich das Profil: Wer fünf Fragen formuliert hat, erhält eine Krone zur Belohnung.

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Quizduell hat einen enormen Sog, weil es einerseits ermöglicht, das Spielen eines Fernsehquiz‘ in die kurze Arbeitspause reinzuquetschen, weil es andererseits zu einer spielerischen Herausforderung im Kreis der Bekannten lädt. Die Geschwindigkeit, mit der sich die App verbreitet hat, zeigt das Potential von Social Media auf: Sie schaffen individuelle Erlebnisse durch Interaktion mit anderen Menschen. Dass hier Wissen verarbeitet wird, ist nur am Rande relevant.

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Dabei nutzt Quizduell die Möglichkeiten sehr rudimentär. Es wäre eine viel genauere Steuerung der Streams möglich: User könnten in verschiedenen Formaten gegeneinander antreten, Antwortzeiten etc. einstellen. Zudem könnten Sie Fragen nach Schwierigkeit bewerten bzw. ein Algorithmus könnte das tun – und so die Wahl eines herausfordernden oder einfachen Spiels ermöglichen. Wer Fragen schreibt, könnte dafür ebenfalls an einer Art Spiel teilnehmen (wie schwierig sind die Fragen, die ich schreibe etc.) – so dass auf ganz unterschiedliche Art und Weise mit dem Stream interagiert werden kann. Auch die statistische Tiefe der Auswertung könnte leicht vergrößert werden. 

Wer gegen mich spielen will, ist herzlich eingeladen: Ich heiße, wie immer, phwampfler. 

 

 

Eine Interpretation des Offline-Diskurses

Disconnect.
Disconnect. Elena Sariñena

Schweizer Blogger haben den kommenden Sonntag, den 15. Dezember, als Offlinetag designiert. Ihre Aufforderung:

Verbringt den Tag offline – mit Freunden und Familie, zu Hause, in der Natur, im Lieblingsrestaurant.

Was steckt hinter diesem Wunsch von Menschen, die ihre Smartphones und Laptops ständig nutzen?

Wie die knappe Aufforderung, die ich oben zitiert habe, zeigt, wird in der Vorstellung von Offline-Phasen der Mythos konstruiert, das Leben ohne digitale Kommunikation sei reichhaltiger, echter. »Freunde und Familie«, »Natur«, »Lieblingsrestaurant« – all das wird uns ja durch unser Smartphone nicht genommen. Der nostalgische Wunsch nach einer Zeit, in der Begegnungen und Gespräche tiefer waren, der Mensch mit seiner Umwelt verankert, Konzentration einfacher und Tätigkeiten sinnerfüllt – dieser Wunsch kennzeichnet die Moderne, deren Denkerinnen und Denker seit der Romantik über die Entfremdung klagen, zu welcher die Technologie geführt habe.

Das hat stark mit der Wahrnehmung unsere Identität zu tun. Die Kehrseite des Mythos ist die Vorstellung, es gäbe hinter unseren Avataren und unseren Inszenierung von uns selbst ein wahres Ich. »Sei ganz dich selbst« ist die paradoxe Aufforderung der Lifestyle-Magazine, die einem gleichzeitig die Anweisung mitgeben, wie denn dieses authentische Ich sich kleiden, ernähren und sexuell erfüllen müsse. Genau so selbstverständlich wie die Erfahrung einer Entfremdung ist die Einsicht der modernen Philosophie, dass Identität aus der Spannung zwischen der eigenen Wahrnehmung und der Wahrnehmung der anderen besteht, oder kurz: Dass es kein Ich ohne die Inszenierung eines Ichs geben kann.

Bezeichnend am Diskurs über Offline-Phasen ist die Pathologisierung von gewissen Verhaltensweisen. Wer zu oft auf einen Bildschirm starrt, gilt als süchtig und krank. Ohne neuartige Verhaltensweisen beschreiben zu können, werden sie als eine Abweichung von dem angesehen, was gesund und normal ist. Das zeigt auch das bekannte Video »I Forgot my Phone«: Als abweichend wird nicht die junge Frau angesehen, die sich der Vernetzung entzieht, sondern die Menschen, welche Verhaltensweisen an den Tag legen, die wir in unserem Alltag alle reproduzieren.

Letztlich geht es um die Bedrohung der neuen Möglichkeiten. Smartphones verändern Menschen: Sie erweitern unser Gedächtnis, unser Denken, sie verändern unsere Gefühle, unser Begehren. Wie das geschieht, wissen wir noch nicht genau – aber es wird Menschen nicht weniger echt und nicht weniger gesund machen, als sie es ohne digitale Technologie sind. Das Bedürfnis, Gefühle und Begehren zu normalisieren, ist die treibende Kraft hinter den Disconnectivistinnen und Disconnectivisten.

Dagegen spricht nichts. Es ist völlig legitim, Erfahrungen zu sammeln und zu reflektieren. Aber die Hoffnung, dadurch gesunder oder echter zu werden, ignoriert wesentliche Erkenntnisse über das Wesen des Menschen.

Das hält auch ein lesenswerter Artikel von Holm Friebe fest, der zeigt, wie stark diese Widersprüche auch mit den Gegebenheiten der Arbeitswelt und den Vorstellungen von Arbeit zusammenhängen:

Dass in einem derart nervösen Klima Besinnungsappelle, die uns zum achtsameren Umgang mit unserer Zeit mahnen und zu einem diätetischen Medienverhalten animieren, erneut Konjunktur haben und gerade in den sozialen Medien eine hohe Viralität erzielen, ist nicht Dialektik, sondern Ausdruck einer widersprüchlichen Wehmut.

(Viele Argumente nehmen Bezug auf Nathan Jurgensons Analyse der  »Disconnectionists«, wie er sie nennt.) 

Mein Beitrag für die #geheimwoz: »Ein Plädoyer für digitale Hygiene«

1349_packshot_grossHeute ist die Wochenzeitung ganz in schwarz erschienen. Für die Sonderausgabe »geheim«, in der es um Überwachung im digitalen Zeitalter geht, habe ich einen Text geschrieben – darüber, wie Laien Datensicherheit herstellen können.

Ich hatte viel Hilfe von Menschen, die etwas von der Sache verstehen – dafür möchte ich mich an dieser Stelle herzlich bedanken.

Hier ein Auszug, den ganzen Text gibts hier (und im Originallayout):

Vier empfehlenswerte Grundsätze: Daten sparsam anlegen, die angelegten so gut wie möglich schützen, sich beim Datenschutz solidarisch verhalten und weder die Gefahr noch den Nutzen der eigenen Vorkehrungen überschätzen. Da Daten nicht nur dann entstehen, wenn wir einen Computer oder ein Smartphone benutzen, ist das nicht einfach. Jeder Einkauf führt zu einer Datenspur, jede Bahnhofsbenützung oder Autofahrt zu digitalen Videoaufnahmen, jede Kommunikation mit technischen Hilfsmitteln zu sogenannten Metadaten, die zumindest angeben, wer wann miteinander in Kontakt getreten ist. Ob wir telefonieren, Briefe schreiben oder ein soziales Netzwerk benutzen, wird diesbezüglich zunehmend irrelevant. Die USA erfassen sämtliche Briefe digital, Poststellen werden zunehmend mit Video so überwacht, dass die AbsenderInnen von Paketen identifiziert werden können, und Telefongespräche können schon länger problemlos mitgeschnitten werden.

Dennoch lohnt sich jede Anstrengung in Bezug auf Datenschutz, weil sie den Aufwand erhöht, mit der Informationen gewonnen werden können. Letztlich ist Überwachung heute nur deshalb so leicht möglich, weil sie so billig ist. Kostet sie mehr – an Geld oder Zeit –, findet weniger davon statt.

Digitale Bildung und digitaler Boulevard – eine Begriffsbestimmung

Buzzfeed, Screenshot.
Buzzfeed, Screenshot.

Dirk von Gehlen analysiert in einem lesenswerten Blogpost das Prinzip von Buzzfeed – und bestimmt dabei genau, was digitaler Boulevard sein kann. Ich zeichne seinen Argumentationsgang kurz nach und übertragen ihn dann auf das Konzept der digitalen Bildung.

von Gehlen beginnt mit einer »erfrischenden Poolmetapher«, die selbstredend auch für digitale Bildungsprozesse gilt:

Man lernt Schwimmen auch nur, wenn man nass wird, und nicht, wenn man am Beckenrand vermeintlich schlaue Dinge über das Wesen des Wassers verbreitet.

Daher müsse man sich mit Netz-Journalismus praktisch auseinandersetzen, statt schlaue Theorien darüber zu verbreiten. von Gehlen tut das im Anschluss. Digitaler Journalismus kümmere sich auch um die Verbreitung von Inhalten, nicht nur um ihre Gestaltung.

Das Internet ist keine lineare Rampe, sondern ein vernetzter Raum. Distribution gehorcht hier schon technisch anderen Regeln als bei klassischen Rampen-Medien. Das bezieht sich zum einen auf den viralen Effekt digitalisierter Inhalte (jeder wird zum Sender), es bezieht sich aber sehr journalistisch darauf, dass es eine inhaltliche Beschäftigung mit Identität und Haltung der Leserschaft voraussetzt.

Die Buzzfeed-Inhalte seien geeignet, um damit digitale Identitäten zu formen. Wer im digitalen Journalismus tätig sei, müsse sich unter anderem folgende Fragen stellen:

  1.  Wie erreicht mein Inhalt seine Leser?
  2.  Nehme ich darauf Einfluss?
  3.  Was machen meine Leser mit diesem Inhalt?
Assoziationen zu digitaler Bildung von Daniel Spielmann
Assoziationen zu digitaler Bildung von Daniel Spielmann

Wie hängt das nun mit digitaler Bildung zusammen? Michael Gieding hat kürzlich Folgendes gesagt:

Es gibt Bildung, die man sich mit Geräten aneignet, die Binärcode verarbeiten, es gibt keine digitale Bildung.

Diese grammatikalische oder semantische Spitzfindigkeit über die deutsche Verwendung von Adjektiven oder die Bedeutung von »digital« lässt sich leicht umgehen, wenn man wie das Beispielsweise Lisa Rosa oft tut, digitale Bildung als Bildung unter den Bedingungen digitaler Kommunikation versteht.

Die Überlegungen von Gehlens bedeuten nun übertragen auf Bildungsprozesse, dass es erstens keinen klar vorgegebenen Distributionsweg mehr gibt und dass zweitens die Gestaltung von Bildungsinhalten mit dem Gedanken an ihre Verbreitung gekoppelt werden müsse.

Konkret heißt das, dass das Modell der Schule, die einen lehrerzentrierten Unterricht als Mix aus frontaler Show, Gruppenarbeiten und Übungen anbietet und so Bildungsinhalte verteilt, keinen Vorrang mehr genießen kann.

Zweitens heißt das, dass digitale Bildung dann gelingen kann, wenn Teilnehmerinnen oder Teilnehmer Bildungsinhalte so nutzen können, dass sich daraus ein Profil ergibt. Badges sind eine erste, sehr rudimentäre Form dieses Prinzips. Letztlich geht es darum, dass das Prinzip des »Teilens« im Netz auch ein Lehr- und Lernprozess mit verschiedenen Rollen sein kann.

Zwei – wiederum sehr rudimentäre – Beispiele:

  1. Ich teile einen Artikel zum Mindestlohn, der aufzeigt, dass für Staaten, bei denen die niedrigsten Löhne für Dienstleistungen bezahlt werden, die unabhängig von der Exportwirtschaft sind, Mindestlöhne nicht zu höherer Arbeitslosigkeit führen. Wer den Artikel liest, kann sich mit der Frage auseinandersetzen, wie Mindesrlöhne und Arbeitslosigkeit zusammenhängen.
  2. Ich stelle eine echte Frage, also eine, die mich bewegt und die gut formuliert ist, so dass klar ist, was mögliche Antworten auszeichnet. Auf diese Frage erhalte ich von meinem Netzwerk Antwortvorschläge und weiterführende Hinweise.

Wer also in einer womöglich immer wechselnden Rolle digitale Bildung betreibt, sollte sich auch mit der Frage auseinandersetzen, wie Inhalte mit Netzwerkeffekten gekoppelt werden können. Eine kleine Seite, die ich beispielsweise zum Thema Popliteratur erstellt habe, führt dabei zu nichts: Wer das heute sieht, setzt vielleicht ein Bookmark oder liest zwei, drei Abschnitte. Anschlussfähig ist daran wenig.

Plädoyer für einen nachlässigen Umgang mit dem Urheberrecht

Wenn ich an Schulfortbildungen mit Lehrpersonen über die Möglichkeiten und Grenzen des Einbezugs von Social Media in die schulische Arbeit und Kommunikation nachdenke, tauchen immer große Bedenken auf, was Urheberrechte anbelangt.

Ein Beispiel. Die AGBs von Facebook enthalten folgenden Passus:

Du gibst uns eine nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, gebührenfreie, weltweite Lizenz zur Nutzung jeglicher IP-Inhalte, die du auf oder im Zusammenhang mit Facebook postest.

Wenn ich nun als Lehrperson ein Arbeitsblatt (z.B. »Pornografie in Katz und Maus«) auf Facebook hochlade, dann erteile ich Facebook Rechte, die ich gar nicht besitze: Das Urheberrecht (genauer: das exklusive Nutzungsrecht; Zusatz 28. November abends) an Arbeitsblättern hält nämlich mein Arbeitgeber, nicht ich selbst. Also dürfte ich nur dann Inhalte hochladen, die ich in meiner Arbeitszeit erstellt habe, wenn mein Arbeitgeber davon Kenntnis hat und damit einverstanden ist. Kurz: Ich darf grundsätzlich einmal nichts hochladen, was ich in der Zeit erstellt habe, für die ich bezahlt bin.

Roy Lichtenstein. Quelle
Roy Lichtenstein. Quelle

Weiter enthält mein Arbeitsblatt ein Bild von Roy Lichtenstein – dessen Urheberrechte mir ehrlich gesagt komplett unklar sind.

Was tun? Es gibt aus meiner Sicht zwei Haltungen: Die vorsichtige verzichtet bei allen Unklarheiten darauf, Material verfügbar zu machen. So lange nicht völlig klar ist, dass die beabsichtigte Nutzung eines Inhalts mit den Absichten der UrheberrechtsinhaberInnen konform ist, verzichtet man auf die Nutzung.

Die nachlässige – und für die plädiere ich – befolgt nur vier Prinzipien:

  1. Man gibt sich nie als UrheberIn eines fremden Werkes aus.
  2. Quellen werden verlinkt oder angegeben.
  3. Beanstandungen von rechtmässigen UrheberInnen werden berücksichtigt.
  4. Diese Art der Nutzung erfolgt nicht kommerziell: Sobald mit Inhalten direkt Geld verdient wird, werden die UrheberInnen geltendem Recht gemäß befragt und entschädigt.

Der Grund, weshalb ich auf die vorsichtige Haltung verzichte, dürfte klar sein: Nur wenn ich andere Werke zitiere, kann ich das darin enthaltene weiterentwickeln und weiter denken. Eine Kultur, die Inhalte gewissen Zugriffen entzieht, ist leblos. Dann stellt sich aber die Frage, weshalb ich darauf verzichte, das Angebot von vernünftigen Lizenzen wie Creative Commons nicht zu nutzen? Der Grund dafür ist eine gewisse Frustration, die Michael Seemann treffend beschreibt:

Creative Commons ist das Gegenteil eines verständlichen Urheberrechts. Es braucht eine lange Einarbeitungszeit in den Lizenzwust, und selbst dann macht man ständig Fehler. Wirklich verstanden werden die Lizenzen nur in Nerdkreisen, die sich darauf spezialisiert haben. Es ist kein Zufall, dass es Alltag in Redaktionen und Blogs ist, gegen CC-Lizenzen zu verstoßen oder meist gleich zugunsten kommerzieller Angebote darauf zu verzichten.

Mir ist bewusst, dass ich mich damit in einer rechtlichen Grauzone befinde. Gerade als Lehrer ist das nicht optimal: Will ich meinen Schülerinnen und Schülern wirklich vermitteln, dass Urheberrecht irrelevant ist und sie es missachten können, wenn sie wollen? Nein, das will ich nicht. Ich will ihnen die Idee des Urheberrechts vermitteln: Fremde Ideen als als solche zu bezeichnen und kein Geld mit dem zu verdienen, was andere geleistet haben. Jede darüber hinausgehende Art von Bürokratie lehne ich aber so lang ab, wie mir nicht jemand explizit sagt, dass das unerwünscht ist.

Ein schlechtes Gewissen habe ich keines. Ich unterstelle anderen Herstellerinnen und Herstellern von Inhalten, dass sie mit so etwas wie »Fair Use«, ob es das in ihrem nationalen Urheberrecht geben mag oder nicht, einverstanden sind. Sind sie es nicht, berücksichtige ich diesen Wunsch. Meine Inhalte – z.B. die Texte in diesem Blog – darf verwenden, wer sie verwenden möchte. Wozu ist mir egal, so lange darauf verwiesen wird, dass sie von mir stammen.

Wie die Schule mit problematischen Facebook-Äusserungen umgehen soll

Made, Society 6.
Made, Society 6.

Im Rahmen der Diskussion um den Schüler, der anlässlich seines Geburtstags eine – seiner Meinung nach satirische – Drohung auf Facebook publiziert hatte und wegen »Schreckung der Bevölkerung« verurteilt worden ist, werde ich immer wieder gefragt, wie denn Lehrpersonen und Schulleitungen damit umgehen sollen, wenn Sie auf problematische Einträge in sozialen Netzwerken hingewiesen werden.

Betrachten wir dazu ein reales Beispiel, das mir zugetragen worden ist: Eine Gruppe Jugendlicher und junger Erwachsener hat an einem Wochenende einen Youtube-Abend veranstaltet und lustige Videos angeschaut – darunter auch eines von der Dave Chappelle Show mit einem Auszug aus einem Interview von Rick James. Der Musiker sagt: »Cocaine’s a hell of a drug« – »Kokain ist eine potente Droge«.

Ein 17-jähriger Gymnasiast postete das Zitat – »Cocaine’s a hell of a drug« – morgens um zwei auf seinem Facebook-Konto. Am folgenden Montag wurde er von einem Lehrer, der von diesem Beitrag durch andere SchülerInnen erfahren hatte, damit konfrontiert und musste sich vor diesem Lehrer und dem Schulleiter für seinen angeblichen Drogenkonsum rechtfertigen.

Geht das, so die Frage an mich, in Ordnung? Das Facebook-Konto sei so privat wie die Aktivitäten am Wochenende. Beides gehe die Schule nichts an und gehöre zum Privatleben des Schülers.

Formell ist das sicher richtig. Allerdings entspricht es den pädagogischen Vorstellung in der Schweiz, dass Lehrpersonen wenn immer möglich Schülerinnen und Schüler bei privaten Problemen beraten. Dabei gilt es jedoch Folgendes zu beachten:

  1. Die Beratung darf nicht auf einer Annahme oder Unterstellung basieren, sondern muss von Fakten oder Wahrnehmungen der Schülerin, des Schülers ausgehen.
  2. Deshalb muss bei kolportierten oder medial dargestellten Gefährdungen zunächst der Kontext abgeklärt werden, indem alle Beteiligten zu ihrer Sicht befragt werden – im konkreten Beispiel wohl auch die Eltern des Schülers. Schon eine einfache Google-Suchanfrage hätte hier ergeben, dass es sich um ein Zitat handelt, nicht um einen authentischen Erfahrungsbericht.
  3. Die Beratungsfunktion der Schule ist nicht eine strafrechtliche Verfolgung. Die Polizei ist dann einzuschalten, wenn eine realistische Gefährdung für andere besteht. Bei Hinweisen auf Drogenkonsum steht nicht die Strafverfolgung im Mittelpunkt der pädagogischen Aktivitäten, sondern Unterstützung für betroffene Schülerinnen und Schüler.

Der Fall ist deshalb anders gelagert als der des Luzerner Ex-Gymnasiasten, der seine Mitschülerinnen und Mitschüler erschreckt hat und deshalb verurteilt worden ist. Dennoch lässt sich aus beiden Fällen eine einfache Checkliste für Zweifelsfälle ableiten, wenn Lehrpersonen von problematischen Einträgen auf sozialen Netzwerken hören:

  1. Könnte eine Gefährdung für eine oder mehrere Personen bestehen?
  2. Was sagt die verantwortliche Person dazu? In welchem Kontext steht der Beitrag?
  3. Wie wird der Eintrag von anderen Schülerinnen und Schülern wahrgenommen?
  4. Wenn der Eindruck noch vorhanden ist, dass es eine echte Gefährdung oder Bedrohung gibt:
    a) Entweder Betroffenen Beratung und Unterstützung anbieten und sie auf Fachstellen aufmerksam machen
    b) oder die Polizei einschalten.
  5. Egal, welche Option bei 4. gewählt wird: Betroffene Personen sowie ihre Eltern müssen über das Vorgehen und die Beweggründe informiert werden.

Ohne psychologisches Feingefühl und medienpädagogischen Sachverstand läuft so etwas nicht ab – beides sollten Lehrpersonen entweder mitbringen oder bei Kolleginnen und Kollegen abrufen können. Das Vorgehen stellt aber sicher, dass Lehrpersonen sich keine Vorwürfe machen müssen, wenn ein Problem außer Kontrolle gerät.