
Im Rahmen der Diskussion um den Schüler, der anlässlich seines Geburtstags eine – seiner Meinung nach satirische – Drohung auf Facebook publiziert hatte und wegen »Schreckung der Bevölkerung« verurteilt worden ist, werde ich immer wieder gefragt, wie denn Lehrpersonen und Schulleitungen damit umgehen sollen, wenn Sie auf problematische Einträge in sozialen Netzwerken hingewiesen werden.
Betrachten wir dazu ein reales Beispiel, das mir zugetragen worden ist: Eine Gruppe Jugendlicher und junger Erwachsener hat an einem Wochenende einen Youtube-Abend veranstaltet und lustige Videos angeschaut – darunter auch eines von der Dave Chappelle Show mit einem Auszug aus einem Interview von Rick James. Der Musiker sagt: »Cocaine’s a hell of a drug« – »Kokain ist eine potente Droge«.
Ein 17-jähriger Gymnasiast postete das Zitat – »Cocaine’s a hell of a drug« – morgens um zwei auf seinem Facebook-Konto. Am folgenden Montag wurde er von einem Lehrer, der von diesem Beitrag durch andere SchülerInnen erfahren hatte, damit konfrontiert und musste sich vor diesem Lehrer und dem Schulleiter für seinen angeblichen Drogenkonsum rechtfertigen.
Geht das, so die Frage an mich, in Ordnung? Das Facebook-Konto sei so privat wie die Aktivitäten am Wochenende. Beides gehe die Schule nichts an und gehöre zum Privatleben des Schülers.
Formell ist das sicher richtig. Allerdings entspricht es den pädagogischen Vorstellung in der Schweiz, dass Lehrpersonen wenn immer möglich Schülerinnen und Schüler bei privaten Problemen beraten. Dabei gilt es jedoch Folgendes zu beachten:
- Die Beratung darf nicht auf einer Annahme oder Unterstellung basieren, sondern muss von Fakten oder Wahrnehmungen der Schülerin, des Schülers ausgehen.
- Deshalb muss bei kolportierten oder medial dargestellten Gefährdungen zunächst der Kontext abgeklärt werden, indem alle Beteiligten zu ihrer Sicht befragt werden – im konkreten Beispiel wohl auch die Eltern des Schülers. Schon eine einfache Google-Suchanfrage hätte hier ergeben, dass es sich um ein Zitat handelt, nicht um einen authentischen Erfahrungsbericht.
- Die Beratungsfunktion der Schule ist nicht eine strafrechtliche Verfolgung. Die Polizei ist dann einzuschalten, wenn eine realistische Gefährdung für andere besteht. Bei Hinweisen auf Drogenkonsum steht nicht die Strafverfolgung im Mittelpunkt der pädagogischen Aktivitäten, sondern Unterstützung für betroffene Schülerinnen und Schüler.
Der Fall ist deshalb anders gelagert als der des Luzerner Ex-Gymnasiasten, der seine Mitschülerinnen und Mitschüler erschreckt hat und deshalb verurteilt worden ist. Dennoch lässt sich aus beiden Fällen eine einfache Checkliste für Zweifelsfälle ableiten, wenn Lehrpersonen von problematischen Einträgen auf sozialen Netzwerken hören:
- Könnte eine Gefährdung für eine oder mehrere Personen bestehen?
- Was sagt die verantwortliche Person dazu? In welchem Kontext steht der Beitrag?
- Wie wird der Eintrag von anderen Schülerinnen und Schülern wahrgenommen?
- Wenn der Eindruck noch vorhanden ist, dass es eine echte Gefährdung oder Bedrohung gibt:
a) Entweder Betroffenen Beratung und Unterstützung anbieten und sie auf Fachstellen aufmerksam machen
b) oder die Polizei einschalten. - Egal, welche Option bei 4. gewählt wird: Betroffene Personen sowie ihre Eltern müssen über das Vorgehen und die Beweggründe informiert werden.
Ohne psychologisches Feingefühl und medienpädagogischen Sachverstand läuft so etwas nicht ab – beides sollten Lehrpersonen entweder mitbringen oder bei Kolleginnen und Kollegen abrufen können. Das Vorgehen stellt aber sicher, dass Lehrpersonen sich keine Vorwürfe machen müssen, wenn ein Problem außer Kontrolle gerät.
es ist eine absolute kpthstroaae. insbesondere ffcr die integration von ausle4ndischen kindern. da hilft nur ziviler ungehorsam. wenn alle eltern eines kindergartens nichts dagegen haben, kann die kige4 auch deutsch mit den kindern sprechen.das gesetz haben wahrscheinlich vor allem leute angenommen, die keine kinder in der schule haben. ich finde es auch ffcr meine kinder ungerecht. denn nun lernen sie standardsprache erst in der ersten klasse, was dann wieder von der zeit ffcr andere inhalte abgeht.wieder mal ein gesetz, das viele leute beruhigt (hier in der schweiz spricht man ch-deutsch!) im endeffekt kontraproduktiv ist, und erst noch mehr kosten verursacht.
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lesenswert…