Im Moment läuft in der Schweiz eine heiße Diskussion um die Verwendung von WhatsApp an Schulen. Martin Steiger hat die Diskussion zusammengefasst und aus rechtlicher Perspektive dazu Stellung genommen: Sein Beitrag umreißt die wesentlichen Punkte. (20Minuten-Artikel mit Statement von mir)
Um das vorwegzunehmen: Ich nutze mit meinen Klassen im Moment noch WhatsApp-Chats. Darin laufen zwei Formen von Gesprächen: Organisation von Unterricht (Verschiebung von Zimmern, Reminder, Klärung von Missverständnissen etc.) sowie Begleitung von Lernprozessen (Fragen zum Stoff, Austausch von kurzen Texten oder Bildern auch im Präsenzunterricht, Verschicken von Tafelbildern und Links).
Die Klassen haben – das ist für den Kontext wichtig – immer schon Chats, bevor sie mich dazu einladen. Ich bin nicht Administrator und füge ihre Nummern nicht hinzu. Sie adden mich zu ihren Chats.
Ich vertrete eine pragmatische, keine extreme Haltung: Diese Woche spreche ich mit allen Klassen darüber und stelle Alternativen vor. Will eine Klasse wechseln, sehe ich kein Problem dabei. Aber ich bin genervt, wie der Diskurs über diese Praxis verläuft. Dazu einige Anmerkungen in einer Liste.
- Vom Schweizer Pragmatismus zur deutschen »it’s the law«-Maxime
Schweizer Schulen sind im Vergleich mit Deutschland recht autonom. So entwickeln sie oft an ihre Bedürfnisse angepasste Lösungen für pädagogische Fragen. Das ist eine Stärke der Schweizer Schullandschaft.
Die WhatsApp-Debatte markiert einen Kulturwandel: Sie gibt rechtlichen Fragen Priorität vor pädagogischen oder kulturellen Überlegungen. - Recht wandelt sich und wird ausgelegt
Ob die Nutzung von WhatsApp an Schulen legal oder illegal ist, ist Auslegungssache. Nicht einmal die kantonalen Datenschützer – die eine eher strikte Linie verfolgen – sind in diesem Punkt einig (Nachtrag 4). Weil digitale Praktiken sehr schnell entstehen und mit vielen technischen Fragen verbunden sind, befinden wir uns in einer Situation, in der das Recht keine klaren Leitplanken vorgibt. Leider wird das oft anders dargestellt. - Welche Daten schützen wir vor wem?
Viele Schülerinnen und Schüler nutzen Apple- oder Android-Geräte, an Schweizer Schulen werden legal Microsoft-Produkte eingesetzt. Die entsprechenden Daten (Bewegungsprofile, Metadaten, Schuladministration, Notenliste etc.) werden also mit Produkten der großen Netzfirmen verarbeitet – auch wenn WhatsApp nicht verwendet wird. Sollten sie mit diesen Daten irgendwann schlimme Dinge machen – die aktuelle Realität kann davor nicht schützen. (Natürlich ist das sehr grob formuliert, die Unternehmen bieten alle technisch und juristisch unterschiedliche Dienste an. Aber als Zusammenfassung stimmt der Befund.)
Realistisch ist es zu sagen, persönliche Daten an Schulen müssten vor dem Zugriff von Drittpersonen geschützt werden. Das ist Konsens. Wie das geschieht, ist unklar. An vielen Schulen werden E-Mails an unsichere Adressen verschickt, Geräte mit unsicheren Passwörtern gesichert, Lehrpersonen loggen sich nicht aus. Solche Probleme sind in Bezug auf Datenschutz viel dringender als WhatsApp-Chats. Die Diskussion wirkt so unehrlich. - Das Bauchgefühl
Grund dafür ist ein ungutes Gefühl Facebook gegenüber. Dieses Gefühl ist nicht unberechtigt, aber es ist für eine sachliche Reflexion nicht hilfreich. - Die Alternativen
Signal und Threema können doch auch, was WhatsApp kann – und sind viel besser. Weshalb ziehen wir mit den Chats nicht einfach um?
Hier muss man genau argumentieren: Ja, die Apps sind in Bezug auf Daten sparsamer. Für die Betreiber ist es theoretisch nicht möglich, gewisse Informationen zu erhalten. Aber auch ihre Benutzung kann zu Verletzung von strengen Datenschutzvorschriften führen. Zudem ist auch da unklar, wie sich das Geschäftsmodell der Anbieter verändert. Jede Firma kann verkauft werden und dann Daten – auch früher gesammelte – anders auswerten. - Das Problem der indirekten Kommunikation
Organisieren Jugendliche etwas, verwenden sie dafür WhatsApp-Chats. 2013 habe ich beschrieben, was dabei das Problem ist: Sie verlassen sich oft darauf, darin indirekt mitzulesen, was auf anderen Kanälen gelaufen ist. Ziehen sich also Lehrpersonen aus WhatsApp zurück, dann können sich oft nicht mehr direkt digital mit Klassen kommunizieren, sondern müssen hoffen, dass jemand das, was sie auf Threema oder per Mail verschicken, auch richtig in den Chat reinschreibt. Die Hoffnung, dass Klassen ihre ganze Kommunikation auf eine andere Plattform verlagern, besteht natürlich. Ich bezweifle, dass das aber häufig passiert. - Die Wertedebatte
Bildung sollte sich an Idealen orientieren. Selbstbestimmung ist eines davon, dazu gehört, sich auch technisch nicht von Unternehmen abhängig zu machen. Oder halt das Gesetz so einzuhalten, wie es gemeint ist. Das sind Argumente, die gegen WhatsApp sprechen. Aber die Gegenseite, der ich zugeneigt bin, orientiert sich auch an Werten: Tiefe Schwellen für Kommunikation, Wertschätzung gegenüber den Kommunikationsgewohnheiten von Jugendlichen, Präsenz auch außerhalb der Präsenzzeit an Schulen.
Fazit: Die WhatsApp-Diskussion wird sehr emotional geführt im Moment. In ihr vermischen sich juristische Überlegungen mit Wertefragen. Ich plädiere für pragmatischen Datenschutz: Sich klar zu machen, welche Daten man heute vor welchem Zugriff schützen kann und soll.








Zwei Tendenzen versammelten mehrere Anwesende hinter sich: Beiträge zu ignorieren oder zu filtern, die Nonsens enthalten. Oder direkte Gespräche mit anderen Personen zu suchen, ihnen beim Bier oder am Telefon zu erklären, weshalb man eine kritische Haltung einnimmt und ihre Perspektive zu hören.



