Der Taschengeld-Smartphone-Vergleich

Auf Twitter habe ich die letzten Tage eine intensive Diskussion geführt. Ausgangspunkt war meine Aussage, es sei heute – von der Schule aus gesehen – erwartbar, dass Schülerinnen und Schüler in der fünften Klasse ein Smartphone benutzen könnten. Eltern, die ihren Kindern diese Möglichkeit verweigern, müssten sich rechtfertigen; also gute Gründe für diese Verweigerung vorbringen können. Smartphones, so meine Position, schaffen Zugänge zu wichtigen kulturellen und sozialen Räumen.

Wie das genau gemeint war, mag ein Vergleich mit Taschengeld zeigen. Nicht alle Kinder bekommen Taschengeld, die meisten aber schon. Taschengeld schafft einen Zugang zu Erfahrungen: Kinder können es sparen oder ausgeben. Sie können damit tolle Investitionen tätigen, sinnlosem Konsum verfallen. Sie sind damit einer kapitalistischen Welt ausgesetzt, vor der sie ihre Eltern zwar noch etwas schützen möchten, diesen Schutz aber auch als eine Vorbereitung verstehen. Man muss – so der allgemeine Konsens – lernen, mit Geld umzugehen.

Eltern können den Kindern auch kein Taschengeld geben. Dann würden sie nach ihren Gründen gefragt. Sie stellen dann, rein statistisch, eine Ausnahme dar.

Ein letzter Punkt: Für reiche Eltern ist Taschengeld ein pädagogisches Problem, für arme Eltern auch eine wirtschaftliche Belastung.

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Genau so ist es auch mit Smartphones. Wenn ich oben geschrieben habe, Smartphones würden Zugänge zu sozialen und kulturellen Räumen eröffnen, dann kann dieser Zugang auch eine Belastung darstellen. Er ermöglicht zunächst einfach mal Erfahrungen, die sowohl positiv wie auch negativ sein können. Aber es sind spezifische Erfahrungen: Genau so wenig wie man den Umgang mit Geld vollständig beim Monopoly Spielen erlernen kann,  genau so wenig kann man heute über einen Rechner den Umgang mit den für Kinder relevanten Netzerfahrungen lernen. Erwachsene denken das zuweilen – weil sie die spezifische mobile Dimension der Plattformen und Netzwerke nicht kennen. Snapchat lernt niemand am Laptop der Eltern.

Und so stark man den Schutz von Kindern machen kann, so gerne man dem, was Kinder im Netz machen, einen Wert absprechen möchte – nur diese spezifischen Erfahrungen führen zu dem, was wir Medienkompetenz nennen. Sie besteht aus Handlungen, einem Verständnis und einer kritischen Reflexion. Das Machen zu untersagen, um ein Verständnis und eine Reflexion zu ermöglichen – das geht nicht.

Damit ist auch gesagt: Selbstverständlich sollen Kinder nicht im Kindergarten unbeaufsichtigten, grenzenlosen Zugang zu Smartphones erhalten. Halt eben wie beim Taschengeld: Altersgerecht, abgestuft, dosiert.

2 Kommentare

  1. brueedi sagt:

    „… nur diese spezifischen Erfahrungen führen zu dem, was wir Medienkompetenz nennen.“ Falls Schule, Bildung und deren Ansprüche ausgelassen werden, stimme ich zu. Es ist nicht Aufgabe der Schule, mit bildungs-irrelevanten Diensten …

    1. brueedi sagt:

      … (das Eis kam, und ich musste unterbrechen) wie Snapchat „Zugänge zu sozialen und kulturellen Räumen eröffnen“. Zudem lernen die Kinder Snapchat unter sich, da brauchen sie niemanden, schon gar keine Schule resp. LehrerInnen oder Eltern / Erziehungsberechtigte.

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