Machtmissbrauch in pädagogischen Beziehungen

Für pädagogische Beziehungen zwischen Lehrenden und Lernenden gibt es klare Rechtsnormen. Art. 188 des Strafgesetzbuchs verbietet in der Schweiz etwa sexuelle Handlungen mit Abhängigen in Erziehungsverhältnissen. «Machtmissbrauch» hat sich als Begriff für problematische oder übergriffige Verhaltensweisen etabliert, die rechtlich erlaubt sind.

Der Tages-Anzeiger hat im Oktober 2026 ausführlich über einen solchen Fall berichtet: Ein Lehrer an einem Zürcher Gymnasium hat längere Zeit mit einer Schülerin gechattet, die er in einem Freifach betreut und gefördert hat. Auf einer Reise hat er sich zudem mit einem Schlüssel Zutritt zu ihrem Zimmer verschafft und sich auf ihr Bett gelegt.

Einen anderen Fall beschreibt Lisa Niendorf in einem LinkedIn-Post: Sie habe als Studentin eine intensive Beziehung mit einem Professor geführt:

Über mehrere Jahre habe ich im Geheimen bis in die Nacht an seinen Artikeln mitgeschrieben, ihm bei seiner Lehre geholfen und Vorträge ausgearbeitet. Und weil ich so verliebt war, habe ich es damals alles als einvernehmlich betrachtet. Doch bei einem Professor, der mit einem Anruf Türen öffnen und schließen kann, ist das rückblickend bei weitem nicht so gewesen. Heute sehe ich vor allem das Machtgefälle, auf dem diese Liebe stand. Ob ein Professor so etwas bewusst plant, lässt sich kaum feststellen. Für den Schaden spielt es auch keine Rolle. Ich habe eine posttraumatische Belastungsstörung erlitten und es hat mich Jahre gekostet, ihm auf Veranstaltungen begegnen zu können, ohne mit Zittern und Panik zu reagieren.

Beide Fälle zeigen die wesentlichen Elemente von pädagogischem Machtmissbrauch:

  1. Machtmissbrauch nimmt von pädagogischer Interaktion und Zusammenarbeit seinen Ausgang.
  2. Ältere Lehrende fördern jüngere Lernende. Ihre Macht besteht meist nicht darin, Noten zu geben oder in Selektionsprozessen mitzubestimmen, sondern darin, die Förderung einzustellen oder von ihnen Abhängigen Karrierechancen zu verbauen.
  3. Kommunikation und Zusammenarbeit finden privat und ohne das Wissen Dritter statt – im ersten Fall wussten die Eltern und die anderen Lehrpersonen nichts von diesen Chats, im zweiten Fall wussten andere Mitarbeitende der Universität nichts von der Zusammenarbeit.
  4. Die Möglichkeit, in Chats ortsunabhängig private Gespräche zu führen, ist oft ein wesentlicher Bestandteil dieses Groomings. Beziehungen würden kaum so eng, wenn man sich nicht auch ausserhalb von Treffen in Echtzeit schreiben und Bilder schicken könnte.
  5. Die Lernenden sind oft zu Beginn, teilweise oder auch gänzlich mit der intensiven und privaten Beziehung einverstanden. Die Zusammenarbeit ist zumindest phasenweise einvernehmlich und beruht auf Consent.
  6. Machtmissbrauch kann mit einer (legalen) körperlichen Beziehung verbunden sein, muss es aber nicht.
  7. Dass Verhaltensweisen unangemessen, übergriffig, problematisch und belastend sind, lässt sich oft erst im Rückblick erkennen. Zu vielen Zeitpunkten während des Machtmissbrauchs haben Betroffene kaum die Möglichkeit, wahrzunehmen oder klar auszudrücken, worin genau das Problem besteht. Das gilt unter Umständen auch für die Täter:innen, die nicht in jedem Fall merken, dass ihr Verhalten für die andere Person eine Belastung darstellt.

Aus diesen Punkten lässt sich schliessen, dass es sich um ein Slippery-Slope-Problem handelt: Erlaubte und unproblematische Handlungen führen zu übergriffigen Verhaltensweisen, in denen Machtmissbrauch dann tatsächlich stattfindet.

Als Argumentationsfigur wird die Slippery Slope in der Logik scharf kritisiert: Nur weil es Übergänge von A zu B und von B zu C gibt, bedeutet das nicht, dass A mit C gleichzusetzen oder aus denselben Gründen zu kritisieren ist. Konkret heisst das: In pädagogischen Beziehungen sind private Kommunikation und die individuelle Förderung von Begabten grundsätzlich weder problematisch noch mit Machtmissbrauch gleichzusetzen.

Nur sind die Übergänge so schleichend, dass Betroffene selbst kaum merken können, wann Grenzen überschritten werden und Machtmissbrauch stattfindet. In den Strukturen des Bildungssystems lässt sich Consent oft nicht klar abrufen oder ausdrücken: Schüler:innen fühlen sich in Schulräumen, bei Prüfungen, unter Anwesenheitszwang, in vorgegebenen Gesprächssituationen oder in Anwesenheit bestimmter Peers oder Lehrpersonen oft nicht wohl, müssen das aber aus systemischen Gründen über sich ergehen lassen, weil sie zur Schule müssen oder einen bestimmten Abschluss anstreben. Wenn innerhalb eines solchen Systems eine persönliche pädagogische Beziehung entsteht, ist dauernd unklar, ob Lernende zu etwas «ja» sagen, was die pädagogische Struktur ohnehin erzwingt, oder ob sie zu etwas Privatem «ja» sagen. Kompliziert wird das zusätzlich, weil Lernende oft auch zu etwas «ja» sagen, wovon sie sich für die Zukunft etwas versprechen, was aber möglicherweise nie eintreten wird.

Was können Verantwortliche tun, um diese Formen von Machtmissbrauch zu verhindern? Das ist keine einfache Frage, weil intensive pädagogische Beziehungen (ohne Grenzverletzungen) und die Förderung von Lernenden durchaus im Interesse von (Hoch-)Schulen liegen.

Ich schlage folgende Punkte vor:

  1. Die Schule informiert Lernende und Lehrende darüber, was sie tut, um diese Formen von Machtmissbrauch zu erkennen und zu verhindern. Sie legt Ansprechpersonen fest, an die sich Lernende wenden können, wenn sie Machtmissbrauch erleben – ohne negative Konsequenzen für die Meldenden, auch nicht im Nachhinein. Sie erklärt, was nach einer Meldung geschieht.
  2. Die Schule rechnet damit, dass es zu Machtmissbrauch kommt. Sie verfügt über Konzepte und Reglemente, die festlegen, wie sie in solchen Fällen Betroffene schützt und Lehrende sanktioniert, die Machtmissbrauch begangen haben.
  3. Schulen regeln die private Förderung von Lernenden in Reglementen. Diese sehen vor, dass mehrere Lehrende geförderte Lernende begleiten, um Abhängigkeiten zu reduzieren. Förderung darf für Lehrende kein Argument sein, private Settings zu erzwingen.
  4. Chats müssen – auch wenn sie halbprivat erfolgen – über schulische Plattformen laufen, in die Verantwortliche im Notfall Einblick nehmen können. Die Schule definiert klar, wann solche 1:1-Chats abgerufen werden.
    (Das macht Lernenden auch klar, dass ein Wechsel auf WhatsApp o. Ä. grundsätzlich ein Alarmsignal ist.)
  5. Lehrende werden darin geschult, Nähe zu teilen. Christoph Schmitt hat beschrieben, wie man sich das vorstellen kann:

Organisationen, die professionell mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, behandeln Nähe als Arbeitsgegenstand. In Sozialarbeit, Jugendhilfe und Psychotherapie gehören Supervision, Intervision und geteilte Fallverantwortung zum Standard. In einer privaten Tagesschule, die ich im Frühjahr analysiert habe, kümmern sich ganze Teams um Jugendliche in anspruchsvollen Situationen. Nähe wird dort geteilt und dadurch beobachtbar.

«Was Lehrpersonen wirklich entlasten würde, wäre…» – wenn die bürgerliche Bildungspolitik paternalistisch wird

«Was Ärzt:innen wirklich entlasten würde: Wenn sich alle Menschen gesund ernähren würden und sich nicht Unfälle verwickeln würden.» – «Was Anwält:innen und Gerichte wirklich entlasten würde: Wenn alle Menschen alles über Gesetze wüssten, sich nicht mehr scheiden lassen würden und bei Rechtsstreitigkeiten alle relevanten Informationen in kompakter Form gesammelt vorlegen würden.» – Was Bauarbeiter:innen wirklich entlasten würde: «Wenn alle Häuser genau gleich gebaut würden, Menschen keine Spezialwünsche hätten und es nie regnen würde.»

Ungefähr so klingt es, wenn bürgerliche Politiker:innen über Lehrpersonen sprechen. Nach dem Nein zum Lehrpersonalgesetz im Kanton Zürich, das Lehrpersonen so entlastet hätte, wie sie sich das wünschen, formulieren nun die Verantwortlichen für dieses Nein ihre Vorschläge, was den Lehrpersonen wirklich helfen würde.

Bei der FDP klingt steht etwa: «weniger Papier, weniger Zuständige, mehr Zeit für den Unterricht». Die Schule sei «zu kompliziert» geworden, insbesondere durch Integration.

Abgesehen davon, dass diese Ratschläge nur Dinge enthalten, die nichts kosten, sind sie auf eine polemische Art paternalistisch:

  • Die Forderung, Lehrpersonen müssten in höheren Pensen arbeiten, berücksichtigt die Gründe nicht, weshalb Lehrpersonen keine hohen Pensen leisten können oder wollen. Das kann mit Lebensumständen zusammenhängen, mit beruflicher Belastung, mit Anstellungsmodalitäten etc. Das Berufsfeld ist komplex: Ein Aufruf dazu, mehr zu arbeiten, hilft gar nichts. Viele Lehrpersonen arbeiten in Teilzeitpensen, weil sie nicht mehr arbeiten können. Ein höheres Pensum müsste ihnen erst einmal möglich gemacht werden – durch Betreuungsangebote für ihre Kinder oder bessere Arbeitsbedingungen. Alles Dinge, die etwas kosten.
  • Weniger Zuständigkeiten bedeutet, dass eine Lehrperson Tätigkeiten ausführen muss, für die sie weder qualifiziert ist noch angestellt wurde. Lehrpersonen sind nicht Logopäd:innen und nicht grundsätzlich für den DaF-Unterricht ausgebildet, sie haben nicht alle eine heilpädagogische Ausbildung und sind nicht Sozialarbeiter:innen oder Betreuer:innen. Gute schulische Arbeit erfordert multiprofessionelle Teams. Diese durch Einzelkämpfer:innen zu ersetzen, die dazu gezwungen werden, Arbeiten zu erledigen, die sich nicht tun wollen, ist keine Entlastung.
  • An Schweizer Schulen werden keine unnötigen Papiere ausgefüllt. Berichte haben eine wichtige Funktion, sie ermöglichen Verbindlichkeit, Transparenz, professionelle Arbeit. Verzichtet man darauf, geht Qualität verloren. Die Vorstellung, es gäbe irgendwo eine unnötige Bürokratie, die man auch weglassen könnte, ist populistisch und schlicht falsch.
  • Die Vorstellung einer segregierten Schule, in der homogene Klassen deutlich weniger Aufwand für die Lehrpersonen bedeuten, ist nicht mit der Realität vereinbar. Sie geht immer davon aus, dass eine Lehrperson dann die «normalen», leistungswilligen, deutschsprachigen, disziplinierten Schüler:innen mit kooperativen Eltern unterrichtet, während alle «auffälligen», unmotivierten, undisziplinierten und fremdsprachigen Schüler:innen mit den schwierigen Eltern woanders untergebracht werden. Ein Blick in die Schweizer Schulzimmer zeigt, dass erstens praktische alle Schüler:innen spezielle Bedürfnisse haben, dass zweitens viele Lehrpersonen auch nach dem Ende der Integration die schwierigeren Klassen unterrichten müssen (die noch schwieriger geworden sind) und dass drittens die Einteilung der Schüler:innen in solche Klassen so viel Ärger und Aufwand verursachen wird, dass sich dieser Schritt gar nicht lohnt. Eltern wollen nicht, dass ihre Kinder aussortiert werden – daran ändern Voten im Kantonsrat nichts.

Wenn ich in der Politik Wege suchen müsste, um Ärzt:innen, Anwält:innen oder Bauarbeiter:innen zu entlasten, dann würde ich sie fragen, was ihnen helfen würde. Bei Lehrpersonen die Wünsche zu ignorieren und ihnen stattdessen Ratschläge zu geben, halte ich für einigermassen dreist. Es ist zu hoffen, dass das in der Politik eine Ausnahme bleibt.