Alter Wein in neuen Schläuchen – digitale Verhinderungsdiskurse

Die folgenden Aspekte sind Teil eines Referats, in dem es um die Frage geht, wie denn die Verfügbarkeit Neuer Medien auch zu neuen pädagogischen Formen führen könnten. 

* * *

Digitale Methoden werden – ganz ähnlich wie pädagogische Reformen – an Schulen mit einem Strauß von Argumenten verworfen. Diese Diskurse zu benennen ist deshalb wichtig, weil sie oft vom Thema ablenken und auf der Oberfläche Behauptungen zu belegen scheinen, die lediglich Reflexe einer Abwehrbewegung sind, die ein ganz anderes Ziel haben: Einen Status Quo zu bewahren.

Im Folgenden eine unvollständige Liste mit einigen Bemerkungen.

  1. Rechtliche Bedenken.
    Sich an rechtliche Vorgaben zu halten, ist mehr als ehrenwert: Es ist eine Pflicht für Lehrkräfte und Schulen. Doch die Umsetzung dieser Pflicht nimmt unterschiedliche Formen: Geht es beispielsweise darum, in einem pädagogischen Gespräch einem Schüler zu versichern, niemandem zu erzählen, dass er zuhause Opfer häuslicher Gewalt wird, haben viele Lehrkräfte keine Bedenken, auf eine Anzeige zu verzichten, wenn das der Wunsch des Schülers ist. Sollen Seiten aus einem Lehrbuch kopiert werden, verschwendet kaum jemand Gedanken an die rechtliche Bedeutung dieses Vorgangs. Anders bei der Arbeit mit digitalen Mitteln: Da werden selbst diffizilste rechtliche Fragen an Lehrerfortbildungen behandelt, weil die Angst vorherrscht, bei einer Unterrichtsbegleitung auf einem Blog oder der Publikation eines Protokolls bei Google Drive stünde man als Lehrkraft mit einem Bein im Gefängnis.
  2. Prüfungsmodalitäten. 
    Valide Prüfungen durchzuführen ist eine elementare Aufgabe der Schule. Gleichwohl kann sich guter Unterricht nicht auf Prüfungskonzeptionen ausrichten, die nicht mehr zeitgemäß sind. Nur weil es technisch schwierig ist, Prüfungstexte digital schreiben zu lassen, bedeutet das nicht, dass viel Unterrichtszeit darauf verwendet werden soll, das handschriftliche Verfassen von Texten einzuüben. Dafür muss es didaktische Argumente geben. Logisch sind Prüfungen Resultat aus der Unterrichtsgestaltung, nicht ihre Bedingung. Machen digitale Werkzeuge Unterricht besser, dann spricht es nicht gegen sie, wenn sie bei Prüfungssituationen nicht zugelassen werden.
  3. Bildungsbürgerliche Tradition. 
    Wir sind alle einmal zur Schule gegangen und haben von beeindruckenden Lehrkräften gelernt, was in der Kultur und in der Welt relevant ist – und was nicht. Eine große Bedeutung hatten dabei beispielsweise Bücher und Bibliotheken; auch die individuelle Schaffenskraft genialer Menschen spielte eine große Rolle. Diese Tradition führen Schulen fort – meist unbewusst. Sie ist kein Argument gegen Technologie.
  4. Die Hattie-Studie.  
    »Ich bin superwichtig!«. Diese journalistische Verdichtung der Hattie-Studie ist bei vielen Lehrkräften angekommen – was sie tun, sei für den Lernerfolg entscheidend. Dabei blieb dieses »was« seltsam vage – fragt man nach, dann denken wohl viele Kolleginnen und Kollegen, Hattie hätte nachgewiesen, wie erfolgreich Frontalunterricht sei. So rechtfertigt eine angesehene wissenschaftliche Studie in der Rezeption für viele Lehrkräfte das, was sie schon immer getan haben. Nur: Das steht so nicht in der Studie. Wichtig ist eine Lehrperson, wenn sie eine gute Beziehung zu ihren Schülerinnen und Schülern unterhält, hohe Erwartungen an sie stellt, sie ihre Leistungen selbst einschätzen lässt und ständig Feedback gibt und Feedback annimmt. Das hat mit Frontalunterricht erst einmal nichts zu tun. Und spricht schon gar nicht gegen digitale Hilfsmittel, wenn die dazu dienen, gerade dieses Ideal umzusetzen. An sich wirken sie sich kaum auf den Lernerfolg aus.
  5. Inkompetenz und fehlende Zeit. 
    Wer vor eine Klasse nicht kohärent sprechen kann oder die Zeit für die Vorbereitung nicht aufbringen kann, hat sicher den falschen Beruf gewählt und wird kaum eine Stelle erhalten. Wer nicht in der Lage ist, digitale Werkzeuge einzusetzen oder die Zeit nicht hat, sich in diese Methoden einzuarbeiten – kann das sogar als Argument anbringen. Das dürfte eigentlich nicht so sein.
  6. Überholte Vorstellungen vom Berufsleben. 
    Ein Schreiner, so hat mich kürzlich eine Professorin belehrt, würde sämtliche Arbeitsschritte mit Papier und Bleistift festhalten. Das sei der Grund, weshalb das Primat der Handschrift weiterhin berechtigt sei. Es mag diesen Schreiner durchaus noch geben. Aber daneben gibt es auch den, der seine Geschäftsabläufe mit SAP erfasst und bei der Montage die Arbeitsschritte am iPad dokumentiert. In Berufen werden digitale Tools dort genutzt, wo ein Mehrwert erkennbar ist. Das muss an Schulen nicht genau gleich laufen – aber eine Vorbereitung auf die Berufswelt der 1990er-Jahre hilft niemandem. Auch den Schulen nicht, weil sie so ihre Glaubwürdigkeit und ihre wirtschaftliche Funktion aufs Spiel setzen.

Können diese Verhinderungsdiskurse durchbrochen werden, steht die wirklich wichtige Frage an: Wie können die neuen Möglichkeiten der Neuen Medien eine pädagogische Wirkung entfalten?

Wein

9 Kommentare

  1. «[…] weil die Angst vorherrscht, bei einer Unterrichtsbegleitung auf einem Blog oder der Publikation eines Protokolls bei Google Drive stünde man als Lehrkraft mit einem Bein im Gefängnis.»

    Man steht nicht mit einem Bein im Gefängnis, aber Urheberrechtsverletzungen im digitalen Raum kosten Geld und Zeit: Abmahnungen sind kostenpflichtig und man muss sich damit befassen …

    1. brueedi sagt:

      Wenn LehrerInnen auch digital lehren, und zwar wirklich lehren, müssen sie weder Urheberrechtsverletzungen noch Abmahnungen befürchten. Dann produzieren die SchülerInnen selbst, seien dies Text, Bild oder Ton. Schön, wenn die Leute von Google und damit auch von NSA & Co Schülerarbeiten vom Aufsatz bis zum Video Tutorial mitlesen und mitlernen können. Bilder zu googeln und Töne downzuloaden gehören eindeutig nicht zum digitalen Lernen.

  2. brueedi sagt:

    Zu Punkt 5:
    „Wer nicht in der Lage ist, digitale Werkzeuge einzusetzen oder die Zeit nicht hat, sich in diese Methoden einzuarbeiten – kann das sogar als Argument anbringen. Das dürfte eigentlich nicht so sein.“

    Ja – das dürfte eigentlich nicht so sein. Gut, dass wir hierin gleicher Meinung sind. Weniger gut, dass wir total unterschiedlicher Ansicht sind, wenn es um die Konsequenzen dieser Forderung geht. Als da sind: 1. Digitales Lernen gehört schon längst ins Anforderungsprofil aller Fachdidaktik-DozentInnen an den PH’s. 2. Verpflichtendes Lehren mit den digitalen Medien.

    Die PH’s haben sich während der letzten 10 Jahre derart intensiv bemüht, aus den BerufsschülerInnen Studierende und aus den LehrerInnen Dozierende zu machen, dass das Handwerk des digitalen Lernens höchstens in freiwilligen Workshops, welche dann vorallem „spannend“ sind und Spass gemacht haben, behandelt wird.

    Es ist absolut unglaublich, wieviel Geld noch immer in Computerräume und deren Unterhalt investiert wird – und dabei mehr oder weniger nichts heraus schaut.

    Erst wenn wir in der Lage sind, diese absolut unhaltbaren Zustände wirklich zu akzeptieren, können wir bereit sein, das digitale Lernen in die Schule zu bringen.

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