Bemerkungen zu Copyright und Datenschutz

Die folgenden Anmerkungen greifen zwei Fälle auf, die sich in den Schweizer Medien in der letzten Woche ergeben haben:

  1. Kurt W. Zimmermann schreibt in der Wochenzeitung Weltwoche eine Medienkolumne. Vor zwei Wochen beschrieb Zimmermann da unter dem Titel »Welcome to the Club« (Paywall, Ausriss unten), wie er mittels des Weltwoche Anwalts Martin Wagner dem Chefredaktor der »Schweiz am Sonntag«, Patrik Müller, untersagt habe, seine Kolumne auf Twitter zu verbreiten.
    Seither wird seine Kolumne auf Twitter wöchentlich aufgeschaltet, von einem mittlerweile gelöschten Konto aus (Google-Cache-Link) und einem noch aktiven. Beide Konten werden anonym betrieben. Ob Zimmermann dagegen wie angekündigt juristisch vorgehen kann, darf zumindest bezweifelt werden. zimmermann
  2. Auf dem neuen Medienportal Watson berichtete Maurice Thiriet darüber, dass ein Schweizer Millionenerbe hohe Schulden habe. Dieser behauptete, die verwendeten Informationen – ein Auszug aus dem Betreibungsregister – seien veraltet und daher falsch. Daraufhin publizierte Thiriet den kompletten Auszug, auf dem ein aktuelles Datum zu lesen war.

Beiden Fällen ist gemeinsam, dass Informationen bzw. Daten veröffentlicht werden, welche Betroffene so nicht veröffentlicht haben wollen. Während 1. ein klarer Verstoss gegen das Schweizer Urheberrecht darstellt, der aber kaum geahndet werden kann, ist bei 2. zumindest umstritten, ob Auszüge aus dem Betreibungsregister veröffentlicht werden dürfen. Zugänglich sind sie allen, die ein Interesse an den entsprechenden Informationen belegen können (z.B., weil sie gedenken, mit einer Person einen Vertrag abzuschließen).

Mit den heutigen Möglichkeiten kann jede Information, sei sie durch Datenschutz oder Copyright geschützt, anonym publiziert und legal abgerufen werden (wer die publizierte Kolumne oder den Auszug liest, macht sich in der Schweiz sicher nicht strafbar).

Ich sehe zwei Konsequenzen aus dieser Problemlage:

Erstens müssen staatliche Informationen, Datenbanken und Register der Öffentlichkeit leicht zugänglich gemacht werden. Gewisse Auswirkungen von so genanntem »Doxing« – dem bösartigen Veröffentlichen privater Informationen über eine Person oder eine Gruppe – können gelindert werden, wenn diese Informationen öffentlich zugänglich sind. Letztlich heißt das, dass das Betreibungsregister und ähnliche Datenquellen wie das Telefonbuch abrufbar sein müssten. (»Doxing« meint auch, dass anonyme Profile identifiziert werden – das ist hier nicht gemeint.)

Für das Urheberrecht bedeutet diese Einsicht letztlich, dass das Vertrauen in ein Geschäftsmodell, das über die exklusive Bestimmung von Verbreitungskanälen und -weisen funktioniert, zumindest erschüttert ist.

Zu meinen, dem Staat mehr Möglichkeiten zu geben, um solche Vergehen unterbinden zu können, ist zweitens gleichbedeutend mit einem totalitären Staat. Das formuliert Rick Falkvinge heute in einer Kolumne sehr klar:

Any digital, private communications channel can be used for private protected correspondence, or to transfer works that are under copyright monopoly.
In order to prevent copyright monopoly violations from happening in such channels, the only means possible is to wiretap all private digital communications to discover when copyrighted works are being communicated. As a side effect, you would eliminate private communications as a concept. There is no way to sort communications into legal and illegal without breaching the postal secret – the activity of sorting requires observation.
Therefore, as a society, we are at a crossroads where we can make a choice between privacy and the ability to communicate in private, with all the other things that depend on that ability (like whistleblower protections and freedom of the press), or a distribution monopoly for a particular entertainment industry. These two have become mutually exclusive and cannot coexist, which is also why you see the copyright industry lobbying so hard for more surveillance, wiretapping, tracking, and data retention (they understand this perfectly).

Kurz: Als Gesellschaft stehen wir heute vor der Wahl, entweder Konzepte wie das Briefgeheimnis, private Kommunikation, Pressefreiheit und Schutz von Whistleblowern aufzugeben, oder aber die gängige Vorstellung von Copyright. Das Urheberrecht in der heutigen Form kann nur geschützt werden, wenn Kommunikation vollumfänglich überwacht wird.

Die Konsequenzen sind verstörend, das Dilemma aber anders nicht lösbar. Jeder Verstoß gegen das Urheberrecht, jede Veröffentlichung von staatlich geschützten Informationen macht das deutlich. Und jede Forderung nach mehr Überwachung im Netz.

11 Kommentare

  1. Dieser Text vermischt zwei Themen, die nichts miteinander zu tun haben (Schutz der Privatsphäre bezw. Urheberrecht). Zudem verkennt der Autor die Mechanismen der Medienproduktion und betrachtet das Thema Urheberrecht durch eine stark ideologisch gefärbte Brille. So ist ein unbekömmlicher Cocktail ohne Erkenntnisgewinn entstanden. Der Reihe nach:

    1. Es gehört zum journalistischen Anfängerwissen, dass die Privatsphäre bei prominenten Personen weniger stark gewichtet wird als bei Herrn Müller von nebenan. Diese Regel hat sich im journalistischen Alltag bestens bewährt. Wenn also Herr Müller eine Affäre hat, ist das kein Thema für die Medien, wenn der französische Präsident eine hat, sehr wohl. Aus diesem Grund war es korrekt, dass watson.ch den Auszug aus dem Betreibungsregister veröffentlicht hat. Es ist unerheblich, ob der Betroffene das wollte oder nicht, und es ist auch nicht «umstritten», ob die Publikation korrekt war. Kein ausgewiesener Medienexperte hat das bisher bestritten.

    2. Auch wenn es in gewissen Kreisen zum guten Ton gehört, das Urheberrecht zu missachten, ist juristisch gesehen klar, dass die anonymen Twitterer, die Kurt W. Zimmermanns Texte gratis verteilen, das Urheberrecht missachten. Hier liegt ein Gesetzesverstoss vor, und das hat absolut nichts mit dem Vorgehen von watson.ch zu tun. watson.ch hat mit der Veröffentlichung des Betreibungsregisterauszugs keine Gesetze missachtet. Es ist deshalb sinnlos, diese beiden Vorgänge miteinander zu vergleichen. Diesen beiden Fällen ist überhaupt nichts gemeinsam (ausser, dass Informationen elektronisch verbreitet wurden, aber das wäre eine Binsenwahrheit).

    3. Die im Text postulierten «Konsequenzen» sind nicht plausibel. Die Idee, das Betreibungsregister integral zu veröffentlichen, ist haarsträubend. Und die Überlegungen, die zu dieser Forderung führen, sind, wie oben beschrieben, nicht logisch und beruhen auf einer gedanklichen Konfusion. Die Privatsphäre ist nach wie vor ein wichtiges Gut, und sie muss heute mehr denn je geschützt werden. Weil watson.ch wie erwähnt nichts Falsches gemacht hat, ist es nicht nötig, das System zu ändern.

    4. Das Urheberrecht wird in der Schweiz heute mit Füssen getreten. Es stimmt schlicht nicht, was Andreas von Gunten behauptet (dass es keine schwerwiegenden Verstösse gegen das Urheberrecht gebe). Täglich werden Texte, Filme, Computergames, Fotos und Musikstücke im grossen Massstab gratis konsumiert, und die meisten Täter haben nicht mal ein Unrechtsbewusstsein. Auch die fast durchwegs hämischen Reaktionen auf Kurt W. Zimmermanns berechtigten Protest gegen die Urheberrechtsverstösse zeigen, wie wenig das Urheberrecht heute noch gilt. Dazu kommt, dass Instanzen bis zum Bundesrat keinen Handlungsbedarf sehen. Das Verhalten des Bundesrates kommt einer Einladung zum Raubkopieren gleich. Hier müsste die Politik dringend korrigiert werden, so dass beispielsweise Filesharing-Anbieter bestraft werden und auch das Raubkopieren im kleineren Massstab nicht mehr als Kavaliersdelikt betrachtet wird. Auch die modische, verharmlosende Rhetorik, die statt Raubkopien lieber von der «exklusiven Bestimmung von Verbreitungskanälen» redet (Zitat P. Wampfler) ist ein Teil des Problems.

    5. Es stimmt auch nicht, dass der Staat plötzlich «totalitär» würde, wenn er das Urheberrecht durchsetzen würde. Solche Horror-Rhetorik ist nicht zielführend. Der Staat bestraft auch andere Gesetzesverstösse wie Verkehrsdelikte oder Raub von Wertgegenständen seit langem mit strengen Strafen, ohne dass wir deshalb in einem totalitären System leben würden. Es wäre schon viel gewonnen, wenn Autoren wie P. Wampfler endlich einsehen würden, dass die Produktion von gehaltvollen Zeitungsartikeln, Musik, Filmen usw nicht mehr möglich ist, wenn immer grössere Teile der Konsumenten nicht bereit sind, die Autoren für ihre Arbeit zu bezahlen.

    1. Danke für diesen ausführlichen Kommentar. Ein paar Anmerkungen dazu:
      a) Die juristische Beurteilung der Veröffentlichung eines Betreibungsregisterauszugs scheint mir hier etwas vorschnell vorgenommen zu werden. Selbstverständlich gehört es zu der Aufgabe der Presse, auch sensible Daten zu veröffentlichen, und wie allen, die sich regelmäßig mit Presseethik auseinandersetzen weiß ich, dass Amtspersonen und Personen des öffentlichen Lebens nur im reduzierten Maße einen Schutz der Privatsphäre geltend machen können. Daraus lässt sich aber noch keine rechtliche Beurteilung ableiten. Die Presse kann bei der Erledigung ihrer Aufgabe durchaus Gesetze übertreten. Dass kein »ausgewiesener Medienexperte« den Fall beurteilt hat, spricht weder für die eine noch die andere These.
      b) Wie auch immer das Watson-Beispiel zu beurteilen ist: Letztlich kann jeder Betreibungsregisterauszug genau gleich wie der von PLV publiziert werden. Man erinnere sich nur an den Fielding-Borer-Rosenkrieg, der zur Publikation von sensiblen Dokumenten und Videos durch eine Privatperson geführt hat, an denen kein öffentliches Interesse bestand: http://philippe-wampfler.com/2011/05/01/ein-paar-gedanken-zum-rosenkrieg-fielding-borer/
      Mag sein, dass ich das zu wenig klar ausgedrückt habe: Aber deswegen ist der Fall für mich symptomatisch.
      c) Interessant finde ich den Vergleich mit Verkehrsdelikten. Der Staat kann Verkehrsdelikte nicht verhindern, sondern nur nachträglich bestrafen. Und das auch mit gravierenden Lücken: Viele Autofahrerinnen und Autofahrer übertreten Regeln bewusst und systematisch, ohne dass der Staat eingreifen könnte. Nun könnte man ein System einführen, das zumindest auf der Autobahn abschnittweise die Geschwindigkeit jedes Fahrzeugs kontrolliert, ja: Man könnte sogar in jedes Fahrzeug einen GPS-Tracker einbauen und sie so ständig auf die Geschwindigkeit oder andere Delikte hin überprüfen. Wäre das ein totalitäres System? Ich denke ja.
      Genau gleich ist es beim Urheberrecht. So groß der Anteil an Rhetorik sein mag: Will der Staat verhindern, dass Menschen privat Kopien von urheberrechtlich geschütztem Material tauschen, dann muss er jeden privaten Kommunikationsvorgang überwachen. Das Strafmass ist dabei ein völlig irrelevanter Aspekt: Filesharing gibt es auch in Ländern, die dafür drakonische Strafen vorsehen.
      (Und wenn wir schon dabei sind: Wer Musik, Filme oder EBooks zur privaten Nutzung runterlädt, macht sich in der Schweiz nicht strafbar.)

      1. silvertrain64 sagt:

        «Letztlich kann jeder Betreibungsregisterauszug genau gleich wie der von PLV publiziert werden»: Nein, eben nicht. Wie gesagt wird die Privatsphäre weniger stark gewichtet, wenn es um prominente Personen geht. Rosenkrieg hin oder her. Kann sein, dass dieses Prinzip hin und wieder geritzt wird, aber es ist dennoch ein gutes Prinzip. watson.ch hat nicht dagegen verstossen, und der Fall ist auch nicht im geringsten «symptomatisch».

        Ich habe nie behauptet, der Staat könne kriminelles Verhalten völlig verhindern. Aber wenn man Regeln aufstellt, kann man Kriminalität zumindest eindämmen. Und hier gibt es im Bereich des Urheberrechts noch viel zu tun. Es sind viele Zwischenstufen denkbar zwischen der heutigen Laisser-faire-Politik und einem totalitären Überwachungsstaat. Wenn der Bundesrat zB Filesharing-Angebote bestrafen würde, hätte das eine starke Signalwirkung, aber die Bürger würden deswegen nicht lückenlos überwacht. Man könnte auch das Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Werken verbieten (so wie das Überschreiten von Tempolimiten verboten ist), ohne alle Computerbesitzer lückenlos zu überwachen (so wie die Autofahrer heute auch nicht lückenlos überwacht werden). Dein 1984-Horrorszenario ist an den Haaren herbeigezogen. Du malst den Teufel an die Wand, um die aktuelle Laisser-faire-Politik in einem besseren Licht darzustellen, weil du diese Politik gut findest. Das ist eine demagogische Argumentation.

      2. Du mischst einen presseethische Argumentation mit einer technischen. Verantwortungsbewusste Journalistinnen und Journalisten veröffentlichen Betreibungsregisterauszüge nur unter ganz strengen Bedingungen, User in sozialen Netzwerken nicht. Was haben wir alle schon für Pranger im Netz gesehen. Wer hindert denn den verärgerten Kunden oder die betrogene Vermieterin daran, Betreibungsregisterauszüge auf einem anonymen Pranger zu veröffentlichen?

        Was du »Laissez-Faire-Politik« nennst, beinhaltet einen umfassenden Schutz von Urheberrechten. Woher nimmst du, dass Filesharing-Angebote, die Urheberrechte verletzen, in der Schweiz legal seien? Niemand darf in der Schweiz urheberrechtlich geschütztes Material veröffentlichen oder einer Öffentlichkeit zugänglich machen. Nur der Konsum und die Privatkopie sind erlaubt.

        Der Punkt, wo der Totalitarismus eben mehr ist als eine »demagogische Argumentation« sind die technischen Möglichkeiten: Wenn es denn private Kommunikation noch gibt, die der Staat nicht überwacht – dann gibt es automatisch auch Filesharing. Weil Filesharing nichts anderes als private Kommunikation ist. Natürlich kann man ein paar Maßnahmen einführen oder bejahen, die letztlich Symptome behandeln. Will man aber Urheberrechte in der der aktuellen Form konsequent schützen, gibt es keinen Weg an der totalen Überwachung vorbei. Will man das nicht, kann man natürlich härtere Strafen etc. einführen, ändert aber am Problem letztlich nichts.

    2. avongunten sagt:

      Zu 4) Wer sind die Täter aus Deiner Sicht? Wenn Du damit die Konsumenten von Inhalten im Internet meinst, dann kannst Du nicht von Tätern sprechen, denn diese machen nichts Illegales und selbst die AGUR12, in welcher Notabene vor allem die Content-Industrie tonangebend war, will an diesem Umstand nichts ändern, sprich, sieht hier keinen Handlungsbedarf, wie der Bundesrat. Der Download von Inhalten im Netz, egal aus welcher Quelle ist in der Schweiz legal, dafür bezahlen wir hohe Abgaben auf verschiedene Arten von Datenspeichern, die an die Verwertungsgesellschaften und von dort an die Urheber gehen. Die Behauptung, dass in der Schweiz das Urheberrecht mit Füssen getreten hat keine Grundlage. Es ist in der Schweiz nicht möglich systematisch und schwerwiegend gegen das geltende Urheberrecht zu verstossen ohne mit rechtlichen Konsequenzen rechnen zu müssen. Darum gibt es in der Schweiz auch keine einzige Firma oder andere Gruppierung die das Netz zur Urheberrechtsverletzung im grossen Stil über längere Zeit nutzt oder nutzen kann. Das Internet ist in der Schweiz kein rechtsfreier Raum, war es noch nie und soll es auch nicht sein. Die bestehenden Gesetze gelten auf Websites genauso wie auf Papier.

      zu 5) Es geht bei den AGUR12 Vorschlägen nicht um das Durchsetzen des Urheberrechts, das geht ja heute schon. Sondern um die Einrichtung einer Überwachungsinfrastruktur, damit die Unterhaltungsindustrie den Rechtsweg abkürzen kann. Eine solche Überwachungsinfrastruktur ist ein totalitäres Instrument, das ganz man drehen und wenden, wie man will.

  2. avongunten sagt:

    Ich bin mit “ 1. ein klarer Verstoss gegen das Schweizer Urheberrecht darstellt, der aber kaum geahndet werden kann,“ nicht ganz einverstanden.

    Verstösse gegen das Schweizer Urheberrecht können sehr wohl geahndet werden. Auch der von Dir hier geschilderte. Es ist m.E. sehr wohl möglich sein, bei einem klaren Rechtsverstoss auch die Daten des Anbieters des Twitter Accounts zu erhalten.

    In der Schweiz gibt es keine systematischen geschweige denn kommerzielle Verstösse gegen das Urheberrecht im Internet, die nicht verfolg werden bzw. werden können.

    Das wichtig klarzustellen, weil die AGUR12 und die anderen Befürworter einer flächendeckenden Internet-Überwachung dauernd behaupten, dass das Internet ein rechtsfreier Raum sei und dass das Urheberrecht nicht durchgesetzt werden könne, was schlichtweg nicht wahr, sondern reine Kampfrhetorik ist, um eine Verschärfung des Urheberrechts zu begründen.

    1. Ohne die wichtige politische Arbeit gegen Überwachung torpedieren zu wollen, bin ich in diesem Fall anderer Ansicht. Twitter oder andere Anbieter würden doch bei Klagen:
      a) den Content umstandslos löschen (Takedown) und im Wiederholungsfall Konto deaktivieren
      b) (allenfalls) IP-Adresse an autorisierte Stellen kommunizieren.
      Die IP-Adresse müsste in der Schweiz identifizierbar sein. Ohne in die Details zu gehen gibt es da doch verschiedene Szenarien, in denen das nicht möglich ist.
      Kurz: Eine Kaskade von richtig betriebenen Twitter-Accounts ermöglicht kontinuierlichen Verstoß gegen das Urheberrecht, ohne dass gegen die dahinter stehenden Personen rechtlich vorgegangen werden kann.
      Oder täusche ich mich?

      1. avongunten sagt:

        Einverstanden, wer wirklich unbedingt will, kann sich mit entsprechendem Aufwand verstecken und sich so dem Zugriff entziehen. Ich bin allerdings ziemlich sicher, dass sich ein solches Katz-und-Maus Spiel auf längere Sicht für einen der Beteiligten nicht lohnt und damit wieder aufhört. Mir ist einfach wichtig, dass wir feststellen, dass es in der Schweiz keine schwerwiegenden und systematischen Verstösse gegen das Urheberrecht im Internet gibt, und zwar darum, weil gegen solche auch heute und mit den bestehenden Rechtsmittel vorgegangen werden kann.

      2. Dem stimme ich zu – mit einem kleinen Fragezeichen bei Computergames.

    2. Carolina sagt:

      Interessante Grafik, besonders die Teile mit Bezahlsystem etc.. M.E. gibt es auch noch die Verlagerung zu erhf6hten Konzertpreisen zu aereysilann (we4re statistisch dann eine andere Grafik).

    3. It’s wonderful to have you on our side, haha!

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit Deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Twitter-Bild

Du kommentierst mit Deinem Twitter-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit Deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..