Die folgenden Anmerkungen greifen zwei Fälle auf, die sich in den Schweizer Medien in der letzten Woche ergeben haben:
- Kurt W. Zimmermann schreibt in der Wochenzeitung Weltwoche eine Medienkolumne. Vor zwei Wochen beschrieb Zimmermann da unter dem Titel »Welcome to the Club« (Paywall, Ausriss unten), wie er mittels des Weltwoche Anwalts Martin Wagner dem Chefredaktor der »Schweiz am Sonntag«, Patrik Müller, untersagt habe, seine Kolumne auf Twitter zu verbreiten.
Seither wird seine Kolumne auf Twitter wöchentlich aufgeschaltet, von einem mittlerweile gelöschten Konto aus (Google-Cache-Link) und einem noch aktiven. Beide Konten werden anonym betrieben. Ob Zimmermann dagegen wie angekündigt juristisch vorgehen kann, darf zumindest bezweifelt werden. - Auf dem neuen Medienportal Watson berichtete Maurice Thiriet darüber, dass ein Schweizer Millionenerbe hohe Schulden habe. Dieser behauptete, die verwendeten Informationen – ein Auszug aus dem Betreibungsregister – seien veraltet und daher falsch. Daraufhin publizierte Thiriet den kompletten Auszug, auf dem ein aktuelles Datum zu lesen war.
Beiden Fällen ist gemeinsam, dass Informationen bzw. Daten veröffentlicht werden, welche Betroffene so nicht veröffentlicht haben wollen. Während 1. ein klarer Verstoss gegen das Schweizer Urheberrecht darstellt, der aber kaum geahndet werden kann, ist bei 2. zumindest umstritten, ob Auszüge aus dem Betreibungsregister veröffentlicht werden dürfen. Zugänglich sind sie allen, die ein Interesse an den entsprechenden Informationen belegen können (z.B., weil sie gedenken, mit einer Person einen Vertrag abzuschließen).
Mit den heutigen Möglichkeiten kann jede Information, sei sie durch Datenschutz oder Copyright geschützt, anonym publiziert und legal abgerufen werden (wer die publizierte Kolumne oder den Auszug liest, macht sich in der Schweiz sicher nicht strafbar).
Ich sehe zwei Konsequenzen aus dieser Problemlage:
Erstens müssen staatliche Informationen, Datenbanken und Register der Öffentlichkeit leicht zugänglich gemacht werden. Gewisse Auswirkungen von so genanntem »Doxing« – dem bösartigen Veröffentlichen privater Informationen über eine Person oder eine Gruppe – können gelindert werden, wenn diese Informationen öffentlich zugänglich sind. Letztlich heißt das, dass das Betreibungsregister und ähnliche Datenquellen wie das Telefonbuch abrufbar sein müssten. (»Doxing« meint auch, dass anonyme Profile identifiziert werden – das ist hier nicht gemeint.)
Für das Urheberrecht bedeutet diese Einsicht letztlich, dass das Vertrauen in ein Geschäftsmodell, das über die exklusive Bestimmung von Verbreitungskanälen und -weisen funktioniert, zumindest erschüttert ist.
Zu meinen, dem Staat mehr Möglichkeiten zu geben, um solche Vergehen unterbinden zu können, ist zweitens gleichbedeutend mit einem totalitären Staat. Das formuliert Rick Falkvinge heute in einer Kolumne sehr klar:
Any digital, private communications channel can be used for private protected correspondence, or to transfer works that are under copyright monopoly.
In order to prevent copyright monopoly violations from happening in such channels, the only means possible is to wiretap all private digital communications to discover when copyrighted works are being communicated. As a side effect, you would eliminate private communications as a concept. There is no way to sort communications into legal and illegal without breaching the postal secret – the activity of sorting requires observation.
Therefore, as a society, we are at a crossroads where we can make a choice between privacy and the ability to communicate in private, with all the other things that depend on that ability (like whistleblower protections and freedom of the press), or a distribution monopoly for a particular entertainment industry. These two have become mutually exclusive and cannot coexist, which is also why you see the copyright industry lobbying so hard for more surveillance, wiretapping, tracking, and data retention (they understand this perfectly).
Kurz: Als Gesellschaft stehen wir heute vor der Wahl, entweder Konzepte wie das Briefgeheimnis, private Kommunikation, Pressefreiheit und Schutz von Whistleblowern aufzugeben, oder aber die gängige Vorstellung von Copyright. Das Urheberrecht in der heutigen Form kann nur geschützt werden, wenn Kommunikation vollumfänglich überwacht wird.
Die Konsequenzen sind verstörend, das Dilemma aber anders nicht lösbar. Jeder Verstoß gegen das Urheberrecht, jede Veröffentlichung von staatlich geschützten Informationen macht das deutlich. Und jede Forderung nach mehr Überwachung im Netz.