Kinderfotos auf Social Media

Das bin ich. Als ich sieben war, wurde ich von Bienen gestochen. Meine Augen schwollen zu. Meine Eltern machten ein Bild, das Bild klebten sie in ein Fotoalbum. Als ich es vor drei Jahren durchsah, digitalisierte ich das Bild und publizierte es auf meiner Facebook-Seite.

Heute würden viele Eltern das Bild direkt ins Internet laden – ihren Freunden zeigen, wie lustig ihre Kinder aussehen, wie süss, wie unbeholfen. Einige tun es direkt aus dem Kreißsaal und dann sehr regelmäßig, z.B. auf einem speziellen Blog – andere sehr zurückhaltend oder fast nie. Und doch gibt es auch von diesen Kindern viele Bilder im Netz: Z.B. werden sie von Krankenhäusern wie dem Triemli-Spital in Zürich ins Netz gestellt und auch während Jahren archiviert.

Wo liegt das Problem? Wer fotografiert wird, hat das Recht am eigenen Bild. Es bedeutet, vereinfacht gesagt, dass fotografierte Personen bestimmen dürfen, wie und ob ihr Bild veröffentlich wird – außer, man befindet sich an einem Anlass, wo man gerechnet werden muss, dass Bilder gemacht und publiziert werden, oder man ist eine Person, an der ein sehr starkes öffentliches Interesse besteht. Genauer habe ich das für Social Media hier dargelegt, interessant ist auch dieser Text aus dem NZZ Folio.

Kinder haben auch ein Recht am eigenen Bild. Art. 301 ZGB besagt:

Die Eltern leiten im Blick auf das Wohl des Kindes seine Pflege und Erziehung und treffen unter Vorbehalt seiner eigenen Handlungsfähigkeit die nötigen Entscheidungen.

Kinder können nicht darüber entscheiden, wo und wie ihre Bilder publiziert werden sollen – also übernehmen die Eltern diese Entscheidung. Das ist die gängige Praxis. Nun gibt es aber einen grundlegenden Konflikt, der analog auch in der Debatte um die Beschneidung von Knaben aufscheint: Die Interessen der Eltern – ein Bild zu publizieren, weil sie ihren Nachwuchs präsentieren wollen – kollidieren mit dem Recht des Kindes an seinen eigenen Bildern.

Für die Kinderlobby Schweiz formuliert Daniel Goldberg ein wichtiges Prinzip:

Das Ausmass der Fremdbestimmung möglichst klein und die künftige Selbstbestimmung möglichst offen zu behalten.

Gerade darum geht es auch bei der Publikation von scheinbar harmlosen Bildern: Es ist unklar, wie sich das Kind entwickelt. Vielleicht wird es durch einen Unfall behindert. Vielleicht ändert es seine sexuelle Orientierung. Vielleicht wird es eine öffentliche Figur. Der Punkt ist: Eltern können nicht wissen, welche Interessen ein Kind haben wird und welche Bilder es von sich publizieren will. Es gibt nichts, was hier zu einer Güterabwägung führen könnte: Das Interesse der Eltern, Bilder ihrer Kinder zu publizieren, ist sicher weniger stark als das Recht der Kinder.

Das Fazit ist ganz einfach: Keine Bilder von Kindern im Internet öffentlich verfügbar machen. Das fordert eine Initiative auf Facebook bereits seit längerem. Sind die Kinder Teil eines größeren öffentlichen Anlasses und als einzelne nicht identifizierbar, mag das eine Ausnahme sein. Ansonsten sehe ich aber nicht, warum man diesen Grundsatz verletzen würde. Ich freue mich aber über eine Diskussion in den Kommentaren.