Kürzlich habe ich auf Twitter einen Newsletter des Philologen-Verband NRW diskutiert, in dem folgende Passage steht:
Digitale Medien sollten nur dort Anwendung finden, wo es pädagogisch und didaktisch sinnvoll und verantwortbar erscheint. Die Verantwortung für den Einsatz trägt dabei die einzelne Lehrkraft, die den Einsatz im Rahmen ihrer pädagogischen Freiheit und methodischer wie didaktischer Erwägungen plant und durchführt.
Der Kern der Argumentation ist die »pädagogische Freiheit«. Der Verband sieht sie als ein Recht der Lehrkraft, autonom nach eigenem Gutdünken zu entscheiden und sich gegen Ansprüche von Wirtschaft, Gesellschaft, Fachdidaktik, Medienpädagogik etc. abzugrenzen.
Selbstverständlich ist Freiheit ein schillernder Begriff. Freiheit ist einerseits Ermächtigung zum Handeln (frei ist, wer handeln kann), andererseits Abgrenzung gegenüber fremden Einflüssen (frei ist, wer zu nichts gezwungen wird). Einseitige Auslegungen sind meist problematisch.
Auf pädagogische Freiheit übertragen heißt das: Frei ist, wer über verschiedene Handlungsmöglichkeiten verfügt und sich unter ihnen ohne Zwang entscheiden kann.
So betrachtet taugt das Argument nicht dazu, um eine Weigerung, digitale Medien in den Unterricht einzubeziehen, zu stützen. Pädagogische Freiheit kann dazu führen, in einem bestimmten pädagogischen Kontext auf digitale Medien zu verzichten. Sie aber generell abzulehnen, ist keine Option: Weil das dazu führt, dass die betroffenen Lehrpersonen das gar nicht könnten.
Wie der folgende Tweet zeigt, lohnt sich aber eine etwas breitere Diskussion dessen, was pädagogische Freiheit bedeutet.
Für mich zeigt sich hier ein Problem, das auch in der Unterscheidung von Verantwortung und Eigenverantwortung virulent wird. »Eigenverantwortung« meint, dass ich für meine Handlungen insofern verantwortlich bin, als dass sie mich betreffen. Verantwortung meint aber, dass mein Handeln immer in einem gesellschaftlichen Kontext erfolgt und nicht nur ausschließlich mich betrifft. Mehr noch: Mein Handeln hat auch komplexe indirekte Effekte, die ich als verantwortungsvoller Menschen reflektieren, bedenken und berücksichtigen müsste.
Das heißt für pädagogisches Handeln: Wer pädagogische Freiheit ernst nimmt, berücksichtigt den gesamten Kontext, in dem es erfolgt. Berücksichtigt werden dabei:
- Die von diesem Handeln direkt Betroffenen, die Lernenden also.
- Die Kolleginnen und Kollegen.
- Die Eltern.
- Der demokratische Auftrag der Schule (Lehrplan etc.).
- Die relevanten gesellschaftlichen Entwicklungen.
- Die lokale Einbettung der Schule und die mit der Schule verbundenen Institutionen.
Pädagogische Freiheit wird missverstanden, wenn sie als Abgrenzung gegenüber diesen sechs Punkten benutzt wird.
Anders formuliert: Zu pädagogischen Verantwortung gehört es, die von Axel Krommer vorgeschlagenen Schieberegler einzustellen. Die Freiheit besteht jetzt nicht darin, diese Regler so einzustellen, wie es einer Lehrkraft gefällt – sondern es in Abstimmung mit Lernenden, anderen Lehrenden und der Gesellschaft so zu tun, dass es stimmt. Wo gibt es einen Freiheitsgrad? Die Regler werden nicht von einem Ministerium, einer Schulleitung oder Wirtschaftsverbänden eingestellt, sondern es ist der Lehrkraft überlassen, diese Justierung verantwortungsbewusst vorzunehmen. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.