Diese Liste versammelt Konflikte, die durch digitale Kommunikation sichtbar geworden sind. Alle Fälle sind dokumentiert – ohne dass meine Schilderung notwendigerweise objektiv ist, weil ich meistens nur über die Berichterstattung in Massenmedien davon Kenntnis habe. Es kann durchaus sein, dass der aktuelle Stand der Verfahren hier nicht erwähnt oder verlinkt wird. Sie bilden die Basis für Workshops, in denen Teilnehmende dazu Stellung nehmen sollen.
Eine Druckversion als pdf gibt es hier.
Wenn jemand weitere Fälle beisteuern kann, freue ich mich über eine E-Mail und ergänze die Liste gerne! Der Beitrag wird laufend mit Updates versehen.
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- Kündigung per WhatsApp
Der Chef eines Monteurs spricht ihm per WhatsApp die Kündigung aus. Das ist in der Schweiz eine rechtlich gültige Form der Kündigung. Der Monteur ist verärgert und wendet sich an 20Minuten: »Mich stört, dass mein Chef mich nicht angerufen oder einen Termin vereinbart hat.« - Der Kristallnacht-Tweet
Ein Informatiker setzt an einem Samstagabend auf Twitter eine Meldung ab: »Vielleicht brauchen wir wieder eine Kristallnacht, diesmal für Moscheen.« Er verliert seinen Job, wird aus der SVP ausgeschlossen und muss sein Amt in der Schulpflege abgeben. Zudem wird er verurteilt und muss mehrere 1000 Franken Busse zahlen. (In der Folge wurde auch ein Politiker der Grünen verurteilt, welcher den Informatiker auf Twitter mit Nazis verglichen hatte.)
Ähnlich liegt der bekannte Fall von Justine Sacco, die nach einem Tweet ihre Karriere aufgeben musste und unter massive Kritik geriet. - Das Ice-Tea-Video
Eine 15-jährige Schülerin hat mit ihrem Freund zusammen ein pornografisches Video gemacht, in dem sie sich mit einer Ice-Tea-Flasche befriedigt. Nach der Trennung hat ihr ebenfalls 15-jähriger Freund den Film online verbreitet. Mehrere Zeitungen haben darüber berichtet, so dass es ein großes Publikum erreicht hat. Die junge Frau ist schwer traumatisiert, ihre Familie musste umziehen. Mittlerweile wurden 11 Strafverfahren wegen Verbreitung von Kinderpornografie eröffnet – auch gegen die im Video zu sehende Frau. - Facebook-Parties
Immer wieder verbreiten sich via Facebook Party-Einladungen – teils gewollt, teils nicht gewollt. So entstehen Massenparties, die kaum mehr kontrolliert werden können und für die keine Bewilligung vorliegt. - Nacktbilder vom Arbeitsplatz
Eine Sachbearbeiterin, die im Bundeshaus arbeitete, verbreitete über Twitter Nacktbilder von sich. Einige davon wurden am Arbeitsplatz aufgenommen. Als verschiedene Medien darüber berichtete, wurde die Sekretärin erst freigestellt und dann entlassen. - Auflösung des Lehrvertrags wegen Facebook-Kommentar über Lehrerin
Eine 15-jährige Schülerin wurde eine Lehrstelle auf einer Gemeinde aus 150 Bewerbungen ausgewählt. Ihr Lehrvertrag wurde aufgelöst, als die Lehrverantwortliche erfuhr, dass sich die junge Frau auf Facebook abschätzig über eine Lehrerin geäußert hatte. - Probleme bei der Einreise in die USA
Ein britisches Paar scherzte via Twitter über ihre bevorstehende USA-Reise. Es wurde bei der Einreise verhaftet und ausgewiesen. (Auch ein Deutscher Musiker erhielt wegen E-Mails und digitalen journalistischen Arbeiten ein Einreiseverbot in den USA.) - Der falsche Leserbrief
In einer Regionalzeitung veröffentlicht eine Pensionärin einen Leserbrief, in dem sie einen falschen Vergleich zwischen AHV-Zahlungen und Ausschüttungen an Asylbewerbende vornimmt. Der Leserbrief wurde auf Facebook über 90’000 Mal geteilt und erhielt so massive Aufmerksamkeit. - Die Facebook-Drohung
Ein Gymnasiast schreibt an seinem Geburtstag auf seinem Facebook-Profil:Freut sich hüt niemert, dass ich gebore worde bin… ich schwör, ich zahls eu allne zrug! es isch nöd e frag vo de Höflichkeit, sondern vom Respekt und Ehre. Ich vernichte eu alli, ihr werdet es bereue, dass ihr mir nöd in Arsch kroche sind. Denn jetzt chan eu niemert me schütze… Pow! Pow! Pow!
Sein Lehrer wendet sich an die Polizei, der Schüler wird in Untersuchungshaft genommen und später verurteilt. Zusammen mit den Verfahrenskosten muss er rund 15’000 Franken bezahlen. (Update: Das Bundesgericht hat das Urteil aufgehoben, das Zürcher Obergericht befindet noch einmal über den Fall.)

1. ist es schlicht unanständig, anders als mündlich (faktisch) zu kündigen. anschliessend ans gespräch folgt das schreiben.
2. der mann hätte besser ein paar lektionen in geschichte bekommen.
3. abgedreht.
4. gehört dazu.
5. „die het en schuss dusse“ (o-ton meine frau)
6. jeder muss auf irgend eine art „lehrgeld“ bezahlen
7. warum an seinem geburtstag?