Cybermobbing beobachtet? – Das sollten Sie tun.

Das Fatale an Mobbing bzw. Cybermobbing ist die Verstärkung der Dynamik zwischen Täterinnen/Tätern und den Betroffenen durch die Öffentlichkeit der Übergriffe: Wer vor anderen fertig gemacht wird, schämt sich stärker und fühlt sich wertlos, weil es so viele Menschen gäbe, die etwas hätten tun können, aber nichts taten. 

Daher diese kurze Anleitung für Zeuginnen und Zeugen von Cybermobbing. Mehr zum Phänomen Cybermobbing habe ich in meinem Grundlagenartikel festgehalten. 

  1. Wie sieht Cybermobbing aus? 
    Es beginnt oft mit hässlichen Kommentaren zu Bildern oder Links von anderen Personen. Alles, was aussieht, als würde der Erwartung von jemandem in auffälliger Art und Weise nicht entsprochen, kann Ausdruck von Cybermobbing sein. Auffällig ist auch, wenn mehrere Personen sich abschätzig und beleidigend äußern. 
  2. Betroffene ansprechen
    Wenn etwas wie Mobbing aussieht, sollte man Betroffene darauf ansprechen und nachfragen, wie sie die Situation erleben. Nicht nur, weil ein Eindruck täuschen kann, sondern weil das sofort das Gefühl gibt, dass die Vorgänge zumindest jemandem nicht egal sind und Mitgefühl vorhanden ist, was für Betroffene wichtig ist. 
  3. Öffentlich seine Meinung äußern
    Sobald jemand klarstellt, dass  etwas abläuft, was nicht in Ordnung ist, gibt das anderen den Mut, das auch zu sagen. Die Dynamik kann gebrochen werden, die Mobbenden können sich nicht sicher sein, eine stille Menge vorzufinden, und geraten unter Druck. 
  4. Sich an Fachpersonen und pädagogisch Verantwortliche wenden
    Fachpersonen und Verantwortliche wie Lehrpersonen, Sozialarbeiterinnen und -arbeiter, Mitarbeitende von Beratungsstellen etc. können Fälle genau beurteilen und sinnvolle Maßnahmen einleiten, sie übernehmen auch die Verantwortung für die Begleitung solcher Fälle. 
  5. Bei der betreffenden Plattform melden
    Alle Social-Media-Plattformen schließen Cybermobbing aus. Es gibt die Möglichkeit, Vorfälle zu melden. Das ist wichtig, damit die Verantwortlichen das mitbekommen. 
  6. Die Polizei einschalten
    Nicht alle Fälle von Cybermobbing, aber viele haben eine strafrechtliche Komponente, für welche die Polizei zuständig ist. Dort arbeiten medienpädagogisch geschulte Fachkräfte, die weiterhelfen können und oft mehr bewirken können, als andere Fachleute. 

Diese Maßnahmen können alle gleichzeitig sinnvoll sein, sie schließen sich gegenseitig keinesfalls auf und geben auch keine klare Reihenfolge vor. 

Auszug aus dem Cybermobbing-Guide von Klicksafe.de.
Auszug aus dem Cybermobbing-Guide von Klicksafe.de.

4 Kommentare

  1. Christy Walton sagt:

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  4. Sieben sagt:

    Guten Tag,

    mich würde interessieren was unter Punkt 6 Fälle von Cybermobbing sein können, für die die Polizei „nicht“ zuständig ist?
    Selbst wenn es sich „nur“ um Beleidigung oder üble Nachrede handelt, so ist es doch immernoch ein Fall dem sich die Polizei widmen sollte, oder nicht?
    Nur weil manche Fälle nicht von Anfang an schlimm sind, so weiss man doch nie wohin es sich entwickelt.

    Andererseits könnte ich mir „Fälle“ vorstellen bei denen die Polizei nicht zuständig ist, ganz einfach weil es sich bloß um einen gehässigen Kommentar handelt. In einem solchen Fall wäre aber auch der Umstand/Tatbestand von Cybermobbin/Cyber-bullying nicht gegeben.

    MFG
    Sieben

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