Es sollte eigentlich nicht Vorratsdatenspeicherung heißen, sondern digitale Spurensicherung.
Diese Aussage stammt aus einem Beitrag des CSU-Fraktionsfernsehens (Landtag in Bayern):
Der zugrundeliegende Vergleich – »alles wie im Tatort« – ist besonders in Bezug auf den Begriff »Spurensicherung« unhaltbar. Das kann am Beispiel der Fingerabdrücke gut gezeigt werden.
Betreibt die Polizei Spurensicherung, dann geschieht das nach folgenden Grundsätzen:
- Die Spurensicherung erfolgt nach einer Tat, die aufgeklärt werden soll.
- Die Spuren werden im Ermittlungsverfahren Verdächtigen zugeordnet.
- Nur Vorbestrafte werden in einer Kartei erfasst.
Die CSU-Argumentation verbiegt hier die Realität: Sie gibt vor, es gäbe eine Pflicht, Spuren zu hinterlassen. Die Vorratsdatenspeicherung würde in der analogen Welt bedeuten, dass
- Fingerabdrücke nicht weggewischt werden dürfen;
- jede Person mit ihren Fingerabdrücken in einer Kartei erfasst wird
- und das Tragen von Handschuhen möglicherweise generell verboten werden soll (das wäre dann so etwas wie ein Verschlüsselungsverbot).
Es spricht nichts dagegen, dass die Polizei im Netz Spurensicherung betreibt. Daraus ergibt sich aber keinesfalls die Pflicht, Daten unbescholtener Menschen gegen ihren Willen zu archivieren. Auch wenn die Auswertung der Daten erst im Verdachtsfall geschieht, hat das reale, negative Konsequenzen für die Überwachten.