Wer ihr seid: Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 14 und 24 aus dem deutschsprachigen Raum.
Was ich von euch möchte: Selfies. Lustige, nachdenkliche, originelle, ordinäre.
Wie erhalte ich sie: Entweder auf Instagram, Twitter oder Tumblr mit #gensome taggen oder per Mail an mich schicken.
Was mache ich damit: Ich verwende sie in einem Trailer zu meinem neuen Buch. Wenn ihr eure Selfies tagt oder sie mir schickt, gebt ihr mir das Recht, sie in einem Youtube-Film zu veröffentlichen und damit für mein Buch Werbung zu machen.
Was habt ihr davon: Ich verlose unter den Teilnehmenden eine Polaroid Z2300 Digitalkamera, mit der Fotos direkt ausgedruckt werden können. Beteiligen sich mehr als 500 am Wettbewerb, verlose ich zwei Kameras, sind es mehr als 1000, drei.
Wie lange dauert die Aktion: Bis Ende April 2014.
Teilnahmebedingungen: Teilnahmeberechtigt sind alle 14- bis 24-Jährigen mit Wohnsitz in der Schweiz, in Österreich oder in Deutschland. Eine Teilnahme ohne Einsenden eines Bildes ist per obiger Mailadresse möglich, sofern in der Mail der Wunsch nach Teilnahme geäußert wird. Wer Bilder einschickt, ohne die Rechte daran zu haben, wird vom Wettbewerb ausgeschlossen. Der Preis wird unter allen Teilnehmenden, welche die Bedingungen erfüllen, von Philippe Wampfler ausgelost. Die Gewinner werden per Social Media oder Mail benachrichtigt. Über den Wettbewerb wird keine Korrespondenz geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Hallo Philippe
Jetzt bin ich aber bischen verwirrt. Und es stellen sich mir folgende Fragen:
Überprüfst du die Rechte jedes einzelnen Fotos selber? Wie kannst du sonst die Leute ausschliessen, die die Rechte nicht haben?
Wenn du Fotos von Jugendlichen veröffentlichen willst, brauchst du die Einwilligung deren Eltern. Dies musst du schriftlich haben. Wie überprüfst du das?
Wie überprüfst du, ob die Leute dir die Fotos von sich selbst schicken?
Ich finde, du solltest da ein besseres Vorbild sein und die Persönlichkeitsrechte der Jugendlichen ernster nehmen.
Oder bin ich da auf einen Aprilscherz reingefallen?
Lieber Gruss
Laurent
Danke für die Kritik, Laurent.
Nein, du bist auf keinen Scherz reingefallen – die Aktion läuft ja schon seit letzter Woche.
Ich werde alle, deren Bilder ich aufnehme, vor der Publikation anschreiben und nachfragen, ob sie einverstanden sind. Ob sie selbst auf den Bildern zu sehen sind, kann ich nicht mit letzter Sicherheit abklären. Bei Bildern, die 14-Jährige von sich selbst machen und die unverfänglich sind – problematische Bilder publiziere ich selbstredend nicht -, verzichte ich auf das Einverständnis der Eltern, weil mir nicht bewusst wäre, welche Persönlichkeitsrechte der Jugendlichen ich damit verletzen würde.
Vielleicht kannst du mir ja kurz erklären, wo du hier eine Gefährdung oder ein Problem siehst?
Hallo
Ohh cool das du das tatsächlich so ernst nimmst.
Die Frage ob man Fotos von Jugendlichen, ohne die Einwilligung der Eltern veröffentlichen darf, ist nicht ganz einfach zu beantworten. Du müsstest sîcher sein, dass die Jugendlichen „Urteilsfähig“ sind. Das heisst sie müssten fähig sein “ einerseits Sinn, Tragweite und Nutzen einer Handlung zu erkennen“. (Zitat geklaut aus diesem guten Artikel zum Thema: http://medienblog.doj.ch/fotos-in-der-offenen-jugendarbeit/ )
Wenn Jugendliche also Werbung für dein Buch machen, müsste ihnen klar sein, dass ihr Bild deine „Botschaft“ oder deine „Aussagen“ im Buches stützen. Dies würde ich bei 14-Jährigen bezweifeln….
Diese Frage beschäftigt uns als Fachstelle (www.facebook.com/schucom) ebenfalls immer mal wieder. Da wir ausschliesslich mit Schülerinnen und Schüler der Volksschule zu tun haben, empfehlen wir den Schulen bei Bildern grundsätzlich, das Einverständnis der Eltern ebenfalls einzuholen. Bei 14-jährigen Schülerinnen und Schülern bewegen wir uns in Bezug auf das Einverständnis der Eltern wohl in einer Grauzone, da geklärt werden müsste, ob alle Jugendlichen urteilsfähig sind – was im erwähnten Projekt gemäss meinem Verständnis unmöglich ist…
Meine Aussage stützt sich übrigens auf den folgenden Ausschnitt aus dem educa guide «Datenschutz»:
«Anforderungen an die Einwilligung zur Datenbearbeitung
Einwilligung kann eine Grundlage zur Rechtmässigkeit von Datenbearbeitungen sein. Allerdings sollte die Einwilligung zur Datenbearbeitung jeweils nur eine ganz bestimmte, zeitlich und örtlich eng umschriebene Situation betreffen und nie pauschal erfolgen oder eine zeitlich unbefristete Datenbearbeitung erlauben. Die betroffene Person ist in der Regel die Schülerin oder der Schüler. Da eine Einwilligung nur von einer urteilsfähigen Person erteilt werden kann, ist zunächst zu klären, unter welchen Bedingungen Schülerinnen und Schüler urteilsfähig sind. In einem zweiten Schritt sind die Anforderungen an die Form der Einwilligung zu prüfen. Urteilsfähig im Sinne des Zivilgesetzbuches ist, wer nicht wegen seines Kindesalters oder infolge von «Geisteskrankheit, Geistesschwäche, Trunkenheit oder ähnlichen Zuständen» ausserstande ist, vernunftgemäss zu handeln. Dies bedeutet, dass Kinder oder Jugendliche urteilsfähig sind, wenn es oder er sich einen eigenen Willen bilden kann und
gemäss diesem Willen handeln kann. Das Gesetz kennt keine feste Altersgrenze. Je nach Entwicklungsstufe des heranwachsenden Kindes reicht sein Erfahrungshorizont unterschiedlich weit. Schülerinnen und Schüler des Kinderdergartens und der Volksschule sind in der Regel zwischen 4 und 16 Jahre alt. In dieser Zeitspanne variiert die Fähigkeit, einen eigenen Willen zu bilden und diesem Willen entsprechend zu handeln erheblich. Auch unter Gleichaltrigen kann diese Fähigkeit sehr unterschiedlich ausgebildet sein.
Grundsätzlich kann aber Folgendes gesagt werden
Da es oft sogar für Erwachsene schwierig ist, die Konsequenzen einer Datenbearbeitung
abzuschätzen, ist dies für Kinder umso schwieriger. Darum kann ihnen bezüglich der Bearbeitung von «besonders schützenswerten» Personendaten sowie bezüglich der Bearbeitung von «normalen» Personendaten, welche ihre Persönlichkeitsrechte gefährden und nur schwer abschätzbare Folgen nach sich ziehen können, höchstens gegen Ende der Volksschulzeit Urteilsfähigkeit zugesprochen werden. Vorher empfiehlt es sich, die Einwilligung bei den Erziehungsberechtigten einzuholen. Nur in sehr klaren und einfachen Fällen kann ein Kind die Konsequenzen einer Datenbearbeitung abschätzen und sich diesbezüglich einen eigenen Willen bilden.
Einwilligungen
Bei Einwilligungen unterscheidet man mündliche von schriftlichen und ausdrückliche von stillschweigenden Einwilligungen. Werden «normale» Personendaten, von welchen keine erhebliche Gefährdung für die betroffenen Personen ausgeht, bearbeitet, kann eine stillschweigende Einwilligung genügen. Eine stillschweigende Einwilligung wird angenommen, wenn gegen eine reglementarisch vorgesehene oder allgemein bekannt gegebene Datenbearbeitung kein Einspruch erfolgt. Aus Beweisgründen sollten Einwilligungen aber trotzdem wenn immer möglich schriftlich eingeholt werden.»
(educa guide Datenschutz: https://guides.educa.ch/de/schule-ict-datenschutz-1)
Meine Zielgruppe habe ich so ausgewählt, dass ich ihr zutraue, dass Sie sich bewusst sind, wofür ihr Bild eingesetzt wird. Es ist ein limitierter Kontext: Sowohl von der Reichwerte wie auch vom zeitlichen Horizont her. 2015 wird das Video nicht mehr zirkulieren, es wird zudem nicht mit den Namen etc. verbunden. Ich kann zu meinem Vorgehen stehen: Transparente Ausschreibung . Nachfragen vor Publikation; kann mir aber vorstellen, dass es Juristinnen oder Juristen geben kann, die das anders sehen.
Hallo
ich hätte jetzt mehr erwartet. Ich hätte gehofft, dein Anspruch liege höher, als dich nur „Juristisch“ absichern zu wollen. Wie gesagt glaube ich nicht das 14Jährige hier genau abschätzen können für was sie ihre Rechte abgeben. Du gebrauchst Bilder, die dir leichtsinnig von der „Generation SocialMedia“ übergeben wird um Werbung für ein Buch über die „Generation SocialMedia“ zu machen. Ich würde dieser Generation bessere Vorbilder Wünschen.
lieber Gruss
Laurent
Lieber Laurent
Nun ärgert mich deine Kritik doch etwas. Du forderst, dass ich sicher sein muss, dass die Jugendlichen urteilsfähig sind, und ich sage ja, das bin ich. Ich versuche, Sie darauf aufmerksam zu machen, was für Rechte sie mir übertragen, ich formuliere sie ganz deutlich und werde sie vor der Publikation noch einmal darauf aufmerksam machen. Warum ich so kein gutes Vorbild sein sollte, verstehe ich nicht. Deine Unterstellung, die Jugendlichen und jungen Erwachsenen würden mir die Bilder »leichtsinnig« übergeben, kann ich nicht nachvollziehen. Viele Fragen nach, die meisten, die mitmachen, kenne ich und die wissen genau, worauf sie sich einlassen.
Wenn für dich ein gutes Vorbild eines ist, dass Jugendlichen nichts zutraut, dann bin ich wohl das falsche. Ich bin überzeugt, dass es wichtig ist, sie zu begleiten und ihnen dabei zu helfen, das zu tun, was sie tun wollen, ohne dass ihnen Schaden widerfährt. Dabei ist es wichtig, davon auszugehen, dass sie Entscheide fällen können und ihre Konsequenzen einschätzen können. Nicht beliebige große, sondern innerhalb eines klar abgesteckten Rahmens. Den biete ich ihnen mit meinem Projekt.
Und falls du den Eindruck hast, ich würde mich mit der Aktion bereichern: Du kannst mir gerne glauben, dass ich finanziell und zeitlich deutlich mehr investiere, als ich von der Aktion zurückbekomme. CC-lizenzierte Selfies von Flickr zu verwenden wäre die effizientere Lösung.
Beste Grüße, Philippe
Eine Frage dazu: Dürfen mehrere Bilder eingeschickt werden? Oder nur eines pro Person?
Es dürfen mehrere Personen auf einem Bild sein, an der Verlosung nehmen aber Personen jeweils ein Mal teil, egal wie viele Bilder sie einschicken. (Danke für die Frage.)
Tipp für ein tolles Projekt von Diana Pfammatter zum Thema:
http://www.facebook.com/pages/GET-SHOT/122393757961934