Erhöhung der Studiengebühren in der Schweiz – wie eine politische Kampagne verläuft

Einleitung

Eine naive Sicht auf demokratische Prozesse geht davon aus, dass Themen aufgrund von Diskussionen in der Zivilgesellschaft in die Politik gelangen, wo sie dann bearbeitet werden, damit demokratische Entscheidungen gefällt werden können. In der Realität verhält es sich so, dass jahre- oder jahrzehntelange Prozesse von Interessengruppen dazu führen, dass Themen in den Fokus der Öffentlichkeit gelangen und sich die Meinungen der Bevölkerung dazu so verändert, wie das diese Interessengruppen gerne hätten. Damit ist nichts Verschwörungstheoretisches gemeint: Das betrifft NGOs, welche die Biodiversität schützen wollen, Gewerkschaften, welche Rechte von Arbeitnehmenden gesetzlich absichern möchten, Waffenlobbyist:innen, welche einen Verfassungszusatz so uminterpretieren, dass es auch für die Nutzung von Maschinengewehren kaum Bewilligungen braucht bis hin zu Fahrradaktivist:innen, die gerne mehr Radwege in Städten hätten.

In der Schweiz gibt es eine Kampagne zu Erhöhung der Studiengebühren an Hochschulen (sie liegen heute bei knapp 1000 Franken pro Semester, mit kantonalen Schwankungen). Dieses Anliegen stiess zunächst auf breite Ablehnung, im Kanton Luzern wurde ein erster Vorstoss vor drei Jahren von einer breiten politischen Allianz zurückgewiesen. Mittlerweile hat eine Expertengruppe um Serge Gaillard im Auftrag von Bundesrätin Keller-Sutter aber eine «Stärkung der Nutzerfinanzierung der kantonalen Hochschulen» vorgeschlagen (Bericht hier), mit der das Budget des Bundes um 120 Millionen entlastet werden sollte. Konkret bedeutet das, dass eine Erhöhung der Studiengebühren auf Bundesebene beschlossen werden dürfte, um andere Ausgaben (insbesondere für die Armee) zu ermöglichen.

Im folgenden Beitrag zeichne ich nach, wie eine Kampagne innerhalb der letzten drei Jahre diese Entwicklung ermöglicht hat – und wer dafür verantwortlich ist. Primär ging es um die Idee, rückzahlbare Studiengebühren einzuführen (sogenannte «nachgelagerte Studiengebühren») – eine Idee, die sich mit verschiedenen Argumentationslinien verbinden liess. Dadurch war das Thema während drei Jahren so präsent im medialen Diskurs der Schweiz, dass heute möglicherweise die Bereitschaft vorhanden ist, einer generellen Erhöhung zuzustimmen.

Timeline

2004 hat Economiesuisse ausführlich darüber nachgedacht, Studiengebühren zu erhöhen (primär über rückzahlbare staatliche Darlehen). Der Bericht findet sich hier. Diese Forderungen haben politisch wenig bewirkt, so dass bis im Dezember 2021 das Thema rückzahlbarer Studienebühren fast nur in Bezug auf ausländische Studien in den Schweizer Medien präsent war. (Im Rahmen der «Lausanner Initiative» wurde in den 1970er-Jahren diskutiert, allen Studierenden Stipendien zu gewähren, damit sie nicht von der Unterstützung ihrer Eltern abhängig wären. Diese Stipendien wären auch teilweise rückzahlbar gewesen. Die Idee, Auslagen nachträglich einzufordern, ist also selbstverständlich älter, sie wird bei Stipendien, Sozialhilfe und Ergänzungsleistungen in der Schweiz )

Der Auftakt zur Diskussion erfolgt im Dezember 2021 mit einem durch die Bonny Stiftung finanzierten Gastbeitrag in der NZZ (💰). Verfasst haben ihn der Bildungsökonom Stefan Wolter (FDP-Mitglied) und die Arbeitsökonomin Conny Wunsch. Den Vorschlag formulieren sie wie folgt:

Die Idee: Wer eine Tertiärausbildung absolviert, aber dann lediglich Teilzeit oder überhaupt nicht arbeitet, soll die vom Staat finanzierten Bildungskosten zurückzahlen müssen. […]
Ich kann Ihnen ein Beispiel geben. Eine tertiäre Ausbildung kostet 100’000 Franken – und diese Kosten sollen über die Mehrsteuern kompensiert werden. Als Vergleich dient eine Person ohne tertiäre Bildung, die jährlich 5000 Franken Einkommensteuern zahlt. Der Akademiker müsste bei einer Abzahlungsfrist von beispielsweise 25 Jahren also jährlich 4000 Franken mehr Einkommensteuern zahlen, damit er nicht auf Kosten der Nichtakademiker studiert hat. Zahlt er das oder mehr, spürt er nichts von der Steuer. Zahlt er in einem Jahr aber nur 7000 Franken, müssten 2000 Franken nachgezahlt werden. Das ist die nachgelagerte Studiengebühr.
Wolter/Wunsch, 2021

Die NZZ-Beilage, die den Beitrag enthält, basiert auf einer «Ideenwerkstatt», an der die NZZ, das IWP sowie die Bonnie Stiftung beteiligt waren. Der Think Tank, bestehend aus Beat Brechbühl (Bonny Stiftung), Altbundesrat Kaspar Villiger, Peter A. Fischer (NZZ) und Christoph Schaltegger (IWP) initiiert diese Kampagne und zeigt gleichzeitig, wie Interessensgruppen, Medien, Politik (insbesondere die FDP) und Wissenschaft dabei kurzgeschaltet werden.

Im Februar 2022 greift Gaudenz Zemp (FDP), der Direktor des Gewerbeverbands des Kantons Luzern, die Idee auf. Er bringt ein Postulat in den Luzerner Kantonsrat, das wenig Unterstützung erhält. In einem Portrait in der NZZ (💰) schreibt Erich Aschwanden:

Eigentlich ist es erstaunlich, dass die Idee der nachgelagerten Studiengebühren noch nicht von einer Politikerin oder einem Politiker auf dem nationalen Parkett aufgenommen wurde.
Aschwanden, 2022

Die nächste Diskursschleife wird von Andrea Franc eingeleitet. Die Historikerin hatte für Economiesuisse gearbeitet. Sie nimmt eine Argumentationslinie auf, die sich schon bei Wolter/Wunsch findet: Studierende würden von Ausgaben profitieren, die «Arbeiter:innen» tätigen würden. Franc spitzt dieses Argument so zu, dass es besonders Geisteswissenschaftler:innen trifft, die ihren Schilderungen gemäss im Studium wenig leisten würden. Franc schreibt bereits 2021 im Schweizer Monat und in der NZZ am Sonntag (💰) über das Thema. Breit rezipiert werden ihre Thesen aber erst nach einem Interview, das Katharina Fontana und Christina Neuhaus für die NZZ führen (💰). Franc verbindet darin verschiedene Argumentationslinien, insbesondere geht sie nicht nur auf Umverteilung ein, sondern spricht auch die Altersvorsorge an und stellt in den Raum, dass in der Schweiz zu viele Geisteswissenschaftler:innen ausgebildet würden:

Der Sozialstaat ermuntert gut ausgebildete Leute geradezu, wenig zu arbeiten. Wer als 38-jähriger Romanist mit Teilzeitpensum in einer Stadt wie Zürich wohnt, profitiert von ermässigten Kita-Tarifen, vielleicht erhält er noch eine städtische Wohnung, und die Krankenkassenprämien werden verbilligt. Für den Einzelnen mag dieses Modell stimmen. Doch was passiert, wenn die Heerscharen von Geistes- und Sozialwissenschaftern dereinst pensioniert werden? Viele werden keine genügende Altersvorsorge haben, das Erbe ist vielleicht schon aufgebraucht, sie werden Ergänzungsleistungen benötigen.
Andrea Franc, Interview 2022

Wolter und Franc postulieren beide, Akademiker:innen, welche die falschen Fächer studierten und zu wenig arbeiteten, würden den «Gesellschaftsvertrag» verletzen. Sie suggerieren damit, dass ein Hochschulstudium nur Menschen zustünde, die über Steuern für den Staat Einnahmen generieren.

In einem NZZ-Kommentar (💰) verstärkt der mittlerweile zu Avenir Suisse gewechselte Christoph Eisenring dieses Nutzen-Argument: Das Studium der Geisteswissenschaften «lohne sich» für die Gesellschaft nicht, insbesondere deshalb, weil zu viele Akademiker:innen aus diesen Fächern nur Teilzeit-Tätigkeiten nachgingen.

Der Beitrag von Franc löst eine Kritik-Welle aus, die sich insbesondere auch darüber empört, wie Franc das Verhalten von Studierenden beschreibt. Ihre Positionierung enthält alle Elemente, um die Diskussion in den Boulevard zu tragen, was auch passiert.

2023 gelangt das Thema der Studiengebühren mehrmals in die Medien. Ein Ausgangspunkt war die Debatte über Teilzeitarbeit, die auch in der NZZ breit geführt wurde. Exemplarisch kann der Kommentar von Katharina Fontana (💰) zitiert werden, in dem sie in der Schweiz eine «Dolce-Vita-Gesellschaft» sieht.

Im März 2023 publiziert Avenir Suisse eine «Studie» (pdf), in der nachgelagerte Studiengebühren gefordert werden. Florence Mauli, Marco Salvi und Patrick Schnell greifen in der Einleitung den «Gesellschaftsvertrag» auf und sprechen von der «fiskalischen Rendite» des Hochschulstudiums, die nicht mehr gegeben sei, wenn Akademiker:innen weniger als 70% arbeiten würden. Sie suggerieren damit wie Wolter und Franc, es gebe eine Art Verpflichtung von Studierenden, ihr Studium über Steuern zurückzuzahlen. Diese wollen sie über nachgelagerte Studiengebühren im Gesetz verankern und Akademiker:innen einkommensabhängig dazu verpflichten, die Kosten für ihr Studium nachträglich abzubezahlen.

Florence Mauli äusserte sich im Anschluss an diese Studie mehrmals als Vertreterin von Avenir Suisse gegen eine zusätzliche Akademisierung der Schweiz, sie setzte sich insbesondere gegen ein Master-Studium für Lehrpersonen und gegen eine Erhöhung der Gymnasialquote ein. Damit verband sie die Forderung nach erhöhten Studiengebühren mit einer Beschränkung der Akademisierungsquote und eine Stärkung der Berufsbildung.

Einen weiteren Vorstoss lanciert der Schweizerische Arbeitgeberverband, der einen 8-Punkte-Plan gegen den Fachkräftemangel publiziert (pdf). Darin betont der SAV die Bedeutung der Berufslehre und spielt, wie schon Wolter und Franc, Nicht-Akademiker:innen und Akademiker:innen gegeneinander aus. Zu viel Teilzeitarbeit, zu lange Studiendauer und falsche Studienwahl führten dazu, dass Menschen, die selber nicht studiert haben, das Studium anderer finanzieren müssten. Dagegen schlägt der SAV folgende Lösung vor:

Akademikerinnen und Akademiker sollen ihre Studienkosten amortisieren müssen. Mögliche Modelle wären exponentiell steigende Studiengebühren zum Beispiel nach zehn Semestern, nachgelagerte Studiengebühren oder
Darlehenssysteme. Mit solchen Instrumenten kann erreicht werden, dass vermehrt Studienrichtungen eingeschlagen werden, die im Arbeitsmarkt gefragt sind und die Gesellschaft nicht für unnötige Bildungskosten aufkommen muss.
8-Punkte-Plan SAV, April 2023

Der Plan wird in verschiedenen Medien vorgestellt, in der NZZ publiziert aber Christin Severin einen kritischen Kommentar (💰) dazu, in dem Fehlüberlegungen in der Kritik an Teilzeitarbeit Raum erhalten.

Im September 2023 schlägt der SVP-Franktionschef Thomas Aeschi in einem Tages-Anzeiger-Interview (💰) vor, die Studiengebühren generell zu erhöhen – um dann Akademiker:innen mit hohen Steuerbeiträgen die Kosten später teilweise zurückzuerstatten. Das Interview ist insofern bemerkenswert, als dass Aeschi die Forderung einerseits mit der Frage ausländischer Arbeitskräfte verbindet, andererseits auch eine Abschaffung des Numerus Clausus für Studiengänge im Bereich Medizin fordert. Wie sich zeigen wird, sind heute beide Vorschläge mehrheitsfähig und dürften zu einer Reform der Hochschullandschaft führen. Die Ökonomin Monika Bütler hat Aeschis Vorschläge (ebenfalls im Tages-Anzeiger, 💰) diskutiert und die Idee aufgebracht, dass die Studienjahre nicht an die AHV-Beitragsjahre angerechnet werden sollten, was dazu führen würde, dass Akademiker:innen erst später in Rente gehen könnten.

Im Januar 2024 äussern sich zwei Mediziner in der NZZ (💰) spezifisch zur Frage, wie sich die Kosten des Medizinstudiums rechtfertigen liesse, zumal auch Ärzt:innen zuweilen Teilzeittätigkeiten ausüben würden.

Danach verschiebt sich jedoch der Fokus auf Verhandlungen mit der EU und die Studiengebühren für Ausländer:innen. Der ETH-Rat diskutiert im März eine Verdreifachung der Studiengebühren, die letztlich aber abgelehnt wird. In mehreren Medienberichten wird die Frage diskutiert, ob es an Schweizer Hochschulen zu viele ausländische Studierende gebe. In der NZZ (💰) schreibt Hansueli Schöchli im Mai 2024: «Das Studium an den staatlichen Hochschulen ist fast sündhaft billig.» Zur gleichen Zeit hält Rico Bandle in der Sonntagszeitung (💰) fest: «Die ETH ist 40-mal billiger als andere Top-Unis.» Der internationale Vergleich von Hochschulen wird zum Standardargument, so dass es aus zwei Gründen einleuchtet, die Studiengebühren für Ausländer:innen zu erhöhen: Aus einer Anpassung an Markt einerseits, zur Beschränkung der Studierenden andererseits. Im November 2024 nimmt die EU die Gleichbehandlung von EU-Studierenden als Thema in die Rahmenverhandlungen mit der Schweiz auf, so dass eine einseitige Erhöhung für ausländische Studierende zumindest für EU-Staatsbürger:innen nicht mehr möglich erscheint.

Vor diesem Hintergrund erscheint es nun politisch denkbar, eine generelle Erhöhung voranzutreiben, wie im Gaillard-Bericht als «Stärkung der Nutzerfinanzierung der kantonalen Hochschulen» vorgeschlagen wird.

Die Rolle der Medien

Im Januar 2025 schreibt Christina Neuhaus für die NZZ eine Titelgeschichte (💰). Der Titel:

Kunstgeschichte studieren, weniger arbeiten, früher in Rente: Die Schweizer sind zu Konsumenten des Staats geworden
Neuhaus 2025

Diese Geschichte markiert vorerst den Abschluss einer Kampagne, welche die politische Haltung zu Studiengebühren in der Schweiz massiv verändert hat. Blickt man in die Publikationen, so sieht man Artikel im Schweizer Monat, im Nebelspalter, in der Weltwoche, in der NZZ und in der Sonntagszeitung, in welchen das Thema immer und immer wieder aufgegriffen worden ist. Exponent:innen wie Wolter und Franc wurden in diesen Publikationen immer wieder als Gewährsleute präsentiert, welche Glaubwürdig für eine Einschränkung der Bildungsrechte der Schweizer Bevölkerung benutzt werden. Hinter den Aussagen von Neuhaus steht grundsätzlich die Haltung, dass die freie Studienwahl nicht zu optimalen Ergebnissen führt, dass der ‚Markt‘ nicht genügend reguliert, wer was studiert. Die politisch damit verbundene Forderung ist eine stärkere Lenkung – über Gebühren.

Die Idee der Kampagne

Grundsätzlich hatte die Kampagne die Funktion, ein Studium als eine staatliche Investition zu framen. Die Ausgaben des Staates müssen sich, so die verbreitete Leitvorstellung, fiskalisch lohnen, indem Akademiker:innen mehr Steuern bezahlen als ihr Studium kostet. (Ausgaben für ein Studium können auch über ein Recht auf Bildung begründet werden, mit dem auch andere Bildungsausgaben rechtfertigt werden.)

Die zentrale Figur hinter der Kampagne ist Christoph Schaltegger. Er war in der Expertengruppe, welche die Beilage lanciert hat, in der das erste Studiengebühren-Interview mit Wolter publiziert wurde – und er ist Mitglied der Gaillard-Expertengruppe, welche eine Erhöhung der Studiengebühren über eine Reduktion der Bundesbeiträge empfohlen hat.

Die Kampagne zeigt, dass es letztlich nicht primär um Argumente geht. Fachkräftemangel, Teilzeitarbeit, Berufsbildung, ausländische Studierende, Langzeitstudierende, Umverteilung etc. sind alles Möglichkeiten, um staatliche Leistungen abzubauen und Gebühren für Studierende zu erhöhen. In der Schweiz wurde das so lange versucht, bis eine der Argumentationslinien – mit Hilfe der EU – verfangen hat. Entscheidend war wohl letztlich, dass nachgelagerte Studiengebühren in der SVP nie eine breite Unterstützung genossen hatten, während das über die xenophobe Benachteiligung ausländischer Studierender gelang.

Vorgehen

Ich habe für diesen Beitrag mit Swissdox recherchiert und die Texte dann in einem NotebookLK bearbeitet, um Timelines und Zusammenhänge herauszuarbeiten.

1 Kommentar

  1. Avatar von Unbekannt Anonymous sagt:

    Danke erstmal für den Hinweis auf diese Medienmitteilung. Interessant ’nebulöse‘ Formulierung und wie sich der Bundesrat durch die Expertengruppe im Prinzip in der Stossrichtung bestätigt sieht.

    Wiederum der eigentliche Bericht als PDF bei den Dokumenten.
    Hier werden 6 Massnahmegruppeen definiert. Siehe Seite 4.
    Wesentlich für die Stossrichtung ‚Erhöhung von Studiengebühren‘ ist der Bereich 1:

    «Entlastungsmassnahmen aufgrund von Effizienzüberlegungen (Massnahmengruppe 1):
    Bei diesen Massnahmen in Form von Kürzungen und teilweise auch Verzichten ist die Expertengruppe der Meinung, dass sie nicht nur eine Entlastung des Bundeshaushalts bewirken, sondern auch einen gesamtwirtschaftlich positiven Effekt haben, weil sie einer ineffizienten Ressourcenallokation entgegenwirken (vgl. Ziffer 5.2.1).»

    und schliesslich:

    «5.2.1e: Stärkere Nutzerfinanzierung oder Erhöhung der Effizienz
    Hochschulen
    Die Expertengruppe sieht bei den Hochschulen Potenzial für eine steigende Nutzerfinanzierung. Sie erachtet eine Verdoppelung der Studiengebühren für inländische Studierende bzw. eine Vervierfachung für ausländische Studierende als realistisch. Im Ausmass der dadurch realisierbaren Mehrerträge empfiehlt sie, die Beiträge an die ETH sowie die Grundbeiträge an die kantonalen Hochschulen (gemäss Bundesanteil an den Referenzkosten) zu kürzen. ETH und kantonale Hochschulen können autonom darüber entscheiden, in welchem Umfang sie die Studiengebühren erhöhen oder ihr Leistungsangebot anpassen. Eine stärkere Nutzerfinanzierung erachtet sie auch bei der «internationalen Mobilität Bildung» für gerechtfertigt, weshalb sie hier eine Senkung der Bundespauschalen um 10 Prozent vorschlägt.»

    ( olala (Ziffer 5.2.1b u. a. z. B.), vielleicht sollt dieser Bericht doch etwas genauer unter die Lupe genommen werden. Frage: Wie relevant sind diese Massnahme-Vorschläge letztlich auf die Entscheidungen, die gefällt werden? Und welchen Einfluss haben wir? Wo und wie können wir unseren Einfluss geltend machen?)

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