Vor zwei Jahren führte ich eine längere Diskussion mit einem Schulleitungsmitglied. Ausgangspunkt war die Praxis vieler Schulen, Dokumente digital zu signieren – und zwar mit einer Bilddatei der Unterschrift der verantwortlichen Person. Zeugnisse, Verfügungen und andere rechtlich bindende Dokumente wurden nicht persönlich unterschrieben, sondern automatisch mit einer Unterschrift versehen.
Mein Gegenüber hatte lange in Deutschland gearbeitet und war der Ansicht, diese Praxis sei illegal. Tatsächlich haben Kantone und Bund präzise Vorgaben, wie welche Rechtsschriften signiert werden müssen. In der Praxis ist das jedoch irrelevant: Auch ein wie oben beschrieben unterschriebenes Zeugnis ist gültig. Generell stellt sich die Frage, wozu wir Unterschriften noch brauchen.
Die Frage erhält angesichts des aktuellen Skandals rund um gefälschte Unterschriften in der Schweiz zusätzliche Bedeutung. Professionelle Sammel-Organisationen haben dabei Unterschriften von Schweizer:innen gefälscht, weil sie von politischen Akteur:innen fürs Sammeln bezahlt wurden. In einigen Fällen ist es für die Gemeinden nicht möglich festzustellen, welche Unterschriften gefälscht wurden.
Der Experte Dani Graf sagt dazu im Interview:
Beim sogenannten E-Collecting könnte man die Handynummer hinterlegen. Dann bekäme man nach dem Signieren einer Initiative ein SMS: «Waren Sie das – ja oder nein?» Eine andere Möglichkeit wäre, die Unterschrift mit der E-ID zu koppeln – also mit dem digitalen Pass, den wir bald alle erhalten.
Graf verweist zurecht darauf, dass Identität heute im praktischen Bereich längst nicht mehr mit Unterschriften bezeugt wird. Wenn ich ein digitales Bankkonto eröffne, muss ich nichts unterschreiben: Ich muss aber ein Bild von meinem Gesicht mit einem Ausweis abgleichen, eine Handynummer und eine Postadresse haben. An anderen Orten (z.B. bei einer AppleID) brauche ich eine Kreditkarte, um meine Identität bezeugen zu können. Auf meinen Geräten benutze ich einen Fingerabdruck oder mein Gesicht um mich zu identifizieren.
Wie absurd Unterschriften in dieser Hinsicht sind, zeigen digitale Geräte von Lieferdiensten, auf denen sie sich die Auslieferung von Paketen mit einer Signatur bestätigen lassen. Seriös wäre das mit einem SMS-System, bei dem die Zustellung auf einem Handy akzeptiert werden müsste.
Die Tatsache, dass in der Praxis Unterschriften nicht mehr benutzt werden, zeigt deutlich: Sie sollten auch rechtlich jede Bedeutung verlieren. Unterschriften taugen nicht, um sicherzustellen, dass eine bestimmte Person etwas auch wirklich bestätigt.

Bloss eine Unterschrift, ohne Beglaubigung, ist nicht wirklich etwas wert. Da wird die digitale Signatur – am Besten mit der E-ID – einen grossen Schritt in die richtige Richtung gehen. Wir werden dann wohl in einer Übergangszeit noch mit analogen und digitalen Verfahren leben müssen, aber in 20 Jahren wird auch das vorbei sein.
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Vorsicht vor Unterschriftsalternativen, die ein digitales Gerät voraussetzen, insbesondere im Zusammenhang mit demokratischen Prozessen. Welchen Bevölkerungsgruppen würde man mit einem solchen Digitalzwang die Ausübung digitaler Rechte erschweren – wollen wir das?
Ich weiss, es ist ein weiterer Kampf gegen Windmühlen, aber sagt bitte nicht „digital signieren“, wenn das Bild einer Unterschrift irgendwo reingepappt wird. „Digitale Signatur“ ist eigentlich (TM) ein kryptographisches Verfahren, um mittels asymmetrischer Schlüssel ein digitales Dokument so zu unterschreiben, dass die Urheberschaft eindeutig festgelegt ist und kein Veränderungen am Dokument unentdeckt vorgenommen werden können.
Siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Digitale_Signatur